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Kommentar

Wieder Bürgernähe-Gesetz aus Schwerin: Symbolpolitik für begrenzt hohe Turbinen

Dass die am Dienstag in Schwerin vom Wirtschafts- und Infrastrukturminister des Nordostbundeslandes vorgestellte Bundesratsinitiative für „mehr kommunale Mitsprache beim Ausbau der Windenergie“ noch Stimmen am Wahltag einfangen soll, lässt sich nicht ableiten. Denn der Wahltag in Mecklenburg-Vorpommern ist am 20. September. Die Bundesratsinitiative soll am 25. September in der Sitzung der Länderkammer zum Thema werden.

Ob die Gesetzesinitiative zuvor noch die Wählenden bewegt, falls die sie überhaupt wahrnehmen, bleibt abzuwarten. Sicher ist: Die Umfragen sagen ein politisches Patt voraus. Die Koalitionspartner SPD und Die Linke hätten keine Mehrheit mehr, könnten zwar zusammen mit der oppositionellen CDU die Windkraft-feindliche rechtskonservative AFD in der Opposition halten. Aber dafür müsste die CDU erst ihr selbstauferlegtes Verbot einer Zusammenarbeit mit der Linke-Partei beenden. Trotz zuletzt leicht anziehender Umfragewerte für SPD/Die Linke wäre wohl ein großer positiver Aufreger im Wahlkampf nötig, um nur in die Nähe der Mehrheit zu kommen.

Tilman Weber

Nicole Weinhold

Tilman Weber

Der parteilose Wirtschaftsminister Wolfgang Blank hat die vom Kabinett am Mittwoch verabschiedete Gesetzesinitiative vorgestellt, die eine Ergänzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) anstrebt. Demnach soll die im WindBG vorgeschriebene Ausweisung bis Ende 2027 von 1,4 Prozent der Landesfläche als Windkrafteignungsgebiete als Vorschrift bestehen bleiben. Allerdings sollen Kommunen mehr Gestaltungsfreiheit erhalten und die Höhe der Windturbinen im Umkreis von ungefähr einem Kilometer und etwas mehr begrenzen dürfen. Bisher bestimmt das WindBG, dass sich höhenbegrenzte Windparkplanungsflächen nicht auf den Pflichtanteil im Land für Windkraftflächen anrechnen lassen.

Das WindBG soll aber sich auf die Referenzanlage einer Windturbine mit 250 Meter Gesamthöhe und 165 Meter Rotordurchmesser stützen, die zur Berechnung der für die Bundesländer unterschiedlichen Flächenziele diente. Sind künftige Anlagen nun größer – die aktuelle größten Windturbinen für Windparks an Land mit 175 Meter Rotordurchmesser müssten dafür 170 Meter Nabenhöhe oder mehr erreichen, was bislang noch nicht Standard ist, aber zunehmend vorkommt: Dann greift die Mitsprache-Regelung aus Schwerin – wenn sich das Bundesland mit der Initiative durchsetzt. So dürfte eine 275 Meter hohe Anlage gemessen bis zur oberen Flügelspitze des drehenden Rotors mit mindestens 1.100 Meter Abstand vom Ort fernbleiben. Schon bisher besagt ein Landesgesetz, dass nach einem Austausch alter Windturbinen durch neue leistungsstärkere sehr große Anlagen – nach einem Repowering – der Abstand zur Wohnbevölkerung mindestens 1.000 Meter betragen muss.

Es hat in Mecklenburg-Vorpommern fast schon Tradition, Gesetze für eine höhere Akzeptanz der Windkraft durch mehr Beteiligung der Bevölkerung oder der Kommunen zu erlassen. Erst 2016, dann im März 2026 regelte „Meck-Pomm“ Beteiligungen von Anwohnenden und Kommunen im Umkreis von mal 2,5, dann 5 Kilometern durch Anteile am Windpark, Sparbriefe, günstige Stromdirektversorgungen oder eine jährliche Ausgleichsabgabe. Das Gesetz nennt sich Bürger- und Gemeinden-Beteiligungsgesetz.

Allerdings blieb das Bundesland bislang nur siebterfolgreichstes Bundesland beim Windkraftausbau, trotz langer Ostseeküste und wegen der Seenähe eher guter Windhöffigkeit – und eher geringerer Siedlungsdichte. Der Rückstand auch zu den beiden windkraftstärksten Ostbundesländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt bleibt deutlich.  

Zu erkennen ist, dass die Akzeptanz-Maßnahmen des Bundeslandes weiterhin vor allem eines bleiben: (fast) folgenlose Symbolpolitik. 100 Meter mehr Abstand von Orten, dürfen Kommunen nun für die aktuell größten Turbinen mit 175 Meter Rotordurchmesser bei bislang fast noch nie erreichten 187,5 Meter Nabenhöhe verfügen, gemäß dem von Minister Blank erwähnten Beispiel einer 275 Meter hohen Anlage.

Wirkung hätte die Regelung wohl nur für künftige Windturbinen – wenn sich beispielsweise die bisher erst von Vestas in einem Prototyp derzeit entstehende Nabenhöhe von 199 Metern durchsetzen sollte. Wettbewerber Nordex will eine erste Anlage mit entsprechender Nabenhöhe und Rotorgröße 2027 errichten. Zu befürchten ist: Die Initiative aus dem Nordosten ist nur Symbolpolitik, die wohl windkraftskeptische Bürgerinnen und Bürgern gefallen soll. Doch in den Kommunen dürften Effekte daraus noch lange kaum wahrnehmbar bleiben. Es dürfte Windkraftgegner in ihrer Haltung wohl eher bestärken, wenn angebliche Beteiligungsregeln ohne Wirkung auf die Windkraftkommunen bleiben. Zugleich kann es Investoren weiter verunsichern, wenn Bundesländer immer neu Gesetze für Einschränkungen öffnen.