Die Bundesnetzagentur (BNetzA) will die Entgelte für die Netznutzung neu festlegen. Die Behörde hat dazu ein Diskussionspapier erstellt, in dem die bisher denkbaren Möglichkeiten aufgelistet und beschrieben werden, wie die Kosten für die Netznutzung anders als bisher gestaltet werden. „Wir müssen das System reformieren, nachdem Netzentgelte erhoben werden“, betont Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Erstens wird die Zahl der Nutzer immer kleiner, die in voller Höhe Entgelte zahlen – bei gleichzeitig steigenden Kosten. Wir haben zweitens keine ausreichend wirksamen Signale, wie und wo Anlagen kostengünstig betrieben werden können, um einen unnötig teuren Ausbau der Netze zu vermeiden. Drittens gibt es im System heute keine Anreize, die flexibles Verhalten belohnen, eher im Gegenteil“, sagt Müller.
Nur Ökostromanlagen betroffen
Als ein zentrales Element schlägt die BNetzA vor, dass Betreiber von Ökostromanlagen Netzkosten bezahlen, wenn sie Strom einspeisen. Dies soll explizit nur für Ökostrom gelten und die Betreiber der konventionellen Kraftwerke sollen geschont werden. Was in den Niederlanden schon gängig ist, soll dann auch für die deutschen Betreiber von Solar- und Windkraftanlagen gelten.
Entgelte in höheren Netzebenen neu ordnen
Damit soll die Einspeisung bestraft werden. Ein entsprechendes Netzentgelt könne entweder über einspeiseabhängige Entgelte oder über ein Grundnetzentgelt erhoben werden, das auch Einspeiser zahlen müssen. „So würden die Kosten auf mehr Schultern verteilt“, argumentieren die Beamten.
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Es sei aber auch die Einführung neuer Entgeltkomponenten wie einen Grund- oder Kapazitätspreis oberhalb der Niederspannung denkbar, wo derzeit nur der Verbrauch belastet werde. Dieser sei aber nicht der wesentliche Kostentreiber, sondern die Einspeisung. Deshalb schlägt die BNetzA einen zusätzlichen pauschalen Grundpreis auf den höheren Netzebenen vor.
Grundpreis für Eigenverbraucher
Dieser Grundpreis könnte auch für Eigenverbraucher von Solarstrom eingeführt werden, um sie stärker an den Netzkosten zu beteiligen. Denn in dieser Ebene sei die Nachfrage nach Netzanschlussleistung für die Einspeisung der wesentliche Kostentreiber bei der Dimensionierung des Netzausbaus. Die BNetzA schlägt deshalb einen direkten Preis für die bestellte Netzanschlusskapazität vor.
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Baukostenzuschuss steht zur Debatte
Eine weitere Variante wäre ein Baukostenzuschuss, den die Betreiber von Solaranlagen bezahlen müssen. Das heißt, diese müssen den Bau des Netzes mit bezahlen, gleichgültig, ob dieses Netz für die Anlagen oder ohnehin errichtet wurde. Im Bereich der großen Speicher ist dieser Baukostenzuschuss schon Realität und stößt seit Jahren auf heftige Kritik. Denn die Netzbetreiber erheben diese Zuschüsse nach eigenem Ermessen, wodurch eine Planbarkeit nicht mehr gegeben ist.
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Besondere Bedingungen für Speicher
Für Speicher hingegen schlägt die BNetzA eine Belohnung vor, wenn diese sich netzdienlich verhalten. „Für das Stromsystem wäre es daher sinnvoll, ein Netzentgeltregime für Speicher zu finden, welches das Agieren an Strom- und Systemdienstleistungsmärkten so wenig wie möglich einschränkt und gleichzeitig einen kostenreflexiven Finanzierungsbeitrag für das Netz erbringt“, schreiben die Beamten in ihrem Diskussionspapier. „Das heißt auch, dass der Finanzierungsbeitrag der Speicher umso geringer ausfallen kann, desto geringer die Kosten sind, die sie verursachen.“
Ergebnisoffene Diskussion anstoßen
Mit ihrem Papier will die BNetzA die Änderung der Systematik der Netzentgelte ergebnisoffen diskutieren. Der Vorschlag der Behörde steht auf der Webseite der BNetzA zur Verfügung. Bis zum 30. Juni 2025 können sich Interessierte an der Diskussion beteiligen und Änderungsvorschläge sowie Antworten auf die im Papier gestellten Fragen an die Behörde schicken.