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Energy Sharing: Bündnis fordert Verbesserung der Regelungen

Zum 1. Juni 2026 sind die Regelungen zum sogenannten Energy Sharing in Kraft getreten. Damit dürfen einzelne Stromerzeuger – in der Regel Betreiber von Solaranlagen – mit Verbrauchern – meist Nachbarn oder Gewerbetreibenden in der Kommune – direkte Stromlieferverträge abschließen. Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer dezentralen, bürgernahen und nachhaltigen Energieversorgung, lautet die Einschätzung der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS). Denn erstmals bekommen Bürger:innen, Energiegenossenschaften sowie lokale Gemeinschaften einen rechtlichen Rahmen, um gemeinsam erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien über das öffentliche Stromnetz zu teilen.

Hürden bei der direkten Stromlieferung sind noch zu hoch

Allerdings gilt das nur im Grundsatz. Denn es besteht Verbesserungsbedarf bei den neuen gesetzlichen Regelungen, kritisieren die DGS, das Bündnis Bürgerenergie (BBEn), die Genossenschaft Bürgerwerk, der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV) und der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) zusammen mit den Ökoenergieversorgern Elektrizitätswerke Schönau (EWS), Green Planet Energy und Naturstrom.

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So gibt es nach Angaben des Bündnisses erhebliche Hürden bei der direkten Belieferung von Teilnehmer:innen mit Strom aus den gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen. Die Nutzung beziehungsweise Bereitstellung des lokal erzeugten Stroms innerhalb einer Gemeinschaft inklusive Reststromversorgung sei bislang nicht wirtschaftlich möglich und gleichzeitig mit hohen, zusätzlichen bürokratischen Anforderungen verbunden, lautet die Kritik.

Verfahren vereinfachen

Das Bündnis fordert, dass für nachweislich lokal erzeugten und verbrauchten Gemeinschaftsstrom einfachere Verfahrensweisen gelten sollten als bei klassischen Belieferungsmodellen durch Versorger. „Andernfalls wird die Attraktivität von Energy-Sharing-Modellen erheblich geschmälert“, warnen die Kritiker:innen. „Eine einfache, direkte Nutzung vor Ort ist so nicht möglich. Dies erhöht die Kosten von Energy-Sharing-Modellen und vermindert deren wirtschaftlichen Nutzen erheblich.“

Mehr Möglichkeiten zulassen

Damit Energy Sharing in Deutschland tatsächlich zu einem treibenden Element der Energiewende werden kann, müssen die regulatorische Komplexität abgebaut, klare energiewirtschaftliche Verantwortlichkeiten geschaffen und die besondere Rolle lokaler Energiegemeinschaften stärker berücksichtigt werden, fordert das Bündnis. So sollten nicht nur Peer-to-Peer-Modelle zugelassen werden, bei denen die direkte Lieferung von Erzeuger an  Verbraucher geregelt wird. Es sollten ausdrücklich auch Pooling-Ansätze möglich sein. Hier bietet ein Erzeuger mehreren Verbrauchern seinen Strom an. Dadurch können regionale Stromüberschüsse effizient verteilt werden. Außerdem wird so die Bereitstellung von Flexibilitäten für netz-, system- und marktdienliche Zwecke ermöglicht.

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Überdies sollte eine Energiegemeinschaft einen einheitlichen Reststromlieferanten auswählen dürfen. Dies würde den Aufwand bei der Umsetzung erheblich reduzieren – auch für die Netzbetreiber.

Netzgebühren senken

Zusätzlich fordert das Bündnis, dass die netzentlastende Wirkung des Stromverbrauchs durch Energy Sharing bei den Netzgebühren berücksichtigt werden sollte. Auch die Handhabung der Stromsteuer muss bei den Energy-Sharing-Modellen einfacher werden. Zudem sollten die Anlagenbetreiber:innen für nicht vermarkteten Strom weiterhin die Einspeisevergütung bekommen.

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Notwendig sind aus Sicht der Kritiker:innen auch verständliche, einfach zugängliche Musterverträge sowie regionale Energy-Sharing-Plattformen und transparente Abrechnungswege.

Viele Akteure bleiben zurückhaltend

Unter den jetzigen Bedingungen erwartet das Bündnis keine breite Umsetzungswelle. Die kommenden Monate werden zeigen, ob das Energy Sharing auch in der Praxis angenommen und umgesetzt werde. Es gibt auch schon einige Akteure, die sich mit möglichen Projekten beschäftigen. Doch schon jetzt kristallisiert sich heraus, dass viele weitere Akteure aufgrund der Komplexität und der bislang begrenzten wirtschaftlichen Tragfähigkeit eher zurückhaltend sind, wissen die Kritiker:innen. Um das volle Potenzial von Energy Sharing zu erschließen, seien die genannten Anpassungen notwendig.