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Mindestabstände

Bundesländer sollen Windkraft nach Mindestquoten ausbauen

Tilman Weber

Gemäß einer Meldung der Nachrichtenagentur Reuters hat die SPD-Bundestagsfraktion sich in einem Einigungspapier, das der Agentur vorliegen soll, für die Durchsetzung von Bundesländer-eigenen Mindestquoten beim Windparkzubau ausgesprochen. Bundespolitik und Landesregierungen sollten sich demzufolge auf Wunsch der SPD-Bundestagsabgeordneten auf verbindliche Ausbauquoten einigen, mit denen sich das deutsche Ziel einer Erneuerbare-Energien-Quote am Bruttostromverbrauch von 65 Prozent erreichen lasse. Die Landespolitiker sollten im Gegenzug selbstbestimmt den Schutz der Anwohner im Land vor den optischen Einwirkungen der riesigen Windturbinen auf ihre Wohnstätten sowie vor Lärmemissionen und Schattenwurf regeln dürfen. So die Länder ihre Quoten bestimmten, sollten sie auch mehr Freiheiten etwa bei den Abstandsregeln für den Bau neuer Windparks.

Das Positionspapier der SPD-Parlamentarier im Reichstag zielt damit auf eine Auflösung im Streit innerhalb der Regierung um die sogenannte Abstandsregelung von 1.000 Metern. Mit dem ursprünglich vom Bundeswirtschaftsministerium im Kohleausstiegsgesetz integrierten Verbot der Installation neuer Windenergieanlagen in einem Umkreis von einem Kilometer rings um Wohnhäuser war der Konflikt ausgebrochen. Dabei hatten Regierungskabinett und Koalition aus Unionsparteien CDU und CSU sowie der SPD mit der Abstandsregelung vorgeblich die Akzeptanz der Windkraft im Land erhöhen wollen.

Doch die Ein-Kilometer-Tabuzone ist nicht nur umstritten, weil Energiewendebefürworter und Erneuerbaren-Branche die pauschale Verpflichtung für unsachlich halten. Sie kritisieren nicht zuletzt, dass die Topographie der Landschaft sowie die Prägung der Wohnumwelt durch Wälder oder auch Straßen und Industrien die Windparks völlig unterschiedlich auf die Anwohner wirken lässt. Vor allem aber dürfte ein bundesweites Ein-Kilometer-Tabuzonenraster für Windkraft die Hälfte des potenziell für Windkraftnutzung verfügbaren Landes aus dem Spiel nehmen. Hinzu kam die laut den Sozialdemokraten nicht abgesprochene Verschärfung der Regelung durch das Bundeswirtschaftsministerium, wonach der Ein-Kilometer-Bann schon ab Kleinstsiedlungen von nur fünf Häusern gelten sollte – und dies sogar auch, wenn dort durch die Nutzung ausgewiesenen Baulands solche Fünfer-Siedlungen möglicherweise erst noch entstehen könnten. Der Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium sah zuletzt allerdings bereits vor, dass Bundesländer und Kommunen freiwillig kleinere Mindestabstände festlegen dürfen. Allerdings wäre die Ausgestaltung dieser Opting-Out-Regel noch unklar.

Nach den bisherigen Plänen der Regierung soll es am 12. März bei einem Treffen von Länder- und Bundesvertretern im Kanzleramt zu einer Einigung über die Abstandsregelung kommen. Wichtige sozialdemokratische Koalitionspolitiker wie nicht zuletzt auch die Bundesumweltministerin Svenja Schulze hatten bislang allerdings nur die Gültigkeit der Abstände auch schon bei Kleinstsiedlungen als nicht hinnehmbar bemängelt.