Das Kabinett der Bundesregierung hat sich auf neue energiegesetzliche Regelungen zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Vereinfachung von Genehmigungen für Windenergie auf See, deren Stromnetzanschluss und den Ausbau von Übertragungs- und Verteilnetzen an Land geeinigt. Außerdem stimmte es für die lange erwartete Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), mit der Energienutzungsgemeinschaften das sogenannte Energy Sharing werden betreiben können: Gemeinschaftliche Erzeugung von Erneuerbare-Energien-Anlagen und die geteilte Nutzung der darin erzeugten grünen Energie. Auch die trotz vorangegangener Neuregelung weiterhin stagnierende Smart-Meter-Nutzung soll das geänderte EnWG neu beschleunigen: Mit den durch digitale Messungen und Datenverarbeitung „smart“, also intelligent messenden Zählern sollen Stromkunden ihren Verbrauch mehr nach Verfügbarkeit grünen Stroms in Abhängigkeit von Wind- und Sonnenlicht-Aufkommen ausrichten – oder nach den schwankenden Kilowattstunden-Preisen im Börsenstromhandel. Stromversorger und Netzbetreiber sollen im Gegenzug die wechselhafte Ein- und Ausspeisung von Photovoltaikstrom ins Netz oder übers Netz in Speicher und zurück besser kontrollieren können. Bisher sah ein Gesetz schon vor, das Stromversorger auch Privatkunden künftig Flexiblitätstarife anbieten, um den an die Erzeugung angepassten Stromverbrauch zu belohnen.
Ein neuer Paragraph 42c im EnWG definiert speziell zum Energy Sharing: Betreiber von Solar- und Windkraftanlagen – so diese ins Verteilnetz einspeisen – dürfen ab Juni 2026 ihren Strom im Bilanzierungsgebiet des Netzbetreibers verkaufen. Ab Juni 2028 dürfen sie dies auch im Bilanzierungsgebiet eines angrenzenden Verteilnetzbetreibers, wenn beide Netze in derselben Regelzone sind. (tw/SU)