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EU-Klimaziele

2030: EU will 32-Prozent-Anteil bei Erneuerbaren

EU-Klimakommissar Miguel Arias Cañete hat den Kompromiss am gestrigen Donnerstag bestätigt: Über alle drei Energieverbrauchssektoren hinweg – Strom-, Verkehrs- und Wärmesektor – sollen die EU-Staaten demnach bis Ende 2030 im Durchschnitt einen Anteil von 32 Prozent ihres Bedarfs aus Erneuerbare-Energien-Anlagen versorgen. Die EU-Regierungen hatten bis dahin nicht mehr als 27 Prozent vorschreiben wollen, die EU-Kommission hatte hingegen 30 Prozent vorgeschlagen. Und das Parlament hatte Ende 2017 mehrheitlich für einen sozialdemokratischen Antrag gestimmt, der einen Anteil von 35 Prozent forderte.

Diese Parlamentsinitiative der europäischen Sozialdemokraten, die seither auch das EU-Parlament vertrat, war bereits als ein diplomatisches Entgegenkommen an Energiewendeskeptiker im Parlament sowie an die Regierungschefs gedacht. Noch vor dem damaligen Parlamentsvotum hatte die Fraktion der europäischen Grünen-Parlamentarier nämlich auf eine Zustimmung insbesondere auch der Sozialdemokraten zu einem 40-Prozent-Ziel gesetzt. Die sozialdemokratische 35-Prozent-Initiative hatten sie als Einknicken vor den klimapolitischen Bremsern in der EU kritisiert. In den Reihen des EU-Rats hatte hingegen Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) bis zuletzt nur ein 30-Prozent-Ziel akzeptieren wollen.

Umwelt- und Klimaschutzorganisationen zeigten sich bereits nur mäßig begeistert bis enttäuscht. Besonders die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gab sich kritisch: „Die EU hat eine wichtige Chance verpasst, seine Gesetzgebung den internationalen Versprechungen zum Klimaschutz anzupassen. Unfassbar ist, dass Deutschland in den Verhandlungen seine stimmstarke Position genutzt hat, um ambitionierte Zielsetzungen im Bereich Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien zu blockieren“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. Der verhandelte Kompromiss des 32-Prozent-Erneuerbarenanteils bis 2030 sei „bei weitem zu niedrig, um das Ziel des Pariser Klimaabkommens zu erfüllen. Notwendig wären 45 Prozent“, erklärte die DUH ihre Position in einer Pressemitteilung.

Andere Organisationen sowie Umweltpolitiker – zum Beispiel Greenpeace, Deutscher Naturschutzring und die energiepolitische Grünen-Fraktionssprecherin im Bundestag Julia Verlinden – übten zwar ebenso generell Kritik am Niveau des neuen Klimaziels. Zugleich lobten sie aber einige zusätzlich vereinbarte Details: So soll die neue Richtlinie Bürgerenergiegesellschaften stärken oder auch den Eigenverbrauch von grüner Energie ausdrücklich nicht durch „unverhältnismäßig hohe Abgaben“ belasten.

Bis zuletzt hatte Altmaier eine Eigenverbrauchs-freundliche Regelung zu verhindern versucht. In Deutschland ist der Eigenverbrauch seit 2014 laut Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) anders als vorher nur noch teilweise von der EEG-Umlage befreit: der Umlage, mit der die Netzbetreiber ihre gesetzlich durch das EEG vorgeschriebenen Aufzahlungen zu den meist sehr niedrigen Strombörseneinnahmen der Grünstromerzeuger refinanzieren. Während das EEG beispielsweise bisher nur für Eigenverbraucher mit kleinen Photovoltaik-Dachanlagen von höchstens 10 Kilowatt (kW) eine Entlastung von der EEG-Umlage vorsieht, soll laut dem Trilog-Kompromiss künftig eine gänzliche Entgeltbefreiung für Eigenstromanlagen bis 25 kW gelten. Allerdings wird diese Vorschrift wohl erst 2026 wirksam. Marcel Keiffenheim, der Leiter Politik beim Energieversorger Greenpeace Energy, lobte, dass die EU nun ihre Ziele bereits 2023 erneut überprüfen will, um sie eventuell aufgrund klimapolitischer Entscheidungen noch nach oben korrigieren zu können. Grünen-Politikerin Verlinden hob hervor: „Das ist eine gute Nachricht aus Brüssel für die dezentrale Energiewende und die Beteiligung der Menschen am Umbau ihrer Energieversorgung.“

Gescheitert ist das Trilogverfahren bisher an einem Kompromiss zu Energieeffizienzzielen. Hierzu steht eine Einigung noch aus.

Wie die Staatengemeinschaft das Einhalten des neuen EU-Klimaziels von 35 Prozent Erneuerbaren-Anteil an der Energieversorgung durch die Mitgliedsländer garantieren will, bleibt ebenfalls abzuwarten. Der Parlamentsbeschluss von Ende 2017 sah hierbei allerdings die Erlaubnis vor, dass einzelne EU-Länder die ihnen im Rahmen des 2030-Ziels auferlegten individuellen nationalen Energiewendeziele um bis zu zehn Prozent verfehlen dürfen. Als Voraussetzung für solche Ausnahmen hatte das Parlament außergewöhnliche und begründete Umstände gefordert – ohne allerdings zu definieren, wie diese aussehen könnten.

Zum Vergleich: Das bisherige klimapolitische EU-Ziel eines 20-Prozent-Anteils erneuerbarer Energien an der Energieversorgung bis 2020 ist verbindlich. Insgesamt dürfte die EU es erreichen, wobei allerdings einige Staaten wie auch Deutschland ihre nationalen Beiträge voraussichtlich knapp verfehlen werden. Dies gilt auch für die Ziele einer Reduzierung des CO2-Ausstoßes um 20 Prozent im Vergleich zum Ausgangsjahr 1990 sowie einer Erhöhung der Energieeffizienz um 20 Prozent.

(Tilman Weber)