In Italien wurden 2023 über eine halbe Million Speichersysteme neu installiert. Das ist mehr als die Hälfte der insgesamt angeschlossenen Speicherkapazität. Markttreiber sind die Privathaushalte.
Rom hat sich nach Jahren der Erprobung dazu durchgerungen, Eigenverbrauchsgemeinschaften zuzulassen. Sie sollen bis 2030 einen Zubau von fast 20 Gigawatt ermöglichen.
Betreiber von mittelgroßen und großen Photovoltaikanlagen mussten bisher eine leistungsbezogene Steuer bezahlen. Diese wurde jetzt gestrichen.
Gleich mehrere Solarprojekte hat PNE in den beiden Ländern an Investoren veräußert. Vor allem in den italienischen Solarmarkt will PNE jetzt verstärkt selbst investieren.
Der Energieversorger MET hat seinen ersten Solarpark in Spanien in Betrieb genommen. In Italien schließt das Unternehmen seinen ersten PPA auf diesem Markt ab.
Der Schweizer Energieversorger Axpo baut in Italien zwei weitere Solarparks. Der italienische Markt ist wichtig für das Unternehmen auf dem Weg zum Ausbau der Solarleistung auf zehn Gigawatt in Europa.
Der Solarpark ist nur ein Teil des Portfolios, das sich das Joint Venture von MET und Keppel derzeit in Italien aufbaut. Die Anlage soll 2026 fertig sein.
Der Zubau an Solarleistung in Italien ging im ersten Halbjahr gut voran. Waren in den ersten drei Monaten vor allem private Dachanlagen der Markttreiber, haben die Installationen von gewerblichen Anlagen aufgeholt.
Gridparity hat ein Solarsystem speziell für den Weinbau entwickelt. Damit erweitert das Unternehmen sein Sortiment für die Energiewende in der Landwirtschaft.
Der litauische Modulhersteller nutzt mit der neuen Fabrik das günstige Wirtschaftsklima in Italien und die wachsende Nachfrage nach erneuerbaren Energien. Das neue Werk hat eine Produktionskapazität von 600 Megawatt.
Die Finanzierung des Solarparks Tarquinia in Latium ist gesichert und der Bau kann in den nächsten Monaten starten. Es ist das achte Projekt, das Baywa RE und Nord LB in Italien umsetzen.
Solarprojektierer Greenrock Energy errichtet 300 Megawatt in Italien und Varta-Speicher für Griechenland.
Die italienische Regierung will wieder eine Förderung von Photovoltaikanlagen einführen, die ihren Strom hauptsächlich ins Netz einspeisen. Die Unterstützung wird sowohl über ein Registerverfahren als auch über Ausschreibungen vergeben.
In Italien kontrolliert die Energieregulierungsbehörde geförderte Solaranlagen auf der Suche nach Verstößen gegen die Förderbedingungen. Der Anteil von Anlagen, für die falsche Angaben gemacht wurden, liegt bei einem Drittel. Drei Viertel der falschen Angaben führen zur Streichung der Einspeisevergütung. Rom macht den Betreibern aber ein Angebot.
Die direkte Förderung von großen Projekten für Fotovoltaik ist in Italien schon seit einigen Jahren ausgelaufen. Mit dem Ministerialdekret vom 23. Juni 2016 hat Italien wohl letztmalig auch große Windanlagen und Anlagen für Biogas und Biomasse gefördert. In Zukunft sollen sich Anlagen für erneuerbare Energien selbst tragen und nicht mehr großzügig vom Staat gefördert werden.
Die Regeln für den Tausch defekter Komponenten von Photovoltaikanlagen in Italien sind veröffentlicht. Sie sollten genau eingehalten werden, sonst droht der Verlust der Einspeisevergütung.
Das Verfassungsgericht in Rom hat keine verfassungsrechtlichen Bedenken im Falle der rückwirkenden Änderung des Einspeiseregimes durch die Regierung in Rom im Jahr 2014. Doch für die Anlagenbetreiber bedeuten diese eine enorme Unsicherheit und industriepolitisch erweist sich Rom damit einen Bärendienst.
Windturbinenhersteller Senvion bestätigt nach der Abschlussrechnung des dritten Jahresquartals die Umsatzerwartungen für 2016. Das rückläufige Deutschlandgeschäft macht das Unternehmen momentan mit Mehreinnahmen beim Anlagenverkauf in Großbritannien, Frankreich und Portugal sowie Kanada und auf See weitgehend wett – und dank neuer internationaler Großaufträge.
Künstliche Anlagentrennung – so nennt die italienische Regierung eine Praxis im Lande, bei der große Solargeneratoren in eine Reihe kleiner Anlagen aufgetrennt zur Förderung angemeldet wurden. Dagegen sollen die Beamten der GSE jetzt vorgehen. Für die anderen Ökostromtechnologien gibt es noch ein kleines Fördertöpfchen.
Das oberste Verwaltungsgericht in Rom hat entschieden, dass die GSE nicht automatisch Vergütungen streichen darf, wenn die Beamten auf Unregelmäßigkeiten stoßen. Außerdem verhandelt das Verfassungsgericht die rückwirkende Kürzung der Einspeisetarife, die seit 2015 gilt. Der Gerichtstermin steht schon fest.
Die Anlagenbetreiber in Italien können sich auf üppige Nachzahlungen der Einspeisevergütung einstellen, die die GSE in den kommenden Tagen auszahlt. Die Betreiber sollten aber die Abrechnung genau kontrollieren und im Falle eines Fehlers schnellstmöglich Einspruch einlegen.
Nicht selten verlangen in Italien Gemeinden im Zuge der Genehmigung von Projekten für erneuerbare Energien von den Betreibern Zuwendungen in Form von regelmäßigen Fixzahlungen, um dadurch die leeren Gemeindekassen aufzufüllen. Häufig müssen diese Zahlungen von den Betreibern in Form von regelmäßigen Leistungen erbracht werden, ohne dass die öffentliche Verwaltung im Gegenzug konkrete Gegenleistungen erbringt.
Die italienische Regierung hat einen Entwurf für eine Neuregelung des Komponententauschs an bestehenden Solaranlagen vorgelegt. Er sieht Vereinfachungen gegenüber den bisherigen Bestimmungen vor. Vor allem die umfangreiche Dokumentation soll entfallen.
In Italien könnte in absehbarer Zeit der derzeitige Fördertopf ausgeschöpft sein. Doch bis die neue Förderung startet, droht Regenerativplanern eine Förderlücke.
Bei der Abrechnung der eingespeisten Menge an Solarstrom akzeptiert die GSE nur noch Daten, die vom zuständigen Netzbetreiber übermittelt wurden. Das macht es für die Anlagenbetreiber einfachen. Sie müssen keinen eigenen Produktionszähler mehr installieren, können dies aber tun. Dann steigt die geförderte Strommenge.