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Kreislaufwirtschaftsgesetz im Vermittlungsausschuss

Gülle in der Warteschleife

Das KrWG muss an die Vorgaben der europäischen Abfallrahmenrichtlinie angepasst werden. Gülle fällt, wenn sie zuvor eine Biogasanlage durchlief, als Abfall unter das KrWG. Wird sie direkt aufs Feld gebracht, gilt sie als Wirtschaftsdünger, für den weniger strenge Auflagen gelten. Die Biogasbranche thematisierte die unterschiedliche Behandlung von Gülle vor diesem Hintergrund ohne Sicht auf Erfolg.

Doch der Bundestag verabschiedete zusammen mit dem KrWG auch eine Entschließung, in der er die Bundesregierung und die Länder zu einer einheitlichen Genehmigungspraxis auffordert. Durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses steckt die weitere Umsetzung fest. Das beklagt der Fachverband. Man brauche einen bundeseinheitlich praxisgerechten Vollzug. Der werde sich nun weiter verzögern. (Dittmar Koop)

Weiterer Artikel zum Thema Gülle und Kreislaufwirtschaftsgesetz: Gülle in Biogasanlagen ist Abfall