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Steckersolaranlagen

Berliner vereinfachen Anmeldung von Balkonmodulen

Mitte April 2019 hat der VDE mit der Überarbeitung der Anwendungsregel für den Anschluss von Erzeugungsanlagen ans Niederspannungsnetzen den Weg für eine vereinfachte Anmeldung von Balkonsolaranlagen bis zu einer Leistung von 600 Watt frei gemacht. Den Netzbetreibern sind die kleinen Steckermodule allerdings immer noch ein Dorn im Auge. Dafür gibt es eine ganze Reihe von Gründen. Auf der einen Seite sind die Netzgesellschaften nicht selten Tochterunternehmen von örtlichen Energieversorgern, die in den Balkonmodulen eine Konkurrenz für ihr Geschäft des Stromvertriebs sehen. Auf der anderen Seite argumentieren die Netzbetreiber mit einer möglichen Instabilität des Netzes, wenn viele Kleinstanlagen doch ihren Strom dort einspeisen. Dazu kommen noch Sicherheitsbedenken.

Nur eine A4-Seite ausfüllen

Das Ergebnis ist, dass die Netzbetreiber zwar zulassen, dass die Besitzer von solchen Balkonmodulen ihre Geräte selbst anmelden – sowohl beim Netzbetreiber als auch bei der Bundesnetzagentur. Denn das ist in Deutschland nach wie vor Pflicht. Doch selbst für die kleinsten Steckermodule den gleichen adminsitrativen Aufwand betreiben wie für eine große Dachanlage, wie die auf die Minisolaranlagen spezialisierte Informationsplattform Empowersource mitteilt.

Das ist in Berlin jetzt anders. Der Netzbetreiber in der Bundeshauptstadt hat reagiert und die Anmeldung drastisch vereinfacht. Der Betreiber einer solchen Minisolaranlage braucht nur noch ein A4-Blatt auszufüllen, das er von der Internetseite von Stromnetze Berlin herunterladen kann. Er muss dort nur noch seine Kontaktdaten, den Anlagenstandort, die Anzahl der Steckermodule und die Nennleistung der gesamten Anlage angeben. Dieses Blatt muss er dann an Stromnetze Berlin per E-Mail zurückschicken. Damit ist die Anlage angemeldet und kann in Betrieb gehen.

Separate Anmeldung bei der Bundesnetzagentur

Der Anlagenbetreiber unterschreibt gleichzeitig, dass er für eventuell doch eingespeisten Strom keine Vergütung verlangt, dass die Anlage nicht über 600 Watt leistet, an eine Energiesteckdose gemäß DIN VDE V 0628-1 angeschlossen ist. Diese Steckdose muss vorher ein eingetragener Elektroinstallateur montieren. Die Anmeldung bei Stromnetze Berlin befreit den Anlagenbetreiber aber nicht davon, vorher seine Steckermodule bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister online zu registrieren.

Das Interesse steigt

Die Vereinfachung des Anmeldeverfahrens bei Berliner Stromnetze geht auf Initiative verschiedener Akteure aus den Reihen der Berliner Solarverbände und -unternehmen zurück, die den Netzbetreiber bei der Umsetzung unterstützt haben. „Wir hatten auf unserer Infoplattform für Balkonkraftwerke, in den letzten Monaten immer mehr Registrierungen auch aus Berlin“, sagt Christian Ofenheusle von der Agentur Empowersource. „Das Interesse am Thema steigt aktuell stark an. Auch die Anbieter der Anlagen, mit denen wir regelmäßig sprechen, bestätigen diesen Trend. Das Stromnetz Berlin hat das sehr offen aufgenommen und in Rekordzeit reagiert“, erklärt Ofenheusle, der bereits mehrere Netzbetreiber bei der Einführung solcher vereinfachten Verfahren begleitet hat.

Zum Weiterlesen: Mieter dürfen Balkonmodule selbst anmelden