Das EEG macht es längst möglich, auch Kommunen mit bereits bestehenden Windparks an den Erlösen zu beteiligen.
Katharina Wolf
Wenn Jens Hinze über Windenergie spricht, findet er klare Worte. „Wir haben Lehrgeld bezahlt“, sagt der parteilose Bürgermeister der Gemeinde Mühlenfließ in Brandenburg. Was er damit meint: Die ersten Anlagen, die 2005 installiert wurden, haben der Gemeinde, die aus sechs kleinen Dörfern besteht, finanziell nichts eingebracht. Was der Stimmung in den Ortschaften in puncto Windenergie nicht guttat.
Doch Mühlenfließ lernte schnell: 2010 wurde im Ort eine Windkraft-Arbeitsgemeinschaft gegründet. Das Ziel: Eignungsgebiete selbst auszuschreiben und mit den Unternehmen gleichberechtigt zu verhandeln. Den ersten Zuschlag erhielt Enercon. Dem Unternehmen war es gelungen, das Vertrauen der Gemeinde zu gewinnen. Die Bedingungen: gleiche Pachtverträge für alle und die Gründung einer Bürgerstiftung, die 0,85 Prozent der Einspeisevergütung jährlich erhält.
Die Kommune profitiert mittlerweile auch davon, dass der Gesetzgeber die Beteiligungsmöglichkeiten von Kommunen deutlich gestärkt hat: Seit 2021 regelt § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eine freiwillige Zahlung der Betreiber von 0,2 Cent pro Kilowattstunde, an die Standortkommunen. Seit 2023 gilt sie auch für Bestandsanlagen. Erstattet werden die Summen aus dem EEG-Konto. Hinzu kommen die Beteiligungsgesetze der Länder. Brandenburg schreibt beispielsweise für neue Wind- energieanlagen eine Zahlung von 5.000 Euro pro Megawatt und Jahr vor. Für Anlagen, die zwischen 2020 und 2025 in Betrieb gegangen sind, sind es 10.000 Euro pro Anlage und Jahr.
Für Mühlenfließ bedeutet das eine stolze Einnahme: 53 Windenergieanlagen drehen sich derzeit im Gemeindegebiet. Vier weitere sind im Verfahren, ebenso ein Repowering-Projekt, das 15 Altanlagen durch neue moderne ersetzen soll. 2024 flossen über das Beteiligungsgesetz knapp 111.000 Euro in die Gemeinde, das EEG sorgte für knapp 140.000 Euro. Wegen des geplanten Repowerings, eines weiteren Windparks und eines geplanten Solarparks könnten es in etwa zehn Jahren insgesamt rund 1,2 Millionen sein. Ein Wermutstropfen: Das EEG-Geld ist nicht zweckgebunden und muss daher direkt zur Schuldentilgung eingesetzt werden, so Bürgermeister Hinze.
Damit Ortsteile profitieren, beschloss die Gemeindevertretung, sie direkt zu beteiligen – auch die ohne Windpark: Jedes Jahr fließt eine Summe von 55 Euro pro Einwohner, über die die Ortsbeiräte frei entscheiden können. „So können die Bürger mitentscheiden, wofür das Geld ausgegeben wird. Sie wissen schließlich am besten, was ihr Ort braucht“, sagt Hinze. Auf diese Solidarität innerhalb seiner Gemeinde ist er stolz.
Wertschöpfung statt Frustration
Für Frank Sondershaus ist Mühlenfließ eine Erfolgsgeschichte. Wenn Einnahmen aus Gewerbesteuern versprochen wurden, aber nicht fließen, sorge das vor Ort natürlich für Frustration, sagt der Referent für Akzeptanz bei der Fachagentur Wind und Solar. „Windräder sind weithin sichtbar und können schnell zum Symbol werden – für Fortschritt und Entwicklung allerdings ebenso wie für das Gefühl, übergangen worden zu sein“, gibt er zu bedenken. Mit § 6 EEG gibt es ein Instrument, diesem Frust zu begegnen, betont Sondershaus. „Das kann ein echter Booster für die Akzeptanz sein, vor allem dort, wo sonst kaum Wertschöpfung in der Gemeinde stattfindet.“ Die Umsetzung erfolge zwar noch nicht regelmäßig, werde aber Schritt für Schritt ausgeweitet.
Es gibt eine ganze Reihe von Gründen, warum nicht alle Betreiber eine Beteiligung anbieten: Die Umsetzung ist freiwillig und gleichzeitig nicht ganz unaufwändig. Zahlungen, die Kommunen für EEG-geförderte Strommengen erhalten, können sich Anlagenbetreiber zwar erstatten lassen. Dafür gibt es allerdings keinen einheitlichen Anrechnungsstandard – jeder Verteilnetzbetreiber kann vom Anlagenbetreiber eigene Formulare und Nachweise verlangen. Das bedeutet bei Bestandsanlagen Mehraufwand für Projekte, die bereits gebaut, durchkalkuliert und seit Jahren in Betrieb sind.
Windräder sind weithin sichtbar und können schnell zum Symbol werden – für Fortschritt und Entwicklung, allerdings ebenso für das Gefühl, übergangen worden zu sein
Betreiber Alterric, der in Mühlenfließ drei Windparks betreibt, beteiligt daher Bestandsanlagen nur auf Nachfrage der Kommune. „Es ist ein großer zusätzlicher Aufwand“, begründet Daniela Hauck, zuständig für kommunale Beteiligung. Gleichzeitig sieht sie Vorteile mit Blick auf Repowering-Projekte: Beziehungspflege und Vertrauensaufbau seien wichtige Argumente für die Beteiligung auch von Bestandskommunen. „Vor allem, wenn es darum geht, die Windkraftbefürworter zu stärken und die Schwankenden zu überzeugen.“ Zudem haben viele Betreiber und Projektentwickler eigene Maßnahmen entwickelt, um die Akzeptanz zu fördern, über gesetzliche Regelungen hinaus. Bei Alterric etwa fließt praktisch die gesamte Gewerbesteuer in die Standortgemeinden. Möglich macht dies eine Sondervereinbarung mit der Stadt Aurich, die auf den ihr zustehenden Zehn-Prozent-Anteil verzichtet.
Ungenutztes Einnahmepotenzial
Zudem wissen zahlreiche Gemeinden offenbar gar nichts von ihren Möglichkeiten: Laut einer Befragung der Initiative Klimaneutrales Deutschland unter 600 Bürgermeistern ruft nicht einmal die Hälfte derjenigen, die begünstigt werden können, Zahlungen nach § 6 EEG tatsächlich ab. Fast 40 Prozent geben sogar an, davon noch nie gehört zu haben oder dass ihnen Informationen fehlen. Umso eindringlicher wirbt Sondershaus dafür, sich über § 6 EEG zu informieren und diesen zu nutzen. Schließlich biete die Regelung ein bundesweites Einnahmepotenzial für die Kommunen von jährlich über 200 Millionen Euro. Zudem können EEG-Strommengen seit 2023 einbezogen werden, die ebenfalls erstattungsfähig sind. Auch bürokratisch könnte es einfacher werden: Ein Runder Tisch der Clearingstelle EEG|KWKG und der Fachagentur Wind und Solar soll gemeinsam mit Stakeholdern eine Standardisierung der Rückerstattung der nach § 6 EEG gezahlten Gelder erarbeiten.
Für Betreiber spielt indes nicht nur das EEG, sondern vielmehr spielen die Landesbeteiligungsgesetze eine Rolle, die unterschiedliche Bausteine umfassen, von finanzieller Beteiligung der Kommunen bis hin zu Strompreis-Boni für Bürger. „Meistens sind die Zahlungen nach § 6 EEG ein Bestandteil der Beteiligungsgesetze“, sagt Daniela Hauck.
Gleichzeitig wird der zu verteilende Kuchen immer kleiner. Die Strompreise, die je Kilowattstunde (ct/kWh) in den Auktionen für Windenergie an Land erzielt werden konnten, sanken zuletzt von 6,83 ct/kWh im Mai 2025 auf 5,54 ct/kWh im Februar dieses Jahres. „Bis jetzt habe ich es noch nicht erlebt, dass ein Projekt wegen der Beteiligung von Bürgern und Kommunen nicht mehr wirtschaftlich war“, betont Hauck. Für die Zukunft wolle sie das allerdings nicht ausschließen. „Es kann schon sein, dass ein Kipppunkt erreicht wird.“
Für Bürgermeister Hinze bleibt hingegen die auskömmliche Beteiligung der Schlüssel für eine erfolgreiche Energiewende. „Für uns ist dieses Geld das Einzige, was uns und den Ortsbeiräten Handlungsspielräume schafft“, betont er. Das stärke nicht zuletzt die Demokratie: „Niemand engagiert sich in der Kommunalpolitik, um einmal im Jahr einen negativen Haushalt zu beschließen.“ Nur einen Wunsch hat Hinze noch: einen niedrigeren Strompreis für die Standortgemeinden. „So hat dann wirklich jeder etwas vom Windpark“, sagt er.
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