Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
Klimaschutzgesetz/EEG-Ausschreibungen

Mehr Tempo beim Emissionsrückgang, mehr Projekte im Jahr 2022

Das Bundeskabinett hat sich Mitte Mai auf ein neues Klimaschutzgesetz zum schnelleren Abbau der CO2-Emissionen geeinigt. Der Gesetzentwurf sieht Deutschlands Klimaneutralität schon für 2045 statt wie 2019 festgeschrieben erst für 2050 vor. Demnach darf schon in 25 Jahren nur so viel Kohlendioxid (CO2) in die Luft gelangen, wie die Natur hierzulande durch Wälder oder Gewässer abbaut. Bis 2030 sollen die Emissionen um 65 Prozent im Vergleich zu 1990 sinken statt um 55 Prozent. Für 2040 lautet das Ziel 88 Prozent weniger Ausstoß. Die jährlich sinkenden zulässigen CO2-Mengen für die einzelnen Verursachersektoren reduziert der Entwurf.

Bereits Mitte April einigte sich die Koalition aus CDU/CSU und SPD auf zusätzliche Ausschreibungen für Windenergie an Land und Photovoltaik (PV), allerdings nur für 2022. So sollen Projektkapazitäten der Onshore-Windkraft mit 4.000 MW, 1.100 MW mehr als bisher, Vergütungsrechte erhalten können. Bei PV sind 6.000 MW geplant, 4.100 MW mehr. Der Bundestag hatte im Dezember die Regierung mit der Nachbesserung beauftragt. Zudem beschloss Schwarz-Rot vereinfachte Genehmigungen für Repowering zum Austausch alter Anlagen und die leichtere Zulassung von Windparks im Umfeld von Flugverkehrs-Funkstationen. (tw)