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Windparkbann mit Windparkausbaupflicht: Geht das?

Tilman Weber

Jetzt also Opt-In statt Opt-Out. Wie das Nachrichtenmagazin Der Spiegel am Dienstagabend zuerst berichtet hatte, will der Bundeswirtschaftsminister – immerhin prominentester christdemokratischer Energiepolitiker nach Bundeskanzlerin Angela Merkel – im Streit um die Mindestabstände nachgeben. Der umstrittene Plan einer bundesweiten 1.000-Meter-Mindestabstandsregelung soll nun nicht mehr zu einer grundsätzlichen Pflicht, sondern zu einem Angebot für windkraftskeptische Bundesländer und Kommunen führen.

Das gestern lancierte Alternativ-Konzept sieht vor, dass die Bundesländer selbst entscheiden müssen. Sie müssen aktiv klären: Wollen sie die 1.000-Meter-Abstandsregel nutzen und wie und unter welchen Umständen soll sie gelten? Außerdem werde es den Ländern überlassen bleiben, wie sie mit dem Widerspruch umgehen, dass Ein-Kilometer-Tabuzonen rings um Siedlungen vielerorts den in gültigen Regionalplänen ausgewiesenen Windkraft-Eignungsgebieten widersprechen. Selbst ein Vorrang der Regionalpläne vor der 1.000-Meter-Regel wird so scheinbar zu einer Option für Länder, die nicht ganz auf strengere Abstandsvorgaben verzichten wollen.

Wird aktive Beteiligung der Bundesländer an Klimazielen eine Pflicht?

Hinzu kommt, dass Altmaier sogar den Mitte Februar von der SPD-Bundestagsfraktion präsentierten Vorschlag einer Verknüpfung der Abstandsregel mit einer aktiven Beteiligung der Bundesländer am Erreichen nationaler Energiewendeziele aufgreift. Die sozialdemokratischen Abgeordneten treten dafür ein, dass als nächstes Bund und Länder individuelle Länderziele für den Ausbau der Erneuerbaren vereinbaren. Konkret soll die Einigung zur gemeinsamen Erfüllung des deutschen Ziels einer 65-prozentigen Stromversorgung aus Erneuerbaren im Jahr 2030 führen. Diese Länderziele müssten in der Summe zum angepeilten Zwei-Drittel-Anteil des Grünstroms im Netz führen. Die SPD-Fraktion will ländergenaue Einspeisequoten für alle Erneuerbaren-Technologien.

Das Bundeswirtschaftsministerium sieht hier einen Koordinierungsmechanismus vor, der die Erfüllung vereinbarter Grünstromeinspeisequoten für die einzelnen Bundesländer jährlich überprüft. Die Rede ist von einem Monitoring-Bericht. Dieser würde erstmals im Oktober 2021 vorliegen. Mit der Aufteilung der Grünstromquoten auf die Länder würde ein Ausschuss mit Staatssekretären von Bund und Ländern betraut. Bei einem Bund-Länder-Treffen am 12. März will Altmaier ein Ergebnis für die Initiative seines Ministeriums erreichen.

Opt-In statt Opt-Out

Altmaier – besser: die in der CDU konzentrierten und nie ganz aus der Deckung hervortretenden Anti-Windkraft-Kreise könnten so im Streit um die Abstandsregeln einlenken. Aus dem derzeit noch geplanten Opt-Out könnte ein Opt-In werden, das die Einhaltung der Energiewendeziele garantiert.

Zur Erinnerung: Die bisherige Fassung der 1.000-Meter-Tabuzonenregel hatte das Bundeswirtschaftsministerium ohne Vorwarnung im Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes im November 2019 präsentiert. Überraschend enthielt dieser einerseits nur Teil-Fahrpläne zum Abschalten der Kohlekraftwerke bis 2038, der die Abschaltung insbesondere der Braunkohlekraftwerke den noch laufenden Verhandlungen zwischen Energiewirtschaftsvertretern und Politikern überließ. Und andererseits enthielt das Kohleausstiegsgesetz eben bereits die 1.000-Meter-Abstandsregel. Sie nähme 50 Prozent der für Windkraftnutzung geeigneten Flächen vom Markt, kritisieren Experten. Noch mehr Unverständnis weckte ihr Geltungsbereich: Die 1.000-Meter-Regel ist für Siedlungen schon ab fünf Häusern geplant – und für noch kleinere Siedlungen, die durch neue Häuser auf zur Bebauung ausgewiesenen Flächen auf fünf Gebäude anwachsen könnten.

Bis zur Verabschiedung des Kohleausstiegsgesetzes im Bundeskabinett im Januar hatten die Koalitionäre auf Druck aus Erneuerbaren-Branche und von Klimaschützern zwar nachgebessert. Ein detaillierterer Ausstiegsfahrplan sieht nun für alle Kohlekraftwerke Abschaltdaten vor. Der Fahrplan verlangsamt allerdings noch das in der einer Kommission aus Klimaschützern, Tagebauanwohnern, Politikern, Kraftwerksbetreibern und Erneuerbare-Energien-Branchenvertretern Anfang 2019 ausgehandelte Anfangstempo des Ausstiegs deutlich. Zugleich nahm das Bundeswirtschaftsministerium die Abstandsregelung aus dem Kohleausstiegsgesetz heraus, um die Zustimmung der durch die öffentlichen Proteste aufgeschreckten SPD im Kabinett zu sichern. Die nachträgliche Einigung der Koalition über die mögliche Abstandsregel-Novelle steht also noch aus.

Rechtfertigungsdruck für Ausbau-freudige Bundesländer entfiele

Außerdem sah der vom Bundeswirtschaftsministerium leicht geänderte Gesetzentwurf für die 1.000-Meter-Abstandsregel das Opting Out vor. Bundesländer und Kommunen hätten gemäß dem nun offenbar aufgegebenen jüngsten Entwurf eine Entscheidung gegen Ein-Kilometer-Tabuzonen treffen dürfen. Doch auch wenn viele Länder ihr Opt-Out bereits angekündigt hatten: Es wäre für keine Landesregierung ein leichter Weg. Droht ihnen doch massiver öffentlicher Gegendruck, orchestriert durch gut organisierte konservative Kreise und dörfliche Grundbesitzergemeinschaften.

Ein Opt-In würde den Rechtfertigungsdruck reduzieren. Die flexible Handhabung für die Bundesländer, um Konflikte mit existierenden Windenergie-Eignungsflächen und damit mit ganzen Regionalplänen zu umgehen, wäre ebenso ein tolles Vehikel für etwas mehr Windkraft.

Nur: Die Erfahrung mit dem Bundeswirtschaftsministerium und den oft genug tonangebenden Anti-Windkraft-Kreisen der CDU lässt noch keine Feierlaune zu. Oft genug hatten gesetzliche Regelungen vorgeblich für die Energiewendebeschleunigung dem Windkraftausbau neue Hindernisse in den Weg geschoben. Ob Klimaschutzgesetz und Klimapaket, Vereinbarungen zur Akzeptanzförderung oder beispielsweise bei einer bereits vorangegangenen Reparatur am Gesetzentwurf zum 1.000-Meter-Abstand: Immer gingen hier neue Gesetze mit vorauswirkenden neuen Lasten für die Windkraft einher.

Was meinte die Ministeriumssprecherin?

Wer deshalb genauer hinschauen will, darf auch über die Aussage einer Ministeriumssprecherin rätseln. Diese erklärte im Spiegel, es gehe darum, Ländern und Kommunen den für sie wichtigen Planungsspielraum für den Windausbau zu sichern. Daher sei geplant, „die 1000 Meter Abstandsregelung gilt und bildet den Grundsatz, aber die Länder können abweichen und die Auslegung bestimmen.“ So betrachtet würde es je nach Formulierung des neuen Gesetzentwurfs womöglich doch wieder zum Opt-Out führen – mitsamt Rechtfertigungsdruck für energiewendefreundliche Bundesländer.

Verknüpfung mit Energiewende-Pflicht der Bundesländer entscheidend

Außerdem müssen SPD und auch die in Landesregierungen beteiligten Pro-Energiewende-Parteien Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke darauf beharren, dass die 1.000-Meter-Optionsregel nur mit einer Beteiligung der Bundesländer am 65-Prozent-Ziel kommt. Gegen diese kluge Verknüpfung ist bereits eine Aufweichungsattacke bekannt. So hatte Online-Nachrichtendienst Energate Messenger den CDU-Fraktionsvize Nüsslein nach einem Gespräch so zitiert: „Die Chancen auf eine Einigung sind groß, allerdings nur, wenn die SPD mögliche Länderziele für den Erneuerbarenausbau nicht gesetzlich mit den Abstandsregeln verbinden will“.

Es darf also zum jetzigen Zeitpunkt über Altmaiers Absichten noch spekuliert werden: Will der oft als Merkels Musterminister beschriebene Mann wirklich die Einigung mit der SPD oder gar der Windkraft erzielen? Soll die Aussage seiner Sprecherin, das 1000-Meter-Gesetz gelte, nur das christdemokratische Windkraftskeptikerlager beruhigen? Oder bereitet der Minister einen neuen Hakenschlag vor, an dessen Ende der konkrete Gesetzentwurf überraschende Zumutungen enthält?

Es bleibt abzuwarten. Der angekündigte Gesetzentwurf wäre das Engagement für seine gute Ausgestaltung wert.

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