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Photovoltaik in Italien

GSE ändert Regeln für Komponententausch

Die Betreiber von Photovoltaikanlagen in Italien werden es in Zukunft noch schwerer haben. Mit gleich mehreren Änderungen stellt ihnen die für die Förderung von Solarstrom in Italien zuständige Behörde Gestore dei Servici Energetici (GSE) in Rom weitere Hürden in den Weg. So hat die GSE neue Regelungen für den Austausch von Komponenten verabschiedet. Diese neuen Regelungen gelten auch, wenn sich die Anlagenkonfiguration oder der Netzeinspeisepunkt ändert. Selbst wenn eine Anlage den Eigentümer wechselt, gelten die neuen Regelungen der GSE. „Diese müssen unbedingt beachtet werden, um den Fördertarif nicht zu gefährden“, warnt Andreas Lutz, Geschäftsführer von New Energy Projects in München. Das Beratungsbüro hat sich auf den Photovoltaikmarkt in Italien spezialisiert.

Viel Bürokratie kostet bares Geld

Konkret muss der Anlagenbetreiber vor Beginn des Austausch eines Wechselrichters, eines Moduls, eines Transformators, der Unterkonstruktion oder des Netzschutzes die Änderung bei der GSE anzeigen. Zusätzlich muss er in Rom noch spätestens 30 Tage nach dem Komponententausch oder der Änderung der Anlagenkonfiguration eine Vollzugsmeldung abgeben. Dabei muss er mit verschiedenen Dokumenten nachweisen, was er gemacht hat. Dies kann er tun, indem er einen Entsorgungsnachweise für die alte Komponente oder Transportdokumente vorlegt. Die GSE will auch Rechnungen sehen. Wurde die Komponente gestohlen, will sie eine Kopie der Diebstahlanzeige haben. Zusätzlich muss der Anlagenbetreiber Fotos vorlegen, aus denen die Änderungen oder der Tausch der Komponenten hervorgeht. „Ob der Tarif dann weiterbezahlt wird oder nicht, wird in der Regel erste nach Abschluss der Maßnahme durch die GSE geprüft“, erklärt Andreas Lutz. „Klargestellt wurde außerdem nochmals, dass keine Komponenten eingebaut werden dürfen, die bereits in anderen geförderten Anlagen zum Einsatz kamen.“ Zusätzlich müssen die ausgetauschten Komponenten den Anforderungen nach Conto Energia 5 genügen. Außerdem müssen sie die zum Austausch der Komponente gültigen Normen erfüllen, auch wenn die Anlage schon älter ist. Dies gilt auch für Anlagen, die nach einem früheren Conto Energia gefördert werden. Damit wird es schwer, Module oder Wechselrichter aus dem Zweitmarkt zu verwenden, was wiederum ganz neue Probleme aufwirft. Denn in der Regel passen diese Komponenten eher zu bestehenden Anlage als neue Module. „Vor allem beim Austausch einer größeren Anzahl von Modulen raten wird dazu, dies vorher mit der GSE abzustimmen“, betont Andreas Lutz. „Zudem raten wir allen Betreibern, diese Regelungen mit dem Partner abzuklären, der den Betrieb und die Wartung der Anlage übernommen hat beziehungsweise deren Einhaltung in den Betriebs- und Wartungsverträgen festzuschreiben.“

Mehrertrag begrenzt

Besonders kritisch ist aber der Punkt, der die Verbesserung der Ertragsleistung der Anlage durch einen Komponententausch betrifft. Schließlich bringen neue Module mit der gleichen Nennleistung mehr Ertrag als die alten Module. Diesen Mehrertrag hat die GSE aber auf zwei Prozent begrenzt. Zur Berechnung dieser Obergrenze zieht die GSE aber nicht den Ertrag der alten Module heran, als sie noch neu waren, sondern die letzten drei Jahre ihres Modullebens, wenn sie also die schlechtesten Erträge bringen. Steigen die Erträge der neuen Module oder durch den Einbau neuer Wechselrichter über die zwei Prozent werden die darüber hinausgehenden Erträge nicht nach dem Conto Energia vergütet. „Diese Regelung widerspricht nach Ansicht zahlreicher Experten den geltenden Gesetzen“, weiß Andreas Lutz. „Diese verbieten eine Erhöhung der installierten Leistung, aber keine Ertragsteigerung. Wie die GSE mit Anlagen umgeht, die in der Vergangenheit aufgrund technischer Probleme schlecht performt haben, muss man abwarten.“

Investoren immer mehr verunsichert

Diese Änderungen kommen jetzt noch zu den Neuregelungen aus der Vergangenheit, die schon seit Anfang dieses Jahres gelten. So zahlt die GSE zwölf konstante monatliche Abschläge auf den zu erwartenden Ertrag aus der Anlage. Damit bekommen die Betreiber selbst in den Wintermonaten, wenn die Ausbeute an Solarstrom relativ gering ist, die gleiche Summe wie in den ertragsreichen Sommermonaten. Die Abrechnung der tatsächlich ins Netz eingespeisten Kilowattstunden erfolgt dann erst im Jahr 2016. „Die meisten Betreiber werden dann eine Nachzahlung erhalten“, prognostiziert Andreas Lutz. „Denn die GSE leistet die Abschlagszahlungen auf der Basis von nur 90 Prozent der zu erwartenden Jahresproduktion.“ Ob diese ganzen Änderungen und unsicheren Rahmenbedingungen der italienischen Wirtschaft gut tun, ist zu bezweifeln. Wirtschaftsexperten warnen davor, dass das Vertrauen der Investoren in die Stabilität von Regelungen gerade durch die ständigen Änderungen der Photovoltaikförderung sehr stark gelitten hat. (Sven Ullrich)