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Ausbau von Biogas übers EEG 2012

Fördert Marktprämie wärmeunrentable Biogasanlagen?

Dadurch kommen sie dann doch wieder ins EEG. Denn in diesem Fall erhalten sie die neu eingeführte Marktprämie nach EEG 2012. Die soll eine gegebenenfalls auftretende Lücke zwischen erzielten Erlösen am Markt und der EEG-Vergütung auffüllen. Gedacht ist diese Prämie als Anreiz und Sicherheitsinstrument, um Biogasanlagenbetreiber vermehrt zur Direktvermarktung ihres Stroms zu bewegen und aus der EEG-Vergütung auszusteigen. Der Anlagenbetreiber erhält über die Marktprämie die Deckung bis zur Höhe der Vergütung, die andernfalls dieser Biogasanlage zustehen würde, wenn sie im EEG-Vergütungssystem verblieben wäre.

Die Hürde im neuen EEG-System nach EEG 2012 für die Direktverstromung von Biogas ist, dass dieses von neuen Anlagenbetreibern eine Mindestverwertung der Abwärme aus der Stromproduktion in Höhe von 60 Prozent voraussetzt. Alternativ kann man das umgehen, wenn man durchschnittlich 60 Masseprozent Gülle im Kalenderjahr einsetzt. Wer aber diese oder jene Voraussetzung nicht erfüllt, erhält keine Vergütung.

Ausweg Direkt

Ein Ausweg bietet die Direktvermarktung: Wenn der Biogasanlagenbetreiber sich entscheidet, seinen Strom direkt zu vermarkten, müssen die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt sein. Er kann eine Marktprämie für seinen Strom erhalten ohne die Mindestwärmenutzung einzuhalten, die er sonst erfüllen müsste, wenn er am EEG-Vergütungssystem teilnehmen wollte.

Das könnte dazu führen, dass Biogasanlagen, die nach dem neuen EEG 2012 nicht über ein ausreichendes Wärmekonzept verfügen und deshalb keine Aussicht auf eine EEG-Vergütung ihres Stroms haben, jetzt in Hinblick auf eine Direktvermarktung errichtet werden und gegebenenfalls eine Marktprämie nach EEG zur Deckungslücke erhalten.

Kommen jetzt 750-kW-Anlagen auf den Hof?

Der Biogasrat glaubt, dass die Marktprämie dazu genutzt werden wird, um ohne Wärmenutzung in großer Zahl reine Stromerzeugungsanlagen bis zu 750 Kilowatt elektrische Leistung auf den Bauernhof zu stellen. Energiepolitisch sei das eine neue vom Gesetzgeber verschuldete Fehlentwicklung. Aber man verstehe auch die Betreiber, die sich im EEG einfach nur einrichteten und es nutzten. (Dittmar Koop)