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Wind an Land

Mehr Inbetriebnahmen, weniger neue Genehmigungen

Die Zahl der registrierten Anlagenzulassungen sei in den ersten drei Monaten gegenüber den Vergleichszeiträumen 2015 und 2014 deutlich zurückgegangen, so die FA Wind. Mit 262 neu erfassten Bescheiden habe die Zahl 37 Prozent (Q1/2015) und 65 Prozent (Q1/2014) unter den Zulassungszahlen der Vorjahre gelegen. Ende März waren 1.132 Genehmigungen für 3,2 GW Windenergieleistung registriert, deren Umsetzung noch aussteht.

Die meisten in Betrieb genommenen Anlagen liegen in Schleswig-Holstein (54) dicht gefolgt von Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen mit je 53 Windenergieanlagen. Auf den letzten Plätzen der Flächenländer liegen Sachsen (2), das Saarland (3) und Thüringen (5).

Sonderfall Brandenburg

Auf Ebene der Bundesländer fällt auf, dass in den ersten drei Monaten in Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt deutlich mehr Windenergieleistung installiert wurde, heißt es in der Analyse der Ausbausituation. Demgegenüber war die zugebaute Leistung in Brandenburg im ersten Quartal 2016 rückläufig. Dort war der Ausbau der Windkraft laut Bundesverband Windenergie (BWE) schon 2015 stark zurückgegangen: Ein Viertel weniger Windenergieanlagen seien aufgestellt worden als im Jahr 2014 (148 Anlagen gegenüber 196 Anlagen), heißt es in einer Presseinformation. „Es ist noch zu früh um genau zu sagen, wie viele Anlagen in 2016 insgesamt gebaut werden. Aber wir müssen aufpassen, dass die Windkraft und damit die gesamte Energiewende nicht den Schwung verliert. Das hätte Auswirkungen auf Innovation, Investition und Arbeitsplätze in der Mark“, warnt Jan Hinrich Glahr, Landesvorsitzender des BWE Berlin-Brandenburg und Vizepräsident des Bundesverbandes.

Höhenrekord im Blick

Im ersten Quartal 2016 wurde laut FA Wind erstmalig die Genehmigung einer Windenergieanlage mit einer Nabenhöhe jenseits von 150 Metern registriert. Dabei handelt es sich um eine Anlage des Typs Nordex N131 (3,3 MW) auf einem 164 m hohen Turm, die Mitte Februar in Rheinland-Pfalz zugelassen wurde. Die Anlage mit einer Gesamthöhe von 230 m entsteht im Rhein-Hunsrück-Kreis und ist nach Inbetriebnahme das weltweit höchste Windrad. Sie ist für Mitte des Jahres geplant. Im selben Landkreis sind zwei weitere Anlage dieses Typs zur Genehmigung beantragt.

Die Analyse der Ausbausituation der Windenergie an Land im Frühjahr 2016 der FA Wind bezieht sich auf das Anlagenregister der Bundesnetzagentur, das nach EEG 2014 dort geführt werden muss. Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen müssen diese, soweit sie nach dem 31.07.2014 in Betrieb genommen wurden, registrieren (§ 3 AnlRegV). Darüber hinaus sind auch Inhaber von genehmigungsbedürftigen Anlagen verpflichtet den behördlichen Bescheid, soweit dieser nach dem 28.02.2015 erteilt wurde, ins Anlagenregister einzutragen (§ 4 AnlRegV). Die komplette Analyse gibt es hier. Zudem hat die FA Wind eine Visualisierung neuer Windparks veröffentlicht. (Katharina Wolf)