Erneuerbare Energien bei Google bevorzugen
Die von der Bundesregierung vorbereitete Einführung kapazitätslimitierter Gebiete mit einem sogenannten Redispatchvorbehalt beträfe womöglich nur jedes zwanzigste Umspannwerk beziehungsweise nur wenig mehr Netzanschlüsse für Windparks und für Solaranlagen. Das ergibt eine Studie, die das Beratungshaus E-Bridge im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums ausgearbeitet und am Donnerstag präsentiert hat.
In Netzengpassgebieten müssen Betreiber künftiger neuer Windparks und großer Solaranlagen hinnehmen, dass Verteilnetzbetreiber die Grünstromerzeugung aus diesen Parks um bis zu ein Fünftel absenken und keine Entschädigung zahlen. Dies sieht das als Kabinettsentwurf von der Bundesregierung vorgelegte Regelwerk Netzanschlusspaket vor. Die Netzbetreiber auf der Hochspannungsebene dürfen ein Gebiet zum für bis zu sechs Jahre lang als Netzenpassgebiet einstufen, sobald die Abregelungen zur Netzentlastung die mögliche Erzeugung eines Jahres in diesem Gebiet um fünf Prozent reduziert haben. Dabei dürfen die Netzbetreiber allerdings in dem jeweiligen Netzgebiet die Engpassregelung nur auf genau diejenige Erneuerbaren-Technik anwenden, deren Abregelung tatsächlich die Fünf-Prozent-Schwelle erreicht hat. Ein kapazitätslimitiertes Gebiet kann für Windparks also nur dort in Kraft treten, wo das Netzunternehmen ein Jahr lang tatsächlich auch die Windstromeinspeisung um mindestens fünf Prozent abgeregelt hat. Und für Photovoltaikparks kommt es zu Netzengpassbedingungen nur, wenn die Abregelungen fünf Prozent der Erzeugung von Strom speziell aus Sonnenenergie betrafen.
Die Studienautoren ermittelten, an wie vielen der von ihnen übers gesamte Bundesgebiet hinweg rund 3.000 „betrachteten Umspannwerke“ in den vergangenen drei Jahren von 2022 bis 2025 es zu kapazitätsbedingten Abregelungen von mindestens fünf Prozent der Jahreserzeugung von Windkraft- oder von Photovoltaikanlagen gekommen war. Weil für 2024 besonders gute Daten vorlagen, nahmen sie diese als Grundlage für ihre Bewertung. Demnach hätten 2024 sechs Prozent der betrachteten Umspannwerke so viel Windkraft abgeregelt, dass die Netzbetreiber dort im Folgejahr ein kapazitätslimitiertes Gebiet hätten ausrufen können. Für die Photovoltaik waren 2024 fünf Prozent der betrachteten Umspannwerke von einer solchen Netzengpasslage betroffen.
Die kapazitätslimitierten Gebiete für die Windkraft konzentrieren sich gemäß der Studie mit Blick auf die Situation von 2024 auf Norddeutschland. Die Photovoltaik war vor allem in Bayern betroffen. Allerdings kam es in den ausgewiesenen Vorranggebieten für Windparknutzung zu einem Engpassjahr vor allem in schon mit Windparks bebauten Gebieten, noch für künftige Windparkprojektierungen freie Vorrangzonen waren viel seltener betroffen: So sind 70 Prozent der Windkraftvorranggebiete sowohl noch nicht von einem Windpark bebaut, als auch nicht kapazitätslimitiert – also frei für künftige Netzanschlüsse ohne drohende Deckelung der Einspeisevergütung. Diese darf in Windparkvorrangzonen allerdings nur maximal 18 Prozent der möglichen Erzeugung betreffen. Nur zwei Prozent der noch nicht bebauten Vorranggebiete für Windparks wären hingegen gemäß der Netzanschlusspaketregelung mögliche kapazitätslimitierte Gebiete geworden.
Der Energiewirtschaftsverband BDEW stufte die Studienergebnisse bereits als „wichtige Grundlage“ ein, um mögliche Auswirkungen des geplanten Redispatch-Vorbehalts „besser einschätzen zu können“. Allerdings müsse für ein tatsächliches künftiges Netzengpass-Regime ein enges Monitoring erfolgen, um Fehlentwicklungen schnell zu erkennen und dann gegensteuern zu können. Daher brauche das Netzanschlusspakete eine „Evaluierungsklausel“. Es brauche zudem Kriterien, durch die solche Netzengpassgebiete „auf klar abgegrenzte Engpass-Hotspots beschränkt bleiben“.