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KWKG-Novelle

Mehr Förderung für Eigenstromnutzer

Das geänderte KWKG wird voraussichtlich im Juli oder August am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Die Novelle soll dazu beitragen, den KWK-Anteil an der deutschen Stromerzeugung bis 2020 auf 25 Prozent zu erhöhen. Für neue und modernisierte Anlagen, die nach Inkrafttreten der Novelle in Dauerbetrieb genommen werden, erhöht sich der KWK-Zuschlag in allen Leistungsklassen um 0,3, ab 2013 bei größeren Anlagen sogar um 0,6 Cent pro Kilowattstunde. Auch Kondensationskraftwerke sowie Wärme- oder Kältespeicher, die mit KWK-Anlagen verbunden sind, sollen zukünftig über das KWKG gefördert werden. Die Deckelung der Förderung auf insgesamt 750 Millionen Euro bleibt unverändert.

Fachverband: Biomethananlagen benachteiligt

Der Fachverband Biogas e.V. begrüßte in einer Stellungnahme die Novelle grundsätzlich. Doch befürchtet der Verband durch die verstärkte Förderung der Eigenstromnutzung bei einem Einsatz von Erdgas in einer Anlage mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) im Rahmen der KWKG-Novellierung 2012 eine zunehmende Benachteiligung für Biomethananlagen. Die Fördersätze des KWKG führten dazu, so der Verband, dass die über das EEG geförderte Biomethannutzung vor allem in industriellen KWK-Anlagen nicht mehr konkurrenzfähig ist. Biomethan würde daher aufgrund der ökonomischen Vorteile von Erdgas in diesem Bereich kaum mehr zu vermarkten und damit von einer Verwertung bei Industriekunden ausgeschlossen sein.

Um Biomethan gegenüber Erdgas für Industriekunden wieder attraktiv zu machen, schlägt der Fachverband daher eine Eigenverbrauchs- oder Selbstnutzungsregel für Biomethan im EEG vor. „Ohne diese Änderung wird es kaum einen nennenswerten Zubau von Biomethan-KWK-Anlagen geben und der von der Bundesregierung angestrebte Anteil von sechs Prozent Biomethan am Erdgasverbrauch bis 2020 wird nicht ansatzweise erreicht“, sagt Geschäftsführer Claudius da Costa Gomez. Einen entsprechenden Vorschlag werde der Fachverband mit Vertretern des Bundesumweltministeriums diskutieren.

Biogasrat legt Gegenkonzept vor

Auch der Biogasrat e.V. sieht durch die besondere Förderung von Erdgas im neuen KWK-G den Biomethanmarkt massiv gefährdet. Das Verbot, erzeugtes und in das Erdgasnetz eingespeistes Biomethan nach Vergütungsklassen getrennt zu bilanzieren und zu verkaufen habe gravierende Auswirkungen auf die gesamte Wertschöpfungskette, teilte der Rat in einer Erklärung mit. Die Höhe der EEG-Vergütung sei für Betreiber von mit Biomethan betriebenen Blockheizkraftwerken (BHWK) nicht planbar. Dazu komme die Anhebung der Vergütung fossil betriebener BHWK um weitere drei Cent pro Kilowattstunde. Dadurch können Biomethan-BHWK künftig weder bei der Raumwärmeversorgung noch bei der Industriestromversorgung wirtschaftlich betrieben werden. „Mit der KWKG-Novelle fliegt Biomethan ab 2013 aus dem Rennen“, sagt Geschäftsführer Reinhard Schultz.

Auf der Grundlage einer breiten Branchenanalyse und realer Daten von Anlagenbetreibern hat der Rat nach eigenen Angaben ein Konzept zur Lösung dieser Problematik vorgelegt. In einem ersten Schritt soll die EEG-Umlage durch die Zulassung der getrennten Bilanzierung und die Einführung einer Eigennutzungsprämie für den Einsatz von Biomethan in KWK entlastet werden. Gleichzeitig soll eine nach Leistungsklassen differenzierte Anhebung der Vergütungssätze für den aus Biomethan-KWK erzeugten Strom in Höhe von durchschnittlich 0,68 Cent pro Kilowattstunde erfolgen. „In der Summe sparen wir dadurch jährlich rund 345 Millionen Euro und sichern gleichzeitig den Marktzugang der Biomethan-BHKW“, sagt Schulz. (Daniel Seemann)