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Welche Weichenstellung bei Photovoltaik und Wind jetzt nötig ist

In einer Pressekonferenz haben Vertreter der Regenerativverbände heute erklärt, an welchen Stellen der Referentenentwurf für das EEG 2023, also das sogenannte Osterpaket, nachgebessert werden müsste. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) sieht darin einen ersten wichtigen Schritt, vermisst aber einen wirklichen Aufbruch. So erklärte Präsidentin Simone Peter: „Der Referentenentwurf gibt die Ziele nicht wieder.“ So ließen sich die Klimaschutzziele der Bundesregierung nicht annähernd erfüllen. Hinzu komme die Versorgungskrise bei den fossilen Energien durch den Ukrainekrieg. „Die Brücke Erdgas hat sich als Illusion erwiesen“, so Peter, und durch den Angriff auf ein Atomkraftwerk in der Ukraine und auch durch den Reaktorunfall von Fukushima sei klar, dass Atomkraft nicht der richtige Weg ist. “Wir brauchen eine Entfesselung der erneuerbaren Energien. Der Entwurf muss nachgebessert werden“, so Peter. 

Der BEE appelliert an die Regierungskoalition die Potenziale der erneuerbaren Energien als heimische, sichere und bezahlbare Quellen umfassend zu heben. Die Verankerung der erneuerbaren Energien als im öffentlichen Interesse stehend und der nationalen Sicherheit dienend sei für Energiesouveränität und Versorgungssicherheit eine essentielle Ergänzung. Aber auch der Schutzgütervorrang müsse im Gesetz verankert werden. Die Ausbauszenarien und Berechnungen des Bruttostrombedarfs müssten angepasst werden. Und es brauche die Neujustierung bei Ausschreibungsdesign, Standortkulisse und Volumen.

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Um mehr Akzeptanz in der Bevölkerung zu erreichen, ist es wichtig, die Bürger einzubeziehen. Der BEE schlägt deshalb vor, Bürgerenergiegesellschaften zu stärken und einen bürokratischen Flickenteppich zu vermeiden. Auch müsste die finanzielle Beteiligung von Kommunen ausgeweitet werden. Weitere bürokratische Hürden dürfen nicht eingezogen werden und stattdessen müssten weitere Beteiligungsmodelle wie das Bürgerstrommodell problemlos ermöglicht werden. Zudem müssten Eigenverbrauch und Mieterstrom gestärkt, neue Konzepte für Quartierts- oder Mieterstrom entwickelt werden.   

BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig begrüßt das Solarbeschleunigungsgesetz. Auch die 200 Gigawatt als Ziel für 2030 seien begrüßenswert. Der Lackmustest, ob das gelingen kann, sei das EEG 2023. Damit die Ziele erreicht werden, müssten Marktbarriere laut Körnig abgebaut werden. So müssten die Konditionen für Teileinspeiser, die Eigenverbrauch machen und ins Netz einspeisen, verbessert werden. Stattdessen bleiben sie im Entwurf gleich. So fehlt der Anreiz über den Eigenverbrauch hinaus die Dächer mit Solar zu bedecken. Als weitere Beispiel für nötige Anpassungen nennt er die Freiflächensolarparks. Zwar sollen bis zu neun Gigawatt pro Jahr ausgeschrieben werden, aber woher kommen die Flächen? Ländervorbehalte sind ein Teil des „Standardkorsetts“, das Körnig aufgelöst sehen will.  Sonst würde nicht mal die Hälfte der notwenigen Fläche zusammenkommen. Innovative PV-Anwendungen wie z.B. Agri-PV blieben chancenlos, wenn sie mit konventionellen PV-Technologien im weitgehend ungeschützten Wettbewerb um Marktprämien stünden.

Für den Ausbauturbo bei Windenergie an Land seien jenseits der Änderungen im Natur- und Artenschutzrecht, Planungsrecht und bei der Flächenausweisung, die erst im “Sommerpaket” angegangen werden, wichtige Weichenstellungen vorzunehmen. Kurzfristig braucht es laut BWE-Präsident Hermann Albers eine einfache Regelung für das Repowering: „Dort, wo Windparks stehen, müssen sich ohne großen Aufwand alte Parks durch neue ersetzen lassen.“ Dort gebe es eine hohe Akzeptanz. Andernfalls scheiden bis 2025 15 GW an Altanlagen aus dem EEG. Das Potenzial für neue Anlagen liegt laut Albers bei 45 Gigawatt. Auch die Hürden durch Flugsicherung bei Wetter und Militär müssten dringend fallen und so ein Potenzial von 7,2 GW freisetzen. Das Thema Artenschutz müsse im Sommerpaket gelöst werden und auch das sich neu abzeichnende Thema Denkmalschutz. Albers plädiert für die Einschränkung des Widerspruchsrechts. Zusätzlich sollten die Kompetenzen des Bund-Länder Ausschusses erweitert werden.

Auch wenn der Bioenergie eine neue Rolle bei der Bereitstellung von Spitzenlast und Flexibilität zukommen soll, liege die Optimierung der bestehenden Anlagen brach. Dabei seien Biogasanlagen mit Vor-Ort-Verstromung wie auch Biomethan-KWK-Anlagen einzubeziehen.

Für die Wasserkraft sieht der Referentenentwurf laut Simone Peter erhebliche Verschlechterungen der Rahmenbedingungen vor, statt die wetterunabhängige Leistung von Wasserkraft und die Leistungserhöhung durch Repowering anzureizen. Auch das große Potential der Geothermie finde sich in der EEG-Reform nicht wieder, die geplante kalendergesteuerte Degression mache die Planung neuer Projekte für Investoren sogar noch weniger attraktiv, fasst Peter zusammen.

„Die erneuerbaren Energien stehen bereit, die Versorgung krisensicher zu übernehmen. Mit kurzfristigen Maßnahmen könnten bereits mit dem bestehenden Anlagenpark zusätzliche Potentiale gehoben werden. Ein beschleunigter Zubau lässt sich umsetzen und Deutschland zeitnah aus bestehenden energiepolitischen Abhängigkeiten lösen. Die Erneuerbaren-Branchen wollen jetzt Verantwortung übernehmen. Wenn die Politik dafür den Rahmen präzisiert, wird das neue EEG die Ouvertüre für die energiepolitische Zeitenwende sein“, so Peter abschließend. (nw)