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Höchstpreise 2026

BNetzA klärt Gebotsniveau

Wind an Land und Photovoltaik (PV) vom Dach können mit höheren Vergütungen rechnen als das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) es vorsieht. Bei Freiflächen-PV und Innovationsausschreibung gilt dagegen das Gesetz. Entsprechend hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Höchstwerte für Auktionen zu Windenergie an Land und Dach-Solar-Anlagen festgelegt. Bieter können für Onshore-Wind 2026 maximal 7,25 Cent je Kilowattstunde fordern, für Dach-Solar bis zu 10 Cent. Die Werte liegen etwas niedriger als 2025, aber noch klar über den im EEG genannten Werten. Diese wären für die meisten Anlagen aktuell nicht auskömmlich, erklärt die BNetzA.

„Die neuen Höchstwerte setzen einen Rahmen, mit dem sich viele Bieter an den Ausschreibungen beteiligen können“, sagt BNetzA-Präsident Klaus Müller. Die Absenkung erklärte er mit gesunkenen erwarteten Stromgestehungskosten und dem hohen Wettbewerbsniveau in den letzten Ausschreibungen. (KW)