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Emissionshandel und Klimaschutz

EU verschärft Klimaziele - jetzt müssen Maßnahmen festgelegt werden

Nicole Weinhold

Im EU-Parlament wurde über das Europäische Klimagesetz und das darin enthaltene Ziel zur Reduktion der Treibhausgase (THG) bis 2030 abgestimmt. Die EU-Kommission hatte eine Reduktion um mindestens 55 Prozent vorgeschlagen, während das Parlament jetzt mehrheitlich beschlossen hat, eine THG-Reduktion um 60 Prozent bis 2030 gegenüber dem Jahr 1990 vorzunehmen. „Wir begrüßen die Entscheidung für ein höheres Ziel zur Treibhausgaseinsparung als mutigen Schritt in die richtige Richtung in der europäischen Klimapolitik", sagt Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE), dazu. Mit dem Beschluss würden die Chancen erhöht, die europäische Wirtschaft wettbewerbsfähig zu gestalten, neue Arbeitsplätze zu schaffen und die Lebensgrundlagen für zukünftige Generationen zu sichern. Als Schlüsselindustrie für den Klimaschutz müssten jetzt die erneuerbaren Technologien und so die Energiewende in allen Sektoren vorangebracht werden.

Entscheidend sind Maßnahmen und Instrumente

Jörg Lange, geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V., erklärt dazu, das Abstimmungsergebnis des Europäischen Parlament sei ein Zeichen in die richtige Richtung. "Entscheidend wird aber sein, wie beschlossene Zielverschärfungen in Instrumente und Maßnamen übersetzt werden. Machen wir uns nichts vor: Jetzt fängt die Arbeit erst an und es geht darum nicht nur ehrgeizige Ziele zu setzen, sondern diese auch zu erreichen." Um deutlich unter den 2 °C zu bleiben müsste das Reduktionsziel seitens der EU-Mitgliedsstaaten mindestens auf 70 % angehoben und eine Kohlenstoffsenken-Ökonomie etablieren werden.

Sollte auch der Europäische Rat diesem Ziel zustimmen, dann muss nach Einschätzung von CO2-Abgabe e.V. für die Zielerreichung im europäischen Emissionshandel (EU-ETS) der jährliche Reduktionsfaktor von derzeit 2,2 Prozent pro Jahr deutlich erhöht und das Cap für Obergrenze an Verschmutzungsrechten (Zertifikate) stärker als bisher sinken. In der Folge werden die CO2e-Preise im EU-ETS ansteigen bzw. Überschüsse an Zertifikaten schnell abgebaut werden.

Fossilen Subventionen sollen 2025 auslaufen

Ein weiterer wichtiger Beschluss wurde vom Europäischen Parlament zu fossilen Subventionen gefasst. Diese sollen folgerichtig bis 2025 auslaufen. Dies ist neben den Klimaschutzaspekten auch wichtig, um den erratischen Anreiz- und Subventionsdschungel zu entwirren. Hierdurch entstanden Marktverzerrungen und volkswirtschaftliche Verluste. Die zeigen sich z.B. dort, wo erneuerbare Energien deswegen gefördert werden, um gegen geförderte fossile Energieträger wettbewerbsfähig zu sein.

Leicht erhöhter CO2-Preis in Deutschland

In Deutschland hat die Regierung den CO2-Preis leicht erhöht von 10 auf 25 Euro. Ab dem 1. Januar 2021 werden klimaschädliche fossile Brennstoffe mit einem Preis von 25 Euro pro Tonne CO2 belegt. Damit verteuern sich Öl und Diesel um 7,9 Cent pro Liter, Benzin um 7 Cent pro Liter und Erdgas um 0,6 Cent pro Kilowattstunde. Für die Mehrkosten werden Bürgerinnen und Bürger unter anderem über eine Senkung des Strompreises entlastet. Die vom Bundestag beschlossene Gesetzesänderung hat auch den Bundesrat passiert. Mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) wird ein in den nächsten Jahren steigender CO2-Preis in Form eines nationalen Zertifikatehandels für die Sektoren Wärme und Verkehr eingeführt.

Bürokratie nimmt weiter zu

Der CO2 Abgabe e.V. bedauert, dass mit dem BEHG der Berg an Komplexität und an Bürokratie weiter zunimmt. Eine Ausnahmen und Fehlanreiz abbauende Steuer- und Umlagenreform sowie ein Abbau klimaschädlicher Subventionen mit der Gießkanne stehen laut dem Verein nach wie vor aus.

Christian Vietmeyer, Hauptgeschäftsführer des Wirtschaftsverbands Stahl- und Metallverarbeitung, kommentierte derweil: „Immer neue nationale Alleingänge gefährden den industriellen Mittelstand in Deutschland."

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