Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
Stromabnahmeverträge

Erstes deutsches Windstrom-PPA für Privatkunden

Das so genannte Power Purchase Agreement (PPA) zwischen Greenpeace Energy und dem Bürgerwindpark Ellhöft - der abgeschlossene Fünfjahresvertrag - sieht die Lieferung der Energie aus den fünf AN-Bonus-Anlagen mit je 1,3 Megawatt (MW) Nennleistung vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2025 an Greenpeace Energy zu einem Festpreis pro eingespeister Kilowattstunde (kWh) vor. Weil sich dieser Festpreis an dem so genannten Marktwert des Windstroms aus dem Turbinenfeld an der dänischen Grenze richtet, spielt aber auch die Entwicklung des Stromgroßhandelspreises an den Strombörsen eine entscheidende Rolle dabei, wer von beiden Vertragspartnern möglicherweise mehr Gewinn aus dem PPA ziehen kann. Damit die Gewinne durch eine unerwartete Börsenstrompreisentwicklung sich nicht zu ungleich verteilen, haben die Partner zwei Sicherheiten eingezogen: So sieht der Vertrag eine Nachverhandlung unmittelbar vor Beginn der Lieferungen vor, wenn die Börsenstrompreis-Entwicklung für einen der beiden Partner ungünstig verläuft.

Zudem sind Preis-Korrekturen während der Vertragslaufzeit vorgesehen, wenn die Börsenpreiskurve eine vorher deifnierte Ober- oder Untergrenze überquert. Genauer: Dabei handelt es sich um eine sogenannte Preisgleitklausel, die festlegt, in welchem Rahmen der vereinbarte Lieferpreis nach oben oder unten angepasst wird, wenn die Börsenpreise jenseits der Limits steigen oder sinken. Laut Greenpeace-Energy-Sprecher Michael Friedrich richtet sich der Peis grob dargestellt nach dem Marktwert des Windstroms, sowie aber auch einem zuzüglichen Aufpreis für die nachweisbare regenerative Erzeugung des Stroms und dessen regionale Herkunft. „Unsere privaten Kunden für dieses Stromprodukt wissen dann, dass ihr Geld auch wirklich in den Ausbau der erneuerbaren Energien fließt.“ Genauere Angaben zur Höhe des an die Bürgerwindparkgesellschaft zu zahlenden Stromabnahmepreises macht Greenpeace Energy nicht.

Letztlich handelt es sich bei den bisher vor allem in den USA, zunehmend aber auch in Großbritannien, Irland, Skandinavien, den Niederlanden oder sogar Spanien und Polen genutzten PPA um eine gegenseitige Versicherung. Speziell in Europa legen PPA-Partner den Preis so fest, dass der erwartete Strom-Handelspreisanstieg bereits zu einem Teil eingepreist ist. Der Windparkbetreiber erhält somit langfristig sichere Einnahmen zu einem akzeptablen Niveau, der Vertrags-Stromabnehmer weiß im Gegenzug, dass der Preis schlimmstenfalls nur mäßig oberhalb des Handelspreises ausfällen wird. Bestenfalls aber kann ein PPA die Stromkäufer vor zu hohen tatsächlichen Preissteigerungen am freien Markt bewahren, die sie bei nur kurzfristig eingekauften Strommengen erwarten können. Schon jetzt beliefert Greenpeace Energy rechnerisch alle Kunden zu 50 Prozent mit Windstrom.

Laut Greenpeace-Energy-Sprecher Friedrich gibt es in Deutschland zwar bereits maximal eine Handvoll von PPA, die industrielle Strom-Großabnehmer abgeschlossen haben. So hatte sich das Stromhandelsunternehmen Statkraft Anfang vergangener Woche mit der Meldung hervorgetan, für 31 aus der Fixvergütung fallende Windenergieanlagen in Niedersachsen ein PPA abgeschlossen zu haben. Deren mit einem langfristigen Stromabnahmevertrag gesicherte Stromvolumen will Statkraft an Industriekunden vermarkten. Die hier mit einem PPA vertraglich eingebundenen Bürgerwindparks kommen zusammen auf eine Nennleistung von 46 MW.

Insgesamt fallen bereits 2021 die ersten 4.400 MW aus der Förderung herausfallen. Bis 2025 werden es schon 16.000 MW sein.

(Tilman Weber)