Der Bundestag mag vor der Sommerpause am 10. Juli keinen Kabinettsentwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2027 mehr gesehen haben, das blieb bis Redaktionsschluss unklar. Die politische Abteilung im Bundesverband Windenergie (BWE) verwies im Juni auf Strategien, wie sich die beihilferechtliche Zustimmung durch die Europäische Union (EU) und die zuständige EU-Kommission noch 2026 absichern lässt. So müsse das Kabinett bei dessen Schlusstreffen vor den Ferien am 29. Juli den Entwurf produzieren. Dann wäre die erste von drei EEG-Lesungen in Septemberwoche zwei möglich. Am besten solle das Kabinett schon im Parlamentsverfahren die Genehmigung bei der EU-Kommission beantragen, sagt BWE-Geschäftsführer Wolfram Axthelm. Weil er mutmaßt, dass die Unionsfraktionen den EEG-Entwurf erst nach dem Ja des Koalitionspartners SPD zum Netzanschlusspaket zulassen, sagt Axthelm: Jetzt zähle auch, „das EEG aus der Geiselhaft des Netzanschlusspaketes zu befreien“. Das umstrittene „Paket“ soll beim nicht mit dem Erneuerbarenausbau Schritt haltenden Netzausbau einen Nothalt zulassen: In Gebieten mit viel Abregelungen der Grünstromerzeuger wegen voller Leitungen dürfen Netzunternehmen den Redispatch-Vorbehalt ausüben. In Vorbehaltszonen soll aufs Abregeln die Entschädigung wegfallen.
Auch ein „EEG Light“ wäre „denkbar“, das nur die „zentralen Forderungen der EU-Kommission“ umsetzt: zuerst die Differenzverträge, wobei die Bieter in Ausschreibungen einen Mindestpreis für ihren Strom fordern, der auch ihr Höchstpreis ist. Das soll spekulative Gebote unterbinden. Mehreinnahmen im freien Stromhandel bei höheren Handelspreisen müssen sie rückzahlen. Dann der Net-Zero-Industrie-Act: Die EU verlangt einen Teil der Ausschreibungen für Wertschöpfung in Europa, die zudem ausschließen, dass einzelne nichteuropäische Länder viele Komponenten zuliefern. (tw)