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Schleswig-Holstein

Kieler Doppelgesetz gegen und für Windkraft

Der Trick ist die Antwort der Landesregierung auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig. Die Justiz in dem Bundesland mit der größten Windraddichte in Deutschland hatte im Januar drei der fünf Regionalpläne des Landes gekippt, die Eignungs- und Ausschlussflächen für neue Windparks festlegten. Die Rechtsprechung wandte sich explizit gegen das Vorgehen der Landesregierung. Die hatte nach Ansicht des Gerichts den Kommunen gewissermaßen eine Entscheidung darüber eingeräumt, ob sie in den Regionalplänen mit Eignungsflächen bedacht werden oder nicht. Statt sich an sachlichen, rechtssicheren und für alle Akteure überprüfbare Standards zu orientieren, habe die Landesregierung hiermit willkürlich gehandelt, so geht in etwa der Tenor des Spruches aus dem Oberverwaltungsgericht.

Die in Kiel regierende Koalition aus SPD und der Partei Die Grünen, aber auch die oppositionelle CDU befürchten, dass der Windenergie-Ausbau im Land durch das Gerichtsurteil nicht gebremst, sondern im Gegenteil zum Wildwuchs angestachelt wird. Alle drei Fraktionen wollen der Regelung zustimmen. Ihre Sorge vor einem Wildwuchs gilt auch in der Windbranche als nicht unberechtigt: Weil in Deutschland das Baugesetzbuch Windenergieanlagen in Außenbereichen als privilegierte Bauvorhaben definiert und mehrere Gerichtsurteile eine Verhinderungsplanung neuer Windparks verbieten, wäre der Windenergieausbau ohne die lenkende Wirkung gültiger Regionalpläne theoretisch überall einklagbar. Schleswig-Holstein hat trotz eines sehr starken Windkraftausbaus einige landschaftlich wertvolle und durch große und vielfältige Tiervorkommen wie Vogelkolonien von Windenergieanlagen freigehalten. Dazu gehört beispielsweise die Halbinsel Eiderstedt an der Nordsee, die an der ansonsten komplett mit Windenergieanlagen bestückten Westküste des Landes eine Ausnahme ist.

Nichtzulassungsbeschwerde war gescheitert

Nachdem eine Nichtzulassungsbeschwerde der Landesregierung gegen das Gerichtsurteil aus Schleswig noch im März gescheitert war, hatte die Landesregierung die jetzt zur Verabschiedung vorbereitete Regelung erarbeitet.

„Wir wollen High-Tech und Natur- und Artenschutz. Wir wollen wirtschaftlichen Erfolg und Akzeptanz durch die Menschen in unserem Land", erklärte der SPD-Fraktionschef im Landtag, Ralf Stegner. Denn insbesondere die Akzeptanz des raschen Zubaus der Windkraft auf zuletzt in den Regionalplänen festgelegten 1,7 Prozent der Landesfläche will die Landesregierung erklärtermaßen gewährleisten.

Auch CDU stimmt Übergangsregelung zu

Auch die CDU will dem Gesetz zustimmen. Nur die FDP und die Piraten im Landtag monieren, die übergroße Eile bei der Verabschiedung des Gesetzes gefährde eine vernünftige und nachvollziehbare Regelung. Der Landtag soll nach dem Willen der Regierung das Gesetz morgen ohne vorherige Diskussion beschließen. Seine Politik reagiere auf eine besondere Situation, sagte Ministerpräsident Torsten Albig. Sie sei vor diesem Hintergrund nicht als Versuch zu werten, das Parlament zu umgehen.

(Tilman Weber)