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Novelle des KWKG am 10. Mai abschließend im Bundestag

Biomethan: Kriechgang im KWK-Markt

Am 10. Mai wird der Bundestag in zweiter und dritter Lesung die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG) abschließend behandeln. Die Biogasverbände haben sich im Vorfeld zum Gesetzentwurf positioniert. Der Vorschlag des Fachverbands Biogas, eine Vergütung von Strom aus KWK für Biomethan einzuführen, wird wohl bei der Mehrheit der Parlamentarier kein Gehör finden. Der Fachverband sagt voraus, dass dann Biomethan im KWK-Markt noch weniger eine Rolle spielen wird als bisher. Diese Auffassung mit dieser Begründung teilt der Biogasrat nicht. Er sieht das Problem des Absatzes von Biomethan im KWK-Markt nicht durch die Förderung von Erdgas über das KWKG. Das Problem des schleppenden Verkaufs von Biomethan im KWK-Markt sei vielmehr auf Markthemmnisse zurückzuführen. Diese finden sich im EEG. Während also der Fachverband bei der einem Ungleichgewicht zwischen Förderung nach EEG und KWKG ansetzt, sieht der Biogasrat darin keine Notwendigkeit.

Doppelte Kampfansage

„Wenn die vorgesehene Förderung so kommt wie im Gesetzentwurf vorgesehen, sehe ich keine Marktausgrenzung von Biomethan bei der Kraft-Wärme-Kopplung aufgrund der Förderung durch das KWKG“, stellt Biogasrat-Geschäftsführer Reinhard Schultz im Gespräch mit ERNEUERBARE ENERGIEN fest. Dies ist auch eine neuerliche Breitseite aus Berlin gegen den Fachverband in Freising.

Keinesfalls "top-up-Bonus"

Konkret: Den Vorschlag des Fachverbands Biogas, eine „top up“-Förderung beim Einsatz von Biomethan ins KWKG aufzunehmen, lehnt Schultz kategorisch ab, weil er sie für unsinnig hält. „Das wäre ein zusätzliche Vergoldung des Gaseinsatzes bei KWK“, urteilt er. Der Vorschlag des Fachverbands sieht eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 1,2 Cent pro Kilowattstunde vor für KWK-Anlagen, die mindestens 10 Prozent Biomethan einsetzen. Die Vergütung gilt für die gesamte eingesetzte Gasmenge, also auch für die Kilowattstunden aus Erdgas. 1,2 Cent beim Einsatz von Biomethan aus nachwachsenden Rohstoffen (NawaRo), im Fall von Biomethan aus Abfall solle die zusätzliche Vergütung 0,6 Cent pro Kilowattstunde betragen, so der Fachverband.

Der Biogasrat sieht Fehlentwicklungen voraus. Wenn bei einem Einsatz von 10 Prozent Biomethan der gesamte Gaseinsatz gefördert würde, würden auch die übrigen 90 Prozent fossiles Gas on top vergütet. Bei Licht betrachtet würde Biomethan tatsächlich mit 10,8 Cent pro Kilowattstunde gefördert statt mit 1,2 Cent. Wenn das eingeführt würde, würden sich manche die Augen reiben, prophezeit Schultz.

Der Biogasrat hält eine solche Förderung für fatal für die weitere Biomethanentwicklung: Denn durch die gleichzeitige Förderung von Erdgas bei Einsatz eines Anteils Biomethan würde Erdgas nur noch günstiger.

Baustelle Markt

Der Absatz von Biomethan verläuft auf dem KWK-Markt nicht schleppend aufgrund der Konkurrenzsituation zwischen den Vergütungen von Strom nach EEG (für Biomethan) und Erdgas (nach dem KWKG), so der Biogasrat, wie vom Fachverband postuliert. Er widerspricht damit der Analyse und lehnt folglich dem Ansatz des Fachverbands ab. Der Biogasrat favorisiert weiter das EEG als Triebfeder für mehr Biomethan im KWK-Markt. Die Problematik des schleppenden Absatzes von Biomethan auf dem KWK-Markt ist nach Einschätzung des Biogasrats allein auf die mangelnde Transparenz des Produkts zurückzuführen. Die Ursache ist das Verbot der getrennten Bilanzierung von Biomethan. Das schaffe beim Besteller Unsicherheiten und Intransparenzen. Der Biogasrat fordert eine Kategorisierung von Biomethanqualitäten über eine getrennte Bilanzierung: Händler müssten beispielsweise in der Lage sein, das Produkt Biomethan der Vergütungsklasse I anzubieten. KWK-Anlagenbetreiber müssten zum Zeitpunkt der Bestellung und für die Dauer des Liefervertrags sicher sein, dass sie die Vergütung erhielten, mit der sie kalkuliert hätten. „Die Einsatzstoffe gemäß den Rohstoffvergütungsklassen des EEG für Biomethan und Reststoffe außerhalb des EEG müssen für sich bilanziert und zu Handelsprodukten zusammengestellt werden können“, fordert Schultz.

Blick nach Berlin

Der Biogasrat geht konform mit dem Fachverband Biogas mit seiner Einschätzung einer Bedrohung des Absatzes von Biomethan im KWK-Markt. Doch die Ursachenanalyse ist eine gänzlich andere. Wie der Fachverband sieht auch der Biogasrat Dringlichkeit geboten: „Wenn diese Markthemmnisse nicht ganz schnell beseitigt werden, wird es keine neuen Biomethan-KWK mehr in Deutschland geben“, sagt Schultz.

Eine weitere Bedrohung ist für das Biogasrat-Modell aber in Sicht. Es fußt darauf, dass das EEG aus Biomethansicht konkurrenzfähig bleibt zum KWKG. Das gelte nur, wenn die KWK-Vergütung nicht angehoben wird, sagt der Biogasrat. Eine solche Forderung wurde aber vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und anderer Verbänden in einer gemeinsamen Stellungnahme erhoben (Link). Und diese waren es auch, die am Montag im Wirtschaftsausschuss gehört wurden. „Wir sehen nicht, dass ohne Vergütungsanhebung Investitionen in KWK-Anlagen ausbleiben werden“, sagt Schultz. Ob das Parlement auch dieser Ansicht sein wird, bleibt nur abzuwarten. (Dittmar Koop)

Die Stellungnahmen des Biogasrats zum KWKG im Netz:

http://www.biogasrat.de/index.php?option=com_content amp;view=article amp;id=325:pressemitteilung-biogasrat-begruesst-kwk-gesetz-und-beklagt-politische-markthemmnisse-fuer-biomethan-verstromung amp;catid=60:startseite

http://www.biogasrat.de/index.php?option=com_docman amp;task=doc_details amp;gid=278 amp;Itemid=115

Weiterführende Information zum Thema und zur Position des Fachverbands Biogas zum KWKG lesen Sie hier:
KWKG macht Biomethan zum Ladenhüter