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10H-Regelung

Bestandsschutz in Bayern bleibt

„CSU und Staatsregierung bekommen beim ihrem 10H-Gesetz langsam kalte Füße“, kommentierten die Kläger Hans-Josef Fell und Patrick Friedl. Die Popularklage zeige damit erste Erfolge. So habe der Bayerische Landesgesetzgeber „geräuschlos“ den ersten Paragraphen aus dem beklagten 10H-Gesetz selbst gestrichen. Diese Sonderregelung nutzt eine Länderöffnungsklausel im EEG für den Mindestabstand von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung und legt diesen auf die zehnfache Anlagenhöhe fest.

Kritiker befürchten, dass damit der Ausbau der Windenergie in Bayern faktisch zum Erliegen kommt. Der der Projektentwickler Ostwind aus Regensburg hat bereits Konsequenzen gezogen und eröffnete Ende Juli in Potsdam eine neue Niederlassung für die Windkraftstandorte in Mittel- und Ostdeutschland. „Wir setzen damit konsequent die Anfang des Jahres angekündigte Strategie um, unsere Projektentwicklung zukünftig auf windstärkere Regionen auszurichten #147;, erklärte Ostwind -Vorstand Bernd Kiermeier. Einer der Gründe für die Neuausrichtung sei die Abkehr der bayerischen Landesregierung vom Ausbau der Windenergie.

Kein Ende der Übergangsregelung

Doch das Blatt könnte sich wenden: „Am 31. Juli 2015 wurde das ersatzlose Außerkrafttreten der Übergangsregelung des Art. 84 S. 3 BayBO im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht“, so Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl. Diese Regelung sah vor, dass Bestandsschutzregelungen für laufende Verfahren und Projekte, die bereits vor dem 4. Februar 2014 einen vollständigen Genehmigungsantrag bei der zuständigen Behörde eingereicht hatten, automatisch Ende 2015 außer Kraft treten sollten. Damit hätte die 10H-Regelung auch in diesen Fällen gegriffen. Dr. Loibl: „Mit anderen Worten: Der Bestandsschutz sollte, obwohl die Betreiber der Windenergieanlagen alles getan haben, was sie für eine Genehmigungserteilung tun konnten, allein durch Zeitablauf entfallen. Jeder, der aktuell seine Genehmigung vor Gericht einklagt, hätte damit zum Jahreswechsel sämtliche Genehmigungsansprüche verloren.“

Kläger Hans-Josef Fell kommentiert: „Die beklagte Übergangsregelung hätte alleine schon viele beantragte Windkraftprojekte zu Fall gebracht. Nach der Streichung haben nun zumindest die Anlagen, die vor dem 4. Februar 2014 einen vollständigen Antrag eingereicht haben, Rechtssicherheit bekommen und können noch ohne 10H genehmigt werden.“ Die Klagegemeinschaft Pro Windkraft begrüße die Gesetzesrücknahme und sehe darin einen ersten wichtigen Etappensieg der Klagebemühungen des die Initiative tragenden Vereins Klimaschutz Bayerns Zukunft e.V, so Hans-Josef Fell.

Kläger Patrick Friedl unterstreicht: „Diesen Punkt haben wir in der Popularklage gegen die 10H-Regelung intensiv angegriffen. Offensichtlich haben die Bayerische Staatsregierung und der Bayerische Gesetzgeber jetzt „kalte Füße“ bekommen und rudern nun massiv zurück.“

Kippt die 10H-Regel?

In diesem Punkt wäre die Popularklage gegen die 10H-Regelung offensichtlich erfolgreich gewesen, so Rechtsanwalt Loibl, „dem wollten die Landesvertreter wohl zuvor kommen“. Mit Spannung warten die Kläger Fell und Friedl nun auf die Entscheidung über ihre Popularklage gegen das komplette Gesetz. Sie sind überzeugt: „Auch die übrigen, noch in Kraft befindlichen Vorgaben der 10H-Regelung halten einer Prüfung der Bayerischen Grundrechte nicht stand. Wir sind zuversichtlich, dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof diese Regelung in Gänze kippen wird.“

Hans-Josef Fell: „Die aktuelle Hitzeperiode in großen Teilen der Welt und auch Europas ist eine deutliche Mahnung, den Ausbau Windkraft als wichtige Klimaschutztechnologie nicht länger zu blockieren. Ich fordere die CSU-Mehrheit im Landtag auf, noch vor dem Urteil des Verfassungsgerichtes die 10H-Regelung ersatzlos wieder zu streichen. Alles andere ist verantwortungslos angesichts der rasant fortschreitenden Erderwärmung “ (Katharina Wolf)