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Regionalnachweisregister

Darauf Brief und Siegel

Katharina Garus

Zum 1. Januar ist das neue Regionalnachweisregister gestartet. Darüber können sich Anlagenbetreiber Regionalnachweise ausstellen lassen, die sie zusammen mit ihrem Strom aus erneuerbaren Energien an den Elektrizitätsversorger übertragen. Dieser entwertet die Nachweise und kann dem Verbraucher gegenüber die regionale Herkunft des Stroms belegen.

Durch das Regionalnachweissystem stellt das Umweltbundesamt sicher, dass die regionale Eigenschaft einer aus erneuerbaren Energien erzeugten Kilowattstunde Strom nur einmal verkauft wird. Ziel ist es, Verbraucher vor Doppelvermarktung und falschen Werbeversprechen zu schützen.

„Aus der Region“ ist klar definiert

Im Gegensatz zum „Gemüse aus der Region“, ist für den Grünstrom klar definiert, was unter „Region“ zu verstehen ist, nämlich ein 50-km-Umkreis um den jeweiligen Verbrauchsort. Das Umweltbundesamt hat für alle Verbrauchsorte die jeweilige „Region“ berechnet und die entsprechenden Postleitzahlen tabellarisch aufgelistet.

Diese Liste gilt jeweils verbindlich für ein Kalenderjahr. Ändern sich Postleitzahlen oder Gemeindezuschnitte, aktualisiert das Umweltbundesamt die Tabelle. Jeweils im Dezember eines Jahres wird die Zuordnungstabelle für das Folgejahr bereitstehen.

Mit dem Regionalnachweisregister wird die Energiewende in der Region für Stromkunden greifbar. Stromlieferanten können ihren Produkten ein regionales Gesicht geben. Ein verbindlicher Nachweis für Strom aus der Region soll auch die Akzeptanz der Energiewende vor Ort steigern.