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Windparks an Land: 2025 bundesweit vielleicht für fast 20 Gigawatt grünes Licht

9.745 Megawatt (MW) weitere Erzeugungskapazität für Windparks an Land gaben die deutschen Behörden in diesem Jahr schon frei. Das ist bereits fast um die Hälfte mehr als zum selben Zeitpunkt des Vorjahres. Ende 2025 könnten daraus 16,5 bis 19,5 Gigawatt (GW) geworden sein, so vermutet es der Bundesverband Windenergie (BWE). Dessen Geschäftsführer Wolfram Axthelm ordnete bei einer Policy Briefing genannten regelmäßigen Status-Unterrichtung des BWE die Dynamik des Windenergieausbaus an Land in Deutschland als gute Basis für die von der Bundesregierung geplanten Reformen des Energiemarkts ein.

Erfreulich ist aus Sicht des Branchenverbands auch, dass die Freigabe neuer Windparkbauvorhaben nicht mehr nur in den Windkraftschwerpunktbundesländern im Norden und in Mitteldeutschland anziehen. Auch in der süddeutschen Schlusslichtregion beim Turbinenerrichten mit Bayern und Baden-Württemberg ziehen die Freigaben durch die Behörden nun verlässlich an.

Auch die Genehmigungsdauer nimmt weiter ab. Wie schon gemeldet, dauern aktuelle Verfahren inzwischen noch im Durchschnitt 18,2 Monate. Allerdings lässt bildhaft gesprochen „eine Schlechtwetterfront“ von Rheinland-Pfalz, Hessen, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern neue Onshore-Windkraftprojekte weiterhin nur mit zwei Jahren und mehr Bearbeitungszeit zu.

Im Hinblick auf die von der Koalition der Bundesregierung angekündigte Komplettüberprüfung der Energiewende durch eine umfassende Statusanalyse zählt für den Bundesverband nun insbesondere aber auch, wie viel Stromerzeugung bis 2030 vonnöten sein wird. Die Koalition unter Kanzler Friedrich Merz will auch den Bedarf der Stromversorgung in Deutschland überprüfen und daraufhin womöglich den Ausbau von Erneuerbare-Energien-Anlagen verlangsamen. Die vorige Bundesregierung war noch von einem Strombedarf von 750 TWh im Vergleich zu heute noch mehr als 460 TWh ausgegangen. Nun rechnet der BWE aufgrund von Verzögerungen bei der Elektrifizierung und wegen schwächerer wirtschaftlicher Entwicklungen mit noch zwischen 600 und 700 TWh, ausgehend von den Szenarien wichtiger Marktanalysedienstleister.

Dennoch warnt Axthelm vor einer Ein-zu-Eins-Übernahme solcher Szenarien als Grundlage für die weitere Ausbauplanung durch die Politik. So könne auf die deutsche Wirtschaft nun ein Nachholeffekt wirken, indem viele Unternehmen und die Bevölkerung den Einbau von Wärmepumpen oder die Anschaffung von Elektroautos nachholten. Darauf deuteten die Zulassungen neuer Wärmepumpen und Elektroautos bereits hin. Auch die Ziele der Bundesregierung einer größeren Flexibilität in der Stromversorgung sowie des Aufbaus der europaweit größten Rechenzentren-Kapazitäten in Deutschland mache einen ehrgeizigen Ausbau der Erneuerbaren weiter ratsam. Standardisierungen in der Netztechnik sowie Bürokratieabbau könnten zudem den Ausbau der Stromleitungen beschleunigen lassen und Infrastrukturpreise senken. So benannte Axthelm einen weiteren möglichen Treiber für eine kurzfristig wieder an Tempo gewinnende Elektrifizierung und damit steigende Nachfrage an Grünstrom. Die derzeitige Ausbaudynamik muss Deutschland nach Ansicht der Branchenvertreter auch deshalb beibehalten, weil Deutschland bislang bei Windkraft den Zielkurs für die Errichtung der notwendigen Kapazitäten noch nicht erreicht hat.

Als zunächst für die Branche entscheidende Neuregelungen, die schon im parlamentarischen Verfahren sind, wertet der BWE in diesem Zusammenhang nicht zuletzt das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und die Umsetzung der Europäischen Red-III-Verordnung. Während im EnWG nicht zuletzt auch die vereinfachte Zulassung zuschaltbarer Lasten wichtig werden kann – als elektrotechnisches Gegengewicht zur unregelmäßigen wetterabhängigen Grünstromeinspeisung, zählt im Red-III-Bereich vielleicht auch die Einrichtung von Infrastrukturgebieten für einen beschleunigten Netzausbau,

Für die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und für die Umsetzung der europäischen Wertschöpfungsvorgaben durch das von der Europäischen Union sogenannte NZIA könnte die Verbändebeteiligung bereits im Herbst beginnen. Die 2026 auslaufende EEG-Regelungen für die bisherige Vergütung von Erneuerbare-Energien-Anlagen muss ab 2027 zu einer Vergütung durch Differenzverträge erfolgen. Das gibt die EU vor. Diese neue Vergütung sieht eine untere und eine obere Schwelle des Stromhandelspreises vor. Diese entscheiden dann darüber, ob der Stadt bei unwirtschaftlich niedrigen Börsenstrompreisen die Einnahmen aufstockt, oder die Anlagenbetreiber zu hohe Überschüsse an den Staat zurückzahlen. Insbesondere für die Wertschöpfungsregelungen für die Förderung einer Lieferkette für die Anlagentechnologie in Deutschland und Europa sei eine „europaweit einheitliche Umsetzung“ notwendig, sagte Axthelm.

Auch für regionale Direktstromversorgungen und für Verbesserungen der Situation für Investitionen in Speicher erwartet der BWE im Herbst erste Schritte.

Die von der Regierung ebenfalls überprüfte Referenzertragsförderung von Windparks an windschwächeren Standorten kann nach Ansicht der Branchenvertreter auch nützlich sein. Sie könnte vermeiden helfen, dass Windparkplaner ihre Turbinen in süddeutschen Höhenlagen dichter zusammenstellen, als es ohne Referenzertragsförderung wirtschaftlich wäre.

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