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NRW fördert Agri-PV und schwimmende Solaranlagen

Wie das Wirtschaftsministerium in Düsseldorf mitteilt, können Projektierer von Agri-PV- und Floating-PV-Anlagen eine Förderung für ihre Generatoren bekommen. Damit reagiert die Landesregierung auf die große Nachfrage nach Strom aus Freiflächenanlagen aus der Wirtschaft, der Landwirtschaft und den Kommunen.

Markteinführung unterstützen

Mit der Wiederaufnahme der bereits in den Jahren 2023 und 2024 ausgelobten Förderung unterstütze das Land gezielt die Markteinführung und den Ausbau dieser innovativen Technologien, wie das Ministerium mitteilt. Damit füllt Nordrhein-Westfalen aber auch eine Leerstelle. Denn diese Anlagen werden über das EEG derzeit nicht separat gefördert. Sie müssen in Ausschreibungen immer noch mit den herkömmlichen Freiflächenanlagen konkurrieren. Denn bisher hat die Europäische Kommission die separate Förderung dieser Technologien bislang nicht beihilferechtlich genehmigt. Der Antrag liegt seit der Verabschiedung des im April 2024 verabschiedeten Solarpakets in Brüssel und wurde immer noch nicht bearbeitet.

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Flächen doppelt nutzen

Konkret sieht der Plan der Landesregierung die Verdopplung des Photovoltaikausbaus bis 203 vor, wie Landeswirtschaftsministerin Mona Neubaur betont. Insgesamt liegt das Ausbauziel bei mindestens 21 bis 27 Gigawatt. Um diesen mit breiter gesellschaftlicher Akzeptanz zu realisieren, setzt Düsseldorf vor allem auf diese beiden Technologien, die eine Doppelnutzung der Flächen ermöglichen und damit die Flächenkonkurrenz vermeiden.

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Anlagen bis 100 Kilowatt werden gefördert

Düsseldorf unterstützt mit der Förderung die Investitionen in Agri-PV- und Floating-PV-Anlagen mit einem Zuschuss von bis zu 25 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Förderfähig sind dabei Anlagen mit einer Leistung von bis zu 100 Kilowatt. Voraussetzung ist, dass die Betreiber dieser Generatoren keine Förderung durch das EEG in Anspruch nehmen. Gefördert werden Ausgaben für Solarmodule, Wechselrichter, die Unterkonstruktion, die Installation sowie die Kabel und den Netzanschluss. Die maximale Förderung pro Projekt beträgt eine Million Euro.

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Förderung von Beratungsleistungen

Gleichzeitig stellt das Land auch eine zusätzliche Förderung von Beratungsleistungen rund um alle Arten von Freiflächenphotovoltaik zur Verfügung. Damit können Projektträger, Unternehmen und Kommunen professionelle Unterstützung bei der Planung, Genehmigung und Umsetzung ihrer Photovoltaikprojekte in Anspruch nehmen, wie das Ministerium mitteilt.

Die Anträge für beide Förderprogramme nimmt die Bezirksregierung Arnsberg entgegen. Auf deren Webseite finden Sie auch die konkreten Förderbedingungen und die Antragsfristen.