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Antidumping in den USA

Bifaciale Module von Importzöllen ausgenommen

Die Handelsbehörden der USA haben unter anderem bifaciale Solarmodule aus dem Bestimmungen über Einfuhrzölle für chinesische Ware ausgenommen. Bisher fielen auch solche Paneele, die auf beiden Seiten Strom produzieren, unter die Bestimmungen der Handelsbeschränkungen, die die USA im Januar des vergangenen Jahres eingeführt haben.

Unter die Ausnahmeregelungen fallen unter anderem auch semitransparente Module. Bei solchen Modulen sind die Solarzellen mit einem Abstand von mindestens zehn Millimetern zueinander zwischen dem Frontglas und einer durchsichtigen Rückseitenfolie oder einem Glas auf der Rückseite laminiert. Die Module müssen außerdem eine optischen Folie haben, die dafür sorgt, dass nur das direkt auf die Zellen fallende Sonnenlicht genutzt wird. Auch für Module ohne Frontglas, bei denen die Zellen nur zwischen zwei Fieberglasschichten einlamininiert sind, werden in Zukunft keine Einfuhrzölle mehr fällig.

Anteil ist sehr gering

Damit werden diese Module auf dem amerikanischen Markt um 25 Prozent preiswerter. Denn so hoch ist derzeit der Strafzoll für kristalline Module aus China. Dieser wird in den kommenden beiden Jahren jeweils um fünf Prozent sinken. Der amerikanische Verband Solar Energy Industry Association (SEIA) begrüßt die Entscheidung der Handelsbehörden, auch wenn das kein riesiger Gewinn für die amerikanischen Projektierer ist. Denn der Anteil bifacialer Module beträgt nur ein Prozent am Gesamtmarkt. Noch seltener werden die Fieberglas- oder semitransparenten Module verbaut, so dass sich diese Erleichterungen zwar bei einzelnen Projekten bemerkbar machen, aber nicht auf dem gesamten Modulmarkt.

Keine Konkurrenz für amerikanische Hersteller

Da die meisten Hersteller von bifacialen Modulen wie Longi, LG, Trina und Yingli allerdings außerhalb der USA produzieren, kann sich die Entscheidung auf deren Absatz auswirken. Auch das relativ junge Unternehmen Sunman, das Fieberglasmodule in Hongkong fertigt, kann jetzt endlich seinen Markteintritt in den USA angehen. Das Unternehmen ist seit jüngster Zeit auf dem europäischen Markt aktiv, nachdem auch Brüssel die Importzölle für kristalline Module auch China abgeschafft hat. Auf diese Weise sind keine amerikanischen Unternehmen von Importen dieser Module betroffen, so dass das Argument fehlt, sie mit Importzöllen zu belegen.