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Baustelle Wärmemarkt Erneuerbare Energien

Mehr Biowärme durchs Wärmegesetz

Laut Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) leistet Biomasse mit rund 70 Prozent den größten Beitrag zur Bereitstellung von Endenergie aus erneuerbaren Energiequellen in Deutschland. Im Segment Wärmemarkt beträgt der Anteil der Bioenergie sogar über 90 Prozent. Das Ziel der Bundesregierung ist, den Anteil der Wärme aus erneuerbaren Energien auf 14 Prozent bis zum Jahr 2020 zu steigern. Derzeit liegt er laut FNR bei 8,4 Prozent.

Lobrede auf Bioenergie

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium (BMELV), Peter Bleser, hob in seiner Eröffnungsrede hervor, dass der Ersatz fossiler Brennstoffe durch Bioenergie jedes Jahr 36 Millionen Tonnen Kohlendioxid einsparen würden. Das FNR beschreibt, woraus sich das speist: Aus Kleinfeuerungsanlagen in Haushalten, die Holz verheizen, außerdem Biomasse-Heiz(kraft)werke im Verbund mit Nahwärmenetzen und aus Abwärme aus der Produktion von Strom aus Biogas. Bleser sagte in Berlin, dass die positiven Effekte der Biomassenutzung in die nächste Novelle des Erneuerbare Energien Wärmegesetzes (EEWärmeG) aufgenommen werden müssten. Der Erfahrungsbericht zum EEWärmeG muss laut Gesetz bis Jahresende vorliegen.

Doch gerade das besonders betonte Bioenergie-Segment Kleinfeuerungsanlagen kommt nicht recht in Fahrt. Der Anteil der Pelletsfeuerungen beispielsweise am Markt der Modernisierung von Kesseln liegt bei unter 5 Prozent. Scheitholzvergaser sind eine noch kleinere Nische als Pellets. Und der Biogasbranche bläst seit gut einem Jahr mit dem Thema Vermaisung immer stärker Gegenwind ins Gesicht.

Pflichtanteile unterschiedlich hoch

Im Neubau schreibt seit Anfang 2009 das EEWärmeG einen Pflichtanteil Wärme oder Kälte aus Erneuerbaren Energien für das Gebäude vor. Doch die Pflichtanteile sind je nach Erneuerbare-Energien-Quelle unterschiedlich hoch angesetzt. So reicht beispielsweise beim Einsatz von Solarthermie eine Abdeckung von 15 Prozent, wohingegen bei einem Biomassekessel mindestens 50 Prozent des Energiebedarfs über diesen abgedeckt werden müssen.

Der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) forderte deshalb im März dieses Jahres Nachbesserungen am EEWärmeG. „Wir sehen eine deutliche Benachteiligung, die inhaltlich nicht begründet ist“, sagte Geschäftsführer Frank Kienle. Der HKI schlug vor, den Prozentsatz im EEWärmeG für Holzheizungen auf 15 Prozent zu senken. Fragwürdig wie zugleich amüsant ist beispielsweise, dass mit der ersten Novelle des EEWärmeG, die am 1. Mai diesen Jahres in Kraft trat, erstmals auch der Altbau in die Pflicht einbezogen wird – sie gilt für Sanierungen öffentlicher Gebäude. Für diese ist die Quote für die unterschiedlichen Energieträger gleich.

Nun könnte man für den Privatsektor argumentieren, dass beim Einbau beispielsweise eines Pelletkessels die Wärmeabdeckung eh’ 100 Prozent beträgt, so dass der 50-Prozent-Wert von der Abdeckungsseite her nicht wirklich ein Problem darstellt. Doch umgekehrt wird ein Schuh draus. Die Hürde, sich auf 100 Prozent Bioenergie einzulassen ist hoch.

Erneuerbare kosten mehr

Trotz anderer Bekundungen der Pelletbranche, dass sich die im Vergleich zu einem Heizöl- oder Gaskessel etwa doppelt so hohen Investitionskosten für eine Pelletfeuerungen über die Jahre durch niedrigere Betriebskosten amortisieren, weil der Brennstoff günstiger sei – ist diese Aussage nach wie vor fraglich. Es gibt eine wissenschaftliche Untersuchungen des TFZ Straubing beispielsweise, die zu einem anderen Ergebnis kommt – selbst bei Hinzunahme des staatlichen Zuschusses über das Marktanreizprogramm. Die Bundesregierung selbst geht in einem Informationspapier zum EEWärmeG davon aus, dass die Jahreskosten für Einfamilienhäuser aus Investition und Betrieb bei Holzpellets Mehrkosten von zirka 200 Euro pro Jahr erzeugten. Bei Solaranlagen lägen die Mehrkosten bei zirka 50 Euro pro Jahr.

Bauherren indes neigen dazu, ihre Pflicht möglichst kostengünstig zu erfüllen – und sie greifen deshalb, wenn sie sich für Erneuerbare Energien und nicht alternativ zu Ersatzmaßnahmen entscheiden, häufig zum Solarkollektor – laut einer Umfrage der Agentur für Erneuerbare Energien rund 40 Prozent aller Fälle – der aber nur deshalb ein relativ günstiges Heizsystem im Vergleich zu Holzpellets ist, weil die Abdeckungsquote vom Gesetz her vergleichsweise gering ist und man deshalb schon mit wenigen Quadratmetern Kollektor seine Pflicht erfüllen kann. Ein komplettes Pelletsystem, das 100 Prozent abdeckt, ist teurer.

Wird die Solarthermie zum trojanischen Pferd für Fossile?

Nebenbei könnte aber gerade diese niedrige Vorgabe für Solarthermie zu – möglicherweiser – ungewünschten Effekten führen. Es ergibt sich die befremdliche Situation, dass das EEWärmeG den Einbau fossiler Heizungen fördert, wo es doch eigentlich den Ausbau der Erneuerbaren vorantreiben will. Das trojanische Pferd für die Fossilen sind Solarwärmeanlagen. Heizölkessel und Erdgaskessel werden mit Solarthermie kombiniert.

Damit schlagen sie gleich zwei Fliegen mit einer Klappe: Sie versuchen den Kunden die Furcht vor steigenden Brennstoffkosten zu nehmen – die Argumente sind die effiziente Feuerung und die Einsparung von Brennstoff durch die Solarwärmeanlage. Außerdem versuchen sich die fossilen Kessel durch die Kombination mit Solarwärme beim Kunden ökologisch zu rehabilitieren und zu profilieren. Die Biomassebranche hat das Nachsehen. Insofern geht die Forderung des HKI in die falsche Richtung. Denn statt die Quote für Holzenergie auf den Wert von Solarthermie abzusenken – was der Bioenergiebranche nicht wirklich viel bringen würde, allenfalls den Ofenbauern, müsste der Wert für die Solarthermie im EEWärmeG heraufgesetzt werden und sowieso der Altbau in die Quotenpflicht einbezogen werden. (Dittmar Koop)