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Dean-Gruppe hat nächtliches Blinken beendet

Die ersten Windenergieanlagen im Bestand der Dean-Gruppe blinken nachts ab sofort nur noch nach Bedarf. Mit der Umstellung der Anlagen auf die neue Technik der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung wurde in zwei Windparks im Neustädter Land (Neustadt am Rübenberge in der niedersächsischen Region Hannover) begonnen. Dort wurden fünf Windenergieanlagen des Typs Enercon 101 im Windpark Niedernstöcken und drei Anlagen Enercon E82 im Windpark Suderbruch II bis Jahresende 2022 umgerüstet. Eine anschließende Testphase verlief erfolgreich.
Hohe Windenergieanlagen mit großen Rotordurchmessern müssen nach geltendem Luftverkehrsgesetz gekennzeichnet werden. Eine Nachtkennzeichnung erfolgt dabei mit rot blinkenden Feuern. Durch diese Lichtemissionen fühlen sich Anwohner von Windparks oftmals gestört. Daher hat sich die Windenergiebranche dafür eingesetzt, das störende nächtliche Blinken zu beenden und neue, innovative Technologien auf den Markt zu bringen, die zum Beispiel mittels Radarsensoren oder Transpondern eine bedarfsgerechte Befeuerung ermöglichen. Die blinkenden Gefahrenfeuer schalten sich nur dann ein, wenn es nötig ist, also bei Annäherung eines Flugzeuges.
„Da es nur selten vorkommt, dass Flugzeuge nachts in kritischer Höhe über einen Windpark fliegen, können die Lichter über 90 Prozent der Nachtzeit ausgeschaltet bleiben. Auch der Gesetzgeber sieht hierin eine Akzeptanzmaßnahme und hat die Verpflichtung zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung eingeführt“, stellt der Bundesverband Windenergie fest. Die Umsetzung der Pflicht ist vom Gesetzgeber mehrfach nach hinten verschoben worden, weil die Umsetzung nicht so schnell möglich war. Anfang 2024 wird sie aber nun greifen. Dean-Geschäftsführerin Marielena Bloh sagt, die Verlängerung der Frist bis Anfang 2024 sei richtig und gut. „In den ersten Parks in unserer Betriebsführung ist das BNK-System bereits aktiv und funktioniert absolut störungsfrei. Wir befinden uns bei allen Parks bereits in der finalen Phase, sodass wir aktuell keinen Grund sehen, die Frist nicht einhalten zu können.“ „Die Frist zur BNK-Umsetzung wurde letzten Frühling um ein Jahr verlängert. Wir sehen die Deadline Ende des Jahres als sportlich, aber machbar an“, sagt auch Yvonne Mosler, Geschäftsführerin des BNK-Ausstatters Lightguard. „Wir haben alle unsere Installationen und Abnahmen terminiert, sind in guter Zusammenarbeit mit Betreibern, Behörden und Dienstleistern und bekommen alle unsere Projekte 2023 abgeschlossen. Mit einer weiteren Fristverlängerung rechnen wir nicht, das BMWI hat in seiner EEG-Änderung explizit geschrieben, dass die Frist letztmalig verlängert wurde.“

Gleichwohl mussten viele Betreiber Verzögerungen bei Zulieferern und Behörden einkalkulieren. „Die Behörden gehen mit der Prüfung der BNK-Zulässigkeit der Projekte sehr unterschiedlich um“, so Bloh. „Wo Niedersachsen auf kurzem und unbürokratischem Weg prüft, sind die Anforderungen in anderen Bundesländern teilweise enorm hoch. Insgesamt sind eben die Anforderungen - wie immer – unterschiedlich, daher empfiehlt es sich, rechtzeitig Kontakt zur zuständigen Behörde aufzunehmen und die jeweiligen Anforderungen zu erfragen“, so ihre Empfehlung.

In Bezug auf Hersteller empfiehlt die Dean-Geschäftsführerin: „Mit den WEA-Herstellern sprechen, mit welchen BNK-Systemen schon (positive) Erfahrungen gemacht wurden. Wo Schnittstellen und Ansprechpartner bereits bekannt sind, läuft vieles runder. Einige Systemhersteller hatten offensichtlich Probleme mit der Materialbeschaffung, diese scheinen nun aber der Vergangenheit anzugehören.“ Doch welche Technologie soll man einsetzen? Transponder? Passivradar? „Es wurden, wie auch bei anderen Produktentscheidungen, für jedes Projekt Angebote eingeholt. Die jeweils mögliche Cluster-Größe spielte eine besondere Rolle. Letztlich waren die zum Bestellzeitpunkt nötige Produktzulassung und natürlich der Preis entscheidend“, so Bloh.

 Bis Ende 2023 müssen alle betroffenen Windenergieanlagen mit Systemen zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung ausgestattet sein.
„Die Dean-Gruppe legt großen Wert darauf, die Akzeptanz der Anwohner für Windparks sicher zu stellen und hat frühzeitig entsprechende Aufträge erteilt, um die betroffenen Windparks, bzw. Einzelanlagen, deren Betriebsführung durch uns erfolgt, umzurüsten. Im Neustädter Land wird das neue System als nächstes im Windpark Wufelade eingeführt. Die Arbeiten dazu haben bereits begonnen“, sagt Marielena Bloh.
Dass die Dean-Windparks offensichtlich von den Anwohnern interessiert beobachtet werden und die Menschen regen Anteil am Geschehen vor Ort nehmen, sei zu spüren, berichtet Marielena Bloh: „Seitdem es in Niederstöcken neuerdings nachts dunkel bleibt, meldeten sich bei uns eine Reihe von besorgten Anrufern mit der Frage, ob die Befeuerung der Anlagen womöglich defekt sei. Das fehlende Blinken war ihnen sofort aufgefallen.“

Deutsche Windtechnik, Servicedienstleister mit Stammsitz in Bremer, ist überzeugt, dass das Thema Akzeptanz auch international für Interesse an BNK wecken wird. „Wir beobachten den europäischen Markt sehr genau und können erste Tendenzen ablesen, dass andere Länder sich zumindest ansatzweise an das deutsche BNK-Modell anlehnen wollen. Auch hier werden wir über unsere internationalen Einheiten tatkräftig unterstützen“, heißt es aus dem Unternehmen. Deutsche Windtechnik stattet auch Offshore-Windparks mit BNK aus. (nw)