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Baden-Württemberg

Solarpflicht startet

Seit dem 1. Januar greift die neue Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg. Das heißt, alle neuen Nicht-Wohngebäude wie Firmendächern oder Hallen müssen eine Photovoltaik-Anlage bekommen. Die Solarpflicht gilt auch für Parkplätze ab einer Größe von 35 Stellplätzen. Ab 1. Mai 2022 kommen Privathäuser hinzu. Die letzte Stufe der Photovoltaik-Pflicht startet im Januar 2023. Dann gilt sie auch bei umfassenden Dachsanierungen von Bestandsgebäuden.

In Hamburg greift die Solarpflicht erst ab Anfang 2023. Bis 2030 soll eine Treibhausgasreduktion in BW um mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 erfolgen. Der Klimawandel mache an keiner Grenze halt, so Ministerin Thekla Walker. „Wir alle müssen ein Interesse daran haben, den CO2-Ausstoß zu begrenzen. Nur mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung wird es uns gelingen, die Klimakrise zu stoppen.“ Vorrangiges Ziel sei dabei der schnelle Ausstieg aus den fossilen Energieträgern und der massive Ausbau der erneuerbaren Energien. Walker betont, dass das „kleine Kraftwerk auf dem Dach“ nicht nur dem Klima helfe, sondern auch Geld spare. Photovoltaik liegt in Baden-Württemberg bei der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien an der Spitze mit einer neu installierten Leistung von mehr als 600 MW 2020 – im Vergleich zu 2018 mehr als eine Verdopplung der jährlichen Zubau-Rate. (NW)

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