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CO2 im Straßenverkehr

E-Mobilität: Neues Gesetz geht nicht weit genug

Kritik am Elektromobilitätsgesetz kommt zum Beispiel von der Rechtsanwaltskanzlei Maslaton. Das Gesetz beschränke sich hauptsächlich darauf, den förderungswürdigen Fahrzeugen Bevorrechtigungen einzuräumen – danach ist es auf Verordnungsebene möglich, Privilegierungen im Zusammenhang mit dem Parken, der Nutzung von Busspuren und der freien Zufahrt zu besonderen Bereichen zu ermöglichen.

"Bemerkenswert ist, dass der Bundesrat mit Beschluss vom 07. November vergangenen Jahres die Gesetzesinitiative zwar begrüßte, nicht jedoch mit seiner Kritik sparte, dass insbesondere zwingend monetäre Anreize erforderlich sind, um das Ziel der Bundesregierung zu erreichen. Obwohl der Bundestag die Anregungen des Bundesrates weitgehend ignorierte und dem Bundesrat den nahezu unveränderten Gesetzentwurf vorlegte, wurde auf Empfehlung des federführenden Verkehrsausschusses davon abgesehen, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu bringen." heißt es bei Maslaton. Es bleibe abzuwarten, ob und inwieweit von den Verordnungsermächtigungen Gebrauch gemacht wird und ob der Gesetzgeber insbesondere die Frage des Ausbaus der Infrastruktur der Industrie überlässt.

Kommunen treiben Elektromobilität voran

Bei allem Zweifel am neuen Gesetz bleibt positiv zu vermerken, dass das Thema in Städten und Kommunen inzwischen Eigendynamik entwickelt hat. Eine aktuellen Städtebefragung, die das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) durchgeführt hat, zeigt, dass Elektromobilität vor Ort von kommunalen Verwaltungen und kommunalen Unternehmen voran getrieben wird. Diese würden ihre Rolle als Impulsgeber, Gestalter, Genehmigungsbehörde, Betreiber und Nutzer sehen. 193 deutsche Städte über 20.000 Einwohner wurden für die Untersuchung befragt. Eines der Ergebnisse: Knapp 80 Prozent der Städte setzen sich laut Ergebnis mit Elektromobilität auseinander – über zwei Drittel davon haben die Elektromobilität in Planwerken wie Klima- oder Verkehrskonzepten verankert beziehungsweise haben vor, dies in naher Zukunft zu tun. Im Fokus konkreter Aktivitäten stehen der Einsatz von elektrischen Fahrzeugen im eigenen Fuhrpark und der Aufbau von Ladeinfrastruktur.

Die Städtebefragung ist Teil der wissenschaftlichen Begleitforschung der Modellregionen Elektromobilität des Bundesverkehrsministeriums. Ebenfalls im Rahmen der Begleitforschung der Modellregionen Elektromobilität wurden über 140 gewerbliche Flottenbetreiber zu ihren Erfahrungen mit Elektrofahrzeugen befragt. Demnach kann der Einsatz von Elektrofahrzeugen in gewerblichen Flotten zu Kostenersparnissen führen. Die NOW Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie koordiniert im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums die Förderaktivitäten der Modellregionen Elektromobilität. Die Veröffentlichung „Städtebefragung“ sowie auch eine Publikation mit dem Titel „Handlungsleitfaden für Elektromobilität in Flotten“ finden Sie hier. (Nicole Weinhold)