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Nachhaltige Geldanlagen

Hersteller neodymhaltiger Windkraftanlagen nicht in Umweltfonds

Das auf nachhaltige Geldanlagen spezialisierte Bonner Investmenthaus Murphy amp; Spitz lehnt Investitionen in Windkraftanlagenhersteller ab, die den Rohstoff Neodym verwenden. Die negativen Umweltfolgen, die derzeit beim Abbau des sogenannten Metalls der Seltenen Erden entstehen, seien mit den Grundkriterien nachhaltiger Geldanlagen nicht vereinbar, teilte das Unternehmen mit. Das gelte auch für im Kern nachhaltige Technologien wie Windkraftanlagen, die aber bei der Herstellung Mensch und Umwelt schädigen, sagte Geschäftsführer Andrew Murphy. Aktuell hat Murphy amp; Spitz ein Investment in den chinesischen Windanlagenbauer Xinjiang Goldwind wegen der Verwendung von Neodym abgelehnt. Die Seltene Erde wird als starker Dauermagnet in, als leichter und wartungsärmer geltenden, getriebelosen Windkraftanlagen verwendet.

Derzeit viele, giftige Abfälle enthaltende, Rückstände bei Neodymgewinnung

„Bei der Gewinnung von Neodym aus dem Gestein entstehen giftige Abfallprodukte. Zudem werden radioaktive Stoffe wie Uran und Thorium freigesetzt“, begründet Nicole Vormann, Diplom-Ingenieurin für Umwelttechnik und Analystin bei Murphy amp; Spitz, die Ablehnung. Die giftigen Abfälle werden nach Informationen des Öko-Instituts in künstlichen, von Dämmen umgebenen Teichen gelagert. Ein Dammbruch wie in einem Aluminiumoxid-Werk in Ungarn im Oktober 2010 könne allerdings zu zerstörerischen Umweltauswirkungen mit spezifischen Emissionen von Thorium, Uran, Schwermetallen, Säuren und Fluoriden führen. In China, das mit rund 97 Prozent der Weltproduktion Hauptlieferant von Neodym ist, seien bereits ganze Landstriche kontaminiert und Wasservorkommen derart verschmutzt, dass sie für Menschen nicht mehr nutzbar sind, sagt Vormann.

Bei nachhaltiger Neodymgewinnung Aufnahme ins Anlagepanorama

„Xinjiang Goldwind würde wieder ins Anlagepanorama aufgenommen, sofern das Neodym nachweisbar in der gesamten Aufbereitungs- und Lieferkette nachhaltig gewonnen und extrahiert wird“, sagte Vormann. Nachgewiesen werde das durch die Normen ISO 14001, OHSAS 18001 sowie durch sogenannte SA-8000-Audits der Zulieferkette, Lieferantenaudits und Aussagen von Nichtregierungsorganisationen.

(Andreas Haude)