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Viel Sonne im Juli 2026: Zwölf Milliarden Kilowattstunden Solarstrom in einem Monat

Erstmals wurden im Juli 2026 in einem Monat zwölf Milliarden Kilowattstunden Solarstrom ins deutsche Netz eingespeist. Das geht aus einer Auswertung der viertelstündlichen Einspeisedaten der europäischen Netzbetreiberplattform ENTSO-E durch das Internationale Wirtschaftsforum Regenerative Energien (IWR) in Münster hervor. Die Analysten verweisen aber darauf, dass dies nicht die tatsächliche Produktionsmenge ist. Diese liegt viel höher, da nur die Einspeisung gemessen wird. Der Anteil des vor Ort selbst verbrauchten Solarstroms kommt noch dazu.

Durchschnittlich 40 Gigawatt Solarleistung eingespeist

Damit stammen rund 30 Prozent des aus dem Netz verbrauchten Stroms aus  Sonnenenergie. Im Durchschnitt lieferten die Anlagen eine Leistung von über 40 Gigawatt. An einzelnen Tagen überstieg sie sogar den Wert von 50 Gigawatt, wie aus den Energy-Charts des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme (ISE) hervorgeht. Der Spitzenwert wurde am 10. Juli 2026 – einem Freitag – mit über 57 Gigawatt erreicht. Im gesamten Tagesverlauf verdrängte die Photovoltaik damit einen erheblichen Teil der Stromerzeugung aus Kohle- und Gaskraftwerken.

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Der Sonnenstrom verdrängt vor allem Kohle und Erdgas.

IWR

Der Sonnenstrom verdrängt vor allem Kohle und Erdgas.

Kostendebatte in Schieflage geraten

Das IWR verweist mit Blick auf die Daten aus dem Juli 2026 auf den Strukturwandel im deutschen Stromsystem, der sich immer deutlicher abzeichnet. Photovoltaik sei längst keine ergänzende Technologie mehr, sondern zähle zu den zentralen Bausteinen der Stromversorgung, teilen die Analysten mit. „Möglich gemacht haben diese Entwicklung in den vergangenen zwei Jahrzehnten Millionen private Hausbesitzer, Landwirte, Gewerbebetriebe und mittelständische Unternehmen, die in Solaranlagen investiert haben“, lautet die Einschätzung.

Vor diesem Hintergrund verändern die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen insbesondere für kleinere Photovoltaikanlagen die wirtschaftlichen Voraussetzungen für genau jene Betreibergruppe, die den bisherigen Ausbau maßgeblich ermöglicht hat. „Die Photovoltaik ist heute eine tragende Säule der deutschen Stromversorgung. Umso wichtiger ist eine sachliche Diskussion über die tatsächlichen EEG-Differenzkosten“, betont Norbert Allnoch, Geschäftsführer des IWR. „Der häufig verwendete Begriff Solarförderung führt jedoch in die Irre. Er vermittelt den Eindruck, jede eingespeiste Kilowattstunde werde vollständig aus staatlichen Mitteln bezahlt. Tatsächlich gleicht das EEG bei neuen Photovoltaikanlagen lediglich die Differenz zwischen Börsenerlös und gesetzlichem Vergütungsanspruch aus. Dieses Missverständnis prägt die öffentliche Debatte bis heute“, kritisiert er.

Neuanlagen haben kaum Einfluss auf Kosten

Norbert Allnoch verweist darauf, dass die Vergütung, die Solaranlagen heute bekommen, oftmals unter den Börsenstrompreisen liegt und damit viel weniger Differenzkosten verursacht als alte Anlagen. Damit würde sich selbst beim kompletten Wegfall der Einspeisevergütung auf dem EEG-Konto keine Änderung ergeben. Die gesamte Kostendebatte ist in Schieflage geraten. Denn immer wieder wird der Eindruck erweckt, dass die gesamten Vergütungen von den Steuerzahlern finanziert werden. Das ist aber falsch.

Neues Vermarktungsmodell für Kleinanlagen macht Einspeisevergütung überflüssig

Tatsächlich werden zunächst die Produktionsmengen neuer Solaranlagen an der Börse verkauft. Die Erlöse fließen auf das EEG-Konto, von dem dann die Vergütung gezahlt wird. Bekommt also ein Anlagenbetreiber sieben Cent pro Kilowattstunde für seine eingespeisten Strommengen, ergibt sich ein differenziertes Bild. Wird der Strom für fünf Cent pro Kilowattstunde an der Börse verkauft, fließen diese fünf Cent auf das EEG-Konto. Von dort fließen sieben Cent an den Anlagenbetreiber – also nur zwei Cent pro Kilowattstunde zusätzlich. Wird der Strom hingegen für acht Cent pro Kilowattstunde verkauft, werden diese ebenfalls auf dem EEG-Konto verbucht. Es bleibt nach Abzug der sieben Cent Vergütung aber ein Cent auf dem Konto.

Kostensenkung nach 2030 erwartet

Die Experten des IWR verweisen darauf, dass der gesetzliche Vergütungsanspruch neuer Photovoltaikanlagen von rund 7 Cent je Kilowattstunde heute in einer ähnlichen Größenordnung wie die Börsenstrompreise liegt. Dadurch fallen die tatsächlichen EEG-Differenzkosten neuer Anlagen häufig deutlich geringer aus als der gesetzliche Vergütungsanspruch – oder entfallen bei entsprechend hohen Vermarktungserlösen sogar vollständig.

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Die eigentlichen Kosten fallen durch ältere Anlagen an, die zwischen 2010 und 2013 gebaut wurden. Deren Vergütung ist aber für 20 Jahre festgeschrieben und die Bankenfinanzierung wurde auf diese Vergütung hin berechnet. Zudem waren die Investitionskosten für diese Anlagen in der Vergangenheit viel höher als für neue Anlagen. Dadurch werden sich die Kosten für die Steuerzahler, die über das EEG-Konto gewälzt werden, erst nach Auslaufen der Vergütung dieser Anlagen in den Jahren 2030 bis 2033 deutlich senken. Danach wird sich die Absenkung aufgrund des durch die damalige Regierung ausgebremsten Zubaus verlangsamen.