Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
Solarthermie Kenndaten

Einheitliche Standards empfohlen

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW Solar) und der Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik (BDH) haben eine Initiative zur einheitlichen Verwendung von Kenn- und Leistungsdaten für solarthermische Komponenten und Systeme gestartet. Damit wollen die beiden Verbände im Handwerk und bei den Investoren für eine größtmögliche Transparenz hinsichtlich der Eigenschaften von solarthermischen Anlagen sorgen. „Denn in den Normen und Richtlinien für solarthermische Komponenten und Systeme gibt es teilweise unterschiedliche Definitionen von Kennwerten, Leistungsdaten und Berechnungsverfahren“, betonen die beiden Verbände. „Werden diese ohne weiteren Bezug in Herstellerunterlagen oder Angeboten verwendet, kann dies bei Handwerksbetrieben und Endkunden zu Irritationen führen. Darüber hinaus haben sich in der Kommunikation zu solarthermischen Anlagen einige Begrifflichkeiten etabliert, die nicht eindeutig definiert sind oder sich in der Verwendung von ihrer normativen Grundlage entfernt haben.“

Solar Keymark als Grundlage einsetzen

Um dieses Dilemma zu beenden haben der BSW Solar und der BDH das Institut für Regenerative Energietechnik (InRET) der Fachhochschule Nordhausen damit beauftragt, Empfehlungen für den Einsatz einheitlicher Kenndaten für Solarwärmeanlagen zu erarbeiten. Auf dieser Basis empfehlen der BSW Solar und der BDH unter anderem, das europäische Gütezeichen Solar Keymark (SK) einzusetzen sowie für die Berechnung von Kollektorjahreserträgen, Anlagenleistungsdaten, Nutzungsgrade und Wirtschaftlichkeit einheitliche Parameter und Berechnungsverfahren zu verwenden.

Brennstoffeinsparung steht im Bezug zum Wärmebedarf

So sollten Hersteller und Lieferanten von Solarkollektoren das SK-Datenblatt verwenden, um gegenüber dem Planer von Solaranlagen, dem Installationsunternehmen und dem Investor die Kollektorkenn- und -leistungsdaten vollständig zu dokumentieren. Für die Berechnung der jährlichen Erträge von Kollektoren verweist das InRET auf die beiden gängigen Verfahren. Bei beiden ist als Standort Würzburg anzugeben. Nutzt der Anbieter eines Kollektors Angaben des Jahresertrags, sollte er darauf hinweisen, dass es sich jeweils um Kennwerte des Kollektors handelt und nicht um die tatsächlich zu erwartenden Erträge der realen Solaranlage. Außerdem sollten bei pauschalen Aussagen zu möglichen Brennstoffeinsparungen durch eine solarthermische Anlage klar darauf hingewiesen werden, dass diese in einem engen Bezug zum Wärmebedarf steht. Berechnet ein Installateur die Wärmegestehungskosten, sollte er die Angaben in der VDI 6002 Blatt 1 als Berechnungsgrundlage nutzen. Abweichungen von den dortigen Annahmen zu dokumentieren. Die angenommene Energiepreissteigerungsrate für die eingesparte Endenergie sollte ebenso wie der angenommene Nutzungsgrad des konventionellen Wärmeerzeugers angegeben werden. „Hersteller und Inverkehrbringer von solarthermischen Komponenten und Systemen sollen künftig eine Sprache sprechen“, erklärt Jörg Mayer, Geschäftsführer des BSW Solar, das Ziel der Initiative. „Wir wollen die Vergleichbarkeit von simulierten Erträgen verbessern und Irritationen vermeiden, die bei unterschiedlicher Definition von Kennwerten, Leistungsdaten und Berechnungsverfahren auftreten“, ergänzt Lothar Breidenbach, technischer Geschäftsführer des BDH. Damit wollen die beiden Verbände nicht zuletzt das Kundenvertrauen in Solarthermieanlagen steigern. (Sven Ullrich)