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Anlagenabschaltung bei 50,2 Hertz

Schweizer Anlagenbetreiber müssen nachrüsten

Die Schweizer Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von über 30 Kilowatt müssen Komponenten nachrüsten, damit sich ihre Generatoren nicht mehr bei Überfrequenzen im Netz abschalten. Das hat die zuständige Regulierungsbehörde im Elektrizitätsbereich Elcom mitgeteilt. Sie begründet das damit, dass noch zu viel Anlagenleistung vom Netz gehen, wenn dort die Frequenz über 50,2 Hertz ansteigt.

Große Wirkung mit wenig Aufwand

In der ersten Runde der Umrüstung waren nur Generatoren mit einer Leistung von mehr als 100 Kilowatt betroffen. Denn hier konnte mit verhältnismäßig geringem Aufwand viel Anlagenleistung fit für die Netzstützung bei Überfrequenzen gemacht werden. Im Zuge dieser Umrüstung wurden zudem Daten erhoben, die eine Abschätzung zulassen, ob der noch verbleibende Bestand kleinerer Generatoren ebenfalls nachgerüstet werden muss.

Netzbetreiber schreiben Anlagenbestitzer an

Die Rückmeldungen der Verteilnetzbetreiber haben gezeigt, dass in der Schweiz nach der Umrüstung der größeren Anlagen noch 347 Megawatt Anlagenleistung unkontrolliert am Netz sind. Die Elcom will aber mit Blick auf die Netzstabilität diese Anlagenleistung auf 200 Megawatt begrenzen. Deshalb werden in den nächsten Monaten die Betreiber von Anlagen mit einer Leistung von mehr als 30 Kilowatt, die nach dem 31. Dezember 2010 in Betrieb gegangen sind, werden in den nächsten Monaten von ihrem zuständigen Netzbetreiber ein Schreiben erhalten, in dem erklärt wird, wie das weitere Verfahren zur Nachrüstung ihrer Anlage abläuft.