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Regionalplanungsverbände

Höhenbegrenzung für Windkraft in Sachsen

In Sachsen sollen Windräder in manchen Regionen mit starker Höhenbegrenzung gebaut werden - sodass sie weit hinter ihren möglichen Erträgen zurück bleiben. Ein Beispiel: Der Regionale Planungsverband Leipzig-Westsachsen in seinem aktuellen Entwurf zum Regionalplan 2017 vor, dass Windturbinen in Vorranggebieten mit einem Abstand unterhalb von 750 Metern zur Wohnbebauung nur bis zu einer Gesamthöhe von 100 Metern zulässig sein sollen und Anlagen innerhalb von Vorranggebieten mit einem Abstand von 750 Metern bis unter 1.000 Metern zur Wohnbebauung einen Abstand zur Wohnbebauung einzuhalten haben, der das 10-fache der Nabenhöhe nicht unterschreitet. Das entspricht der viel kritisierten 10H-Regelung in Bayern.

Bereits im März 2015 hieß es, nach Bayern könnte Sachsen das zweite Bundesland werden, das sich beim Ausbau der Windenergie für die umstrittene sogenannte 10H-Abstandsregelgung entscheidet. Sachsens Regierung diskutierte darüber, von einer im Baugesetzbuch neu geschaffenen Möglichkeit Gebrauch zu macht und per Gesetz einen Mindestabstand zwischen Windenergieanlagen und bebauten Gebieten festzulegen. In der Diskussion war dabei meist die 10H-Regelung. Allerdings ist das Thema vorerst vom Tisch, zumal auch im Koalitionsvertrag von CDU und SPD für Sachsen steht: „Starre Mindestabstandsregelungen für die Errichtung von Windkraftanlagen lehnen wir ab.“

Nun also der Versuch der Einschränkung über die Regionalen Planungsverbände: Für zwei Vorranggebiete will der Planungsverband zudem eine Anlagen-Gesamthöhe von 100 Metern zur Sicherung des Luftverkehrs festsetzen. Ähnliche Regelungen sehen auch der Planungsverband Region Chemnitz und der Regionale Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien vor. Die Kanzlei Maslaton stellt fest, dass solche pauschalen Höhenbegrenzungen in Regionalplänen rechtswidrig sind. Gebietsscharfe Festlegungen kämen demnach nur in Betracht, wenn die Maßnahmen über den Bereich der Gemeinde hinaus raumbeeinflussend sind. Im Normalfall wirkt sich laut Maslaton die Anlagenhöhe nur raumbeeinflussend auf Gemeinde aus, in deren Gemeindegebiet die Ausweisung des Vorranggebietes erfolgt. Höhenbegrenzungen innerhalb von Vorranggebieten sind daher bereits aufgrund einer fehlenden Überörtlichkeit unzulässig.

Ob sich die regionale Verhinderungspolitik durchsetzen kann, bleibt abzuwarten. Auf Landesebene kamen gerade erst andere Zeichen: Die Landesregierung hat eine Windpotenzialstudie ausgeschrieben. Diese solle einem Jahr vorliegen und dann den regionalen Planungsverbänden helfen, geeignete Gebiete auszuweisen. 2015 wurden lediglich 33 Anlagen errichtet. Damit stieg die Zahl auf 886. Die Regierung strebt einen Anteil Erneuerbarer am Stromverbrauch im Jahr 2025 von 40 und 45 Prozent an, und 2035 will man bei 55 bis 60 Prozent liegen. Ein großer Teil davon soll auf die Windenergie entfallen. (Nicole Weinhold)