Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
Neue Regeln 2023

Bundesnetzagentur hebt Höchstwerte bei Ausschreibungen an

Die Bundesnetzagentur hat die Höchsgebotswerte bei Ausschreibungen von Marktprämien für Strom aus solaren Dachanlagen sowie aus Onshore-Windkraftanlagen angehoben. Damit reagiert die Behörde nach eigenen Angaben auf die steigenden Preise für Solaranlagen und Finanzierungen in den letzten Monaten. Doch auch die bisher immer unterzeichneten Ausschreibungen in diesem Segment sind ein Grund für die Erhöhung.

Spielraum ausgeschöpft

So werden in Zukunft solare Dachprojekte berücksichtigt, die für den wirtschaftlichen Betrieb bis zu 11,25 Cent pro Kilowattstunde benötigen. Zuletzt lag der Höchstwert bei 8,91 Cent pro Kilowattstunde. Die Höchstgebotswerte für Windkraftanlage an Land steigen auf 7,35 Cent pro Kilowattstunde. Hier lag der bisherige Höchstwert bei 5,88 Cent pro Kilowattstunde.

Wollen Sie über die Energiewende auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie einfach den kostenlosen Newsletter von ERNEUERBARE ENERGIEN – dem größten verbandsunabhängigen Magazin für erneuerbare Energien in Deutschland!

Damit nutzt die Bundesnetzagentur den Spielraum voll aus, den ihr der Bundestag im Rahmen der Verabschiedung des Gesetzes zur Strompreisbremse eingeräumt hat. Denn die neuen Regelungen legen fest, dass die Netzagentur bei mehrmaliger Unterzeichnung der Auktionen die Höchstwerte um bis zu 25 Prozent erhöhen kann. Bisher waren nur zehn Prozent möglich. „Die neu festgelegten Höchstwerte ermöglichen auskömmliche Einnahmen für Anlagen, die im kommenden Jahr an den Ausschreibungen teilnehmen. Ich hoffe, dass damit die deutlich zurückgegangenen Gebotszahlen wieder ansteigen und sich erneut Wettbewerb entwickeln kann“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Anhebung für Freiflächen auch in Planung

Zudem bestätigt er, dass auch die Erhöhung des Höchstwerts für Freiflächensolaranlagen derzeit vorbereitet werden. Damit solle auch in diesem Segment stabile Bedingungen für die Erreichung der Ausbauziele geschaffen werden. Außerdem will die Bundesnetzagentur auch eine Erhöhung der Höchstwerte für die Innovationsausschreibungen ebenfalls Anfang dieses Jahres prüfen.

Nächste Ausschreibung endet am 1. Februar 2023

Die neuen Höchstwerte gelten schon für die erste Ausschreibung von Marktprämien für Dachanlagen, die schon läuft. Bis zum 1. Februar 2023 um 24 Uhr müssen die Gebote bei der Bundesnetzagentur eingegangen sein. Versteigert werden Marktprämien für eine gesamte Solarleistung von 216,667 Megawatt. Zum gleichen Zeitpunkt endet auch die nächste Ausschreibung für Windkraftanlagen an Land. Hier beträgt das Volumen 3,21 Gigawatt. Alle Einzelheiten zur nächsten Solarauktion und zur nächsten Windausschreibung finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur. (su)