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Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung

Eine neue Pflicht sorgt für Aufruhr

Katharina Garus

Das Energiesammelgesetz befindet sich aktuell in der Abstimmung, soll noch im Dezember verabschiedet werden und bereits zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. Dem Gesetzentwurf nach sollen Betreiber von Windenergieanlagen an Land, die nach den Vorgaben des Luftverkehrsrechts zur Nachtkennzeichnung verpflichtet sind, ihre Anlagen ab dem 1. Juli 2010 mit einer bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung (BNK) ausstatten.

Die Windenergiebranche begrüßt diese Tatsache unisono, da das nächtliche Dauerblinken der Anlagen immer wieder für Akzeptanzkonflikte mit der lokalen Bevölkerung sorgt. Anlagen, die nur dann blinken, wenn es wirklich nötig ist – nämlich dann, wenn sich tatsächlich ein Flugzeug nähert – werden grundsätzlich deutlich besser akzeptiert.

Radarsysteme für die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung

Deswegen hat die Windenergiebranche auch ohne gesetzlichen Zwang bereits Systeme zur BNK entwickelt. Auf dem Markt erhältlich und von der Deutschen Flugsicherung zugelassen sind bisher drei Systeme: das Passiv-Radarsysteme Parasol sowie die Aktiv-Raradsystem von Dark Sky (vormals Airspex) sowie Quantec. Allen drei Systemen ist gemein, dass sie aus der Reflexion von Strahlungen Informationen über ein nahendes Flugzeug erhalten und die BNK dann einschalten.

Doch gerade diesen drei Unternehmen schmeckt gar nicht, was im ersten Gesetzentwurf steht. Denn dort heißt es, dass die BNK „durch eine Einrichtung zur Nutzung von Signalen von Transpondern von Luftverkehrsfahrzeugen“ erfüllt werden kann. Sie sehen in diesem Passus die Bevorzugung einer einzelnen Technologie, deren Sicherheit zudem zumindest Fragen offen lässt.

Deutsche Flugsicherung äußert Bedenken

Das Transponder-Modell basiert darauf, dass Flugzeuge über von ihnen mitgeführte Transponder Signale aussenden. Diese werden vom Windpark empfangen, der seine Hindernisbefeuerung anschaltet, sobald sich ein Flugzeug nähert. Das setzt voraus, dass ein sich dem Windpark näherndes Flugzeug einen Transponder an Board führt, dieser funktionsfähig und auch eingeschaltet ist. Eine entsprechende Pflicht gibt es aber nicht für alle Flugzeuge. Und vor allem unterliegt es nicht der Kontrolle und dem Einflussbereich des Windparkbetreibers, der aber auf der anderen Seite für die BNK verantwortlich ist.

Auch der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Entwurf des Energiesammelgesetzes Korrekturen angemahnt. In einem zweiten Gesetzentwurf haben CDU, CSU und SPD inzwischen reagiert und das Wörtchen „auch“ ergänzt: Die BNK soll nun „auch durch eine Einrichtung zur Nutzung von Signalen von Transpondern von Luftverkehrsfahrzeugen“ erfüllt werden können. Eine luftverkehrsrechtliche Genehmigung der Transponderlösung steht dennoch aus.