Erneuerbare Energien bei Google bevorzugen
Die Abstimmung zwischen Windenergieprojekten und militärischen Anforderungen enden seit Jahren immer wieder in Verzögerungen der Grünstromparks oder gar Projektabbrüchen. Hubschraubertiefflugstrecken, Radarführungsmindesthöhen oder kurzfristige militärische Einwände führen dazu, dass Vorhaben bereits in frühen Planungsphasen aufgegeben oder erst nach langen Gerichtsverfahren entschieden werden. Dabei bekennen sich sowohl die Bundeswehr als auch die Erneuerbaren-Branche zu den Zielen von Versorgungssicherheit, Resilienz und strategischer Handlungsfähigkeit.
Qualitas Energy
Das Zusammenspiel von Windenergie und Sicherheitsarchitektur rückt als Thema immer mehr in den Fokus. Eine weiterentwickelte Praxis würde sowohl die energiepolitischen Ausbauziele als auch die sicherheitspolitischen Anforderungen unserer Zeit besser unterstützen.
Denn mit der „Zeitenwende“ hat sich auch der Stellenwert der Energieversorgung verändert. In hybriden Konflikten und im Krieg entscheidet die Verfügbarkeit, Redundanz und Steuerbarkeit von Energie über die Handlungsfähigkeit staatlicher und militärischer Akteure. Das müsste zur Schlussfolgerung führen: Moderne Verteidigung ist auf eine dezentrale, digitale Energieinfrastruktur angewiesen. Die Vorstellung, sicherheitspolitische Resilienz ließe sich mit einzelnen Notstromaggregaten absichern, greift zu kurz.
Neben militärischen Überlegungen geht es auch um die grundsätzliche Frage, wie die Zusammenarbeit zwischen staatlichen Stellen und privaten Akteuren sichergestellt wird. Während die Bundeswehr im Frieden nur subsidiär tätig wird und zivilen Leitstellen zuarbeitet, übernimmt sie im Verteidigungsfallfall die koordinierende Rolle. Damit verändern sich Zuständigkeiten und Prioritäten wie etwa bei der Energieverteilung, bei möglichen Vorrangregelungen oder im Umgang mit Netzengpässen. Zugleich stellt sich die operative Frage: Wer schützt diese Anlagen im Ernstfall? Effektiv wird dies, bei rund 30.000 Onshore-Windenergieanlagen in Deutschland nicht allein in den Aufgabenbereich der Bundeswehr fallen. Darum ist es essenziell, dass alle beteiligten Akteure genau diese Verzahnung von militärischen und zivilen Ressourcen als gesamtstaatliche Aufgabe angehen.
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Qualitas Energy unterstützt diese Bemühungen. Das jüngste Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Autobahn-A1-Lückenschluss hat die Bedeutung von Infrastrukturprojekten für die öffentliche Sicherheit ausdrücklich auch unter militärischen Gesichtspunkten bestätigt. Was für die Verkehrstrassen gilt, muss künftig analog auch für den Energiesektor gelten: Ohne verlässliche und unabhängige Stromversorgung wird auch die militärische Drehkreuzfunktion geschwächt.
Im Genehmigungsverfahren gibt es die klare Vorgabe, dass Vorhaben nur abgelehnt werden dürfen, wenn keinerlei "Mitigation" durch technische Lösungen, Einschränkungen, Bauvorgaben, Ausgleiche, und so weiter möglich ist.
Dies betrifft zum Beispiel den Belang der 3D-Luftverteidigungsradare, für welche eine Rahmenstudie im Auftrag der Bundeswehr durchgeführt wurde. Neben der laufenden Erörterung mit den Ministerien und den Branchenverbänden braucht es jedoch nun am dringendsten Ansätze für die Planung. Ohne Planungssicherheit stehen effektiv alle Investitionen im 50-Kilometer-Umkreis um die 18 Luftverteidigungsradare auf unsicherem Boden. Zum Beispiel spielen die Layoutgeometrie sowie die baulichen Eigenschaften (etwa der Turmtyp) der Windenergieanlagen eine signifikante und in der Forschung bereits beleuchtete Rolle auf die Detektionsfähigkeit. Diese gilt es genauer zu untersuchen. Damit diese Prüfung für strategische Energieunabhängigkeit wirkungsvoll ist, muss sie teilweise in einer geschlossenen Umgebung erfolgen. Nur so können die entsprechenden nicht-offenen Daten Eingang finden. Das Konzept dafür ist da.
Alle möglichen Lösungen, die dazu beitragen, die Störwirkung zu verringern, sind dann spätestens im Verfahren zu prüfen. Eine Ablehnung kann nach der oben genannten genehmigungsrechtlichen Logik erst dann erfolgen, wenn keine dieser Maßnahmen signifikante Verbesserungen mit sich bringt.
Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass genau hier Planungssicherheit fehlt. Die Studie des Bundesverband Windenergie (BWE) aus dem Jahr 2024 belegt die Dimension: Zwischen 2020 und 2024 waren Windenergieprojekte mit 4.730 Megawatt von militärischen Belangen betroffen. Besonders häufig führten Hubschraubertiefflugstrecken und offizielle Radarführungsmindesthöhen dazu, dass Projekte bereits vor oder während der Genehmigung aufgegeben oder erheblich verzögert werden.
Wer also im Hinblick auf militärische Bedarfe dennoch Ausbauziele, Investitionsentscheidungen und regionale Wertschöpfung verlässlich machen will, muss frühe, formalisierte Voranfragen mit verbindlichen Fristen etablieren, geschützte Datenräume für sensible Informationen bereitstellen und Zuständigkeiten klar regeln.
Insbesondere die Schaffung einer einheitlichen Datengrundlage ist hier von Bedeutung. Denn nicht in allen Fällen liegt der Bundeswehr der aktuelle Informationsstand der Genehmigungsbehörde rechtzeitig vor.
Auch technisch bestehen bereits Lösungsansätze im Bereich von Radar- und Flugsicherungssystemen. Durch Systemupgrades oder zusätzliche Systeme im Zugriffsbereich der Bundeswehr könnten künftig mehr Flächen erschlossen werden.
Um vertrauliche Fakten frühzeitig und fachlich zu klären, bietet sich ein geschütztes Fachverfahren außerhalb der Gerichtsebene, „In-Camera“ genannt, nach Logik des Paragraf 99 der Verwaltungsgerichtsordnung an: Projektierer legen ihre Planung einem interdisziplinären Gremium aus Bundeswehr, unabhängigen Sachverständigen und Verbänden unter Geheimhaltung vor.
Der Rechtsrahmen muss solche kooperativen Ansätze stützen. Die Luftverkehrsgesetz-Novelle im Rahmen der Erleichterungen für das Beschaffungswesen der Bundeswehr ist hierfür ein wichtiger Prüfstein. Beschleunigung im Militärbereich darf nicht zu Rechts- und Flächenrisiken für Projektierer führen. Es wäre zudem von großer Bedeutung, gesetzliche Festlegungen erst auf Basis unabhängiger wissenschaftlicher Untersuchungen zu treffen und sie dann regelmäßig am Stand der Technik zu überprüfen. Planungssicherheit entsteht nur dort, wo Verfahren transparent, nachvollziehbar und anpassungsfähig bleiben.
Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern zeigen bereits, dass eine institutionalisierte Abstimmung auf Fach- und Entscheiderebene die Planungen erleichtern und Lösungen beschleunigen kann. Gleiches gilt für den Offshore-Bereich. Dort verfügt man bereits seit einigen Jahren gemeinsam mit der Bundesmarine über Erfahrung in der Zusammenarbeit.