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Wirtschaftlichkeit

Wer seine Biogasanlage flexibel betreibt, kann mehr verdienen

Oliver Ristau

Flexibilisierung kann man sehen. In Brügge in Schleswig-Holstein hat sie die Form von zwei großen Thermoskannen. So nennt der Volksmund die beiden Wärme­speicher, die an der Landstraße 49 seit wenigen Monaten fast 17 Meter in die Luft ragen. Sie können jeweils rund 100.000 Liter 95 Grad heißes Wasser speichern. Damit versorgen sie 550 Fernwärmekunden der Versorgungsbetriebe Bordesholm (VBB) mit insgesamt 2,3 Millionen Kilowattstunden (kWh).

Gasspeichervolumen der Fermenter erheblich erweitert

Das ist nicht alles. Die Eigentümer der Biogasanlage – eine Gruppe von Landwirten – haben außerdem das Gasspeichervolumen der Fermenter erheblich erweitert und – Basis der Flexibilisierung – in zwei neue Blockheizkraftwerke investiert. So wurde die Leistung von 1,6 auf 4 Megawatt mehr als verdoppelt. Und die Anlage erzeugt jetzt vor allem dann Strom, wenn er am meisten Geld bringt. Dafür fahren die BHKW nicht mehr rund um die Uhr, sondern im Schnitt 15 bis 16 Stunden am Tag.

Ein Abnehmer des Stroms sind die VBB. Der kommunale Versorger will im Frühjahr 2019 einen Batteriespeicher in Betrieb nehmen, der bei Bedarf mit Biogasstrom gefüttert wird. In den flexiblen Betrieb haben die Betreiber knapp drei Millionen Euro gesteckt – eine Investition, die sich unter anderem wegen der Flexprämie rechnet, die es laut EEG für diejenigen gibt, die durch Erweiterung ihrer Anlage flexibel fahren können. Das sind für maximal zehn Jahre 130 Euro pro Kilowatt installierter Leistung.

Erlöse am Spotmarkt steigen

Flexibel bringt mehr: So steigen die Erlöse für den Stromverkauf am Spotmarkt. Dazu kommen niedrigere Kosten für Wartung und Betrieb, wie Uwe Welteke-Fabricius von den Flexperten, einem Branchennetzwerk für Flexibilisierung, erklärt. „Ein flexibles BHKW nutzt langsamer ab und kann noch viele Jahre länger laufen, spart also Ersatzinvestitionen.“ Und auch die Wärmeproduktion wird deutlich optimiert, wie die Thermoskannen in Brügge zeigen. „Schließlich kann bei flexiblen Anlagen durch dynamische Fütterung bei Bedarf mehr Wärme produziert werden – durch mehr Gaserzeugung in der kälteren Jahreszeit.“ Welteke-Fabricius nennt ein Beispiel: „Ein hoch flexibles Biogas-BHKW läuft im Winter 6 bis 8 Stunden am Tag. Wenn es bitterkalt ist, wird zeitweilig mehr gefüttert und es kann in 12 bis 16 Stunden doppelt so viel Wärme erzeugen. Im Sommer läuft es nur so viel, wie die permanent anfallende Gülle hergibt oder die geringeren Wärme­bedarfe erfordern“.

Jede dritte Biogasanlagen in roten Zahlen

Dass der Wärmeverkauf wichtig für die Wirtschaftlichkeit ist, rechnet Michael Wentzke vor. Er ist Geschäftsführer der Interessengemeinschaft (IG) Biogasmotoren, die sich um Ersatz und Optimierung von Biogas-BHKW kümmert. „Biogasbauern erlösen für die Wärme in Deutschland im Schnitt 3,5 Cent je kWh. In der Spitze sind sogar bis zu 7 Cent drin“.

Für viele Biogasbauern ist das eine wichtige Botschaft, denn: „Wir schätzen, dass von allen Biogasanlagen in Deutschland ein Drittel rote Zahlen schreibt.“ Grund sei ein mangelhafter Zustand der Gesamtanlage: Motoren, Rohre und die übrigen Komponenten seien in vielen Fällen schlecht aufeinander abgestimmt und sorgten für Verluste. Deshalb sei eine herstellerunabhängige Beratung wichtig, auch bei der Flexibilisierung. „Die Erlöse fallen nicht vom Himmel. Es macht wenig Sinn, zu einem verlustbringenden Konzept einfach noch neue Motoren dazuzustellen“, so Wentzke.

Bei der Investitionsplanung sollte ein Betreiber zehn Prozent für die Anlagenplanung veranschlagen. Dann aber könne sich der Aufwand lohnen. Der Amortisationszeitraum liege bei acht bis zehn Jahren. Allerdings seien viele Landwirte skeptisch. Unter denen, die sich bisher alleine um den Betrieb gekümmert hätten, seien viele, die sich nur ungern in die Anlage reinreden ließen und die bei Ersatzinvestitionen nicht gut beraten worden seien. Daher könne es sein, dass sie ihre Anlage einfach stilllegen, wenn es keine Vergütung mehr gebe, warnt der Experte.

Wer in geringem Maße flexibilisiert, der verschenkt Potenzial

Und auch für diejenigen, die bereits in geringem Maße flexibilisiert haben, ist nicht alles gut. So sind zwar etwa „70 Prozent der Anlagen in der Flexprämie“, sagt Welteke-Fabricius. „Das heißt zum Teil aber nur, dass die Fütterung oder die Biologie nicht ausreichen, 90 Prozent der möglichen maximalen Strommenge zu erzeugen.“ Für die Differenz, also nur gut 10 Prozent ihrer Kapazitäten, kassieren die Betreiber die Flexibilitätsprämie. So verschenken sie viel Potenzial. Das betrifft etwa ein Drittel aller gemeldeten Anlagen. Weitere haben sich schon vor Jahren angemeldet, aber noch nicht flexibilisiert. So haben sie einen Teil des Vergütungszeitraums, in dem die Prämie gezahlt wird, bereits verwirkt.

Das Problem: Wer sich einmal für die Prämie angemeldet hat, kann das nicht noch einmal tun, auch wenn es ökonomisch Sinn machen würde. Die Biogasverbände setzen sich dafür ein, die Möglichkeit einer erneuten Flexibilisierung im staatlichen Förderregime zu schaffen.

Deckel für Flexprämie gesenkt

Flexibilisierung ist vor allem für die Betreiber interessant, die noch mindestens zehn Jahre EEG-Vergütung vor sich haben. Dann können sie den vollen Anspruch geltend machen. Ihnen ist vom Gesetz­geber jetzt mehr Zeit eingeräumt worden. Zwar wurde der Deckel für die Flexprämie im Energiesammelgesetz um 300 Megawatt (MW) auf 1.000 MW gekürzt. Der Fachverband Biogas rechnet damit, dass die Obergrenze im Frühjahr erreicht sein wird. Dann aber „haben alle Betreiber die Möglichkeit, innerhalb der folgenden 16 Monate zu flexibilisieren und die Prämie in Anspruch zu nehmen“, so eine Verbandssprecherin.

Wer in die Ausschreibungen wechseln will, bekommt keine Prämie, sondern einen Flexibilitäts­zuschlag von jährlich 40 Euro für die gesamte Leistung. Damit, so Welteke-Fabricius, seien die notwendigen Investitionen kaum zu stemmen. Bei der letzten Ausschreibung im September 2019 haben laut Bundesnetzagentur nur 77 MW einen Zuschlag erhalten – von möglichen 225 MW. Das Haupthindernis sei „der gedeckelte Gebotspreis“. Die Vergütung für Bestandsanlagen betrug 16,7 Cent je kWh.

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