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Bundesnetzagentur entwickelt Regeln für Auktionen für besondere Anlagen

Die Bundesnetzagentur hat die Konsultation für die Ausschreibungen für besondere Solaranlagen gestartet. Dabei geht es um die Versteigerung von Marktprämien für schwimmende Solaranlagen, solare Parkplatzüberdachungen und Agriphotovoltaiksysteme. Letztere sind aber beschränkt auf die gemeinsame Nutzung von Ackerflächen und Solarstromerzeugung. Dachanlagen in landwirtschaftlichen Betrieben werden hier nicht berücksichtigt.

Stellungnahme bis 16. Juli möglich

Die erste Ausschreibung mit einem Volumen von 50 Megawatt dieser Art finden im kommenden Jahr statt. Bis zu 1. April 2022 sollen die Gebote eingehen. Wann diese startet, ist noch nicht vollständig klar. Allerdings müssen bis zum 1. Oktober 2021 die Regeln für die Ausschreibungen festgelegt sein. Deshalb können bis zum 16. Juli 2021 alle relevanten Akteure eine Stellungnahme zu den Regelungen abgeben. Von Seiten der Solarbranche betrifft das nicht nur Verbände, sondern auch Projektierer und Investoren.

Anforderungen an Projekte festlegen

Bei der Konsultation geht es unter anderem um die Festlegung der Anforderungen an die Projekte, die an der Ausschreibung teilnehmen wollen. Zudem sollen auch die Flächenkategorien für die Agriphotovoltaikanlagen festgelegt werden. Bei den Agriphotovoltaikanlagen geht es zudem um die Frage, ob die Art der Installation ebenfalls ein Kriterium sein sollte.

Auf die gestellten Fragen eingehen

In den Stellungnahmen sollten die Konsultaten auf die im Konsultationsdokument aufgeworfenen Fragen eingehen. Das Dokument finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur. Zudem weißt die Behörde darauf hin, dass sie einzelne Stellungnahmen auf der Internetseite veröffentlichen wird. Deshalb sollten die Beteiligten an der Kosultation darauf achten, dass personenbezogene Daten nicht in der Stellungnahme enthalten sind und wenn doch, dass die Personen der Veröffentlichung zustimmen. Entsprechendes gilt für Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse.

Die Stellungnahme können Sie bis zum 16. Juli 2021 an eine eigens eingerichtete Mailadresse der Bundesnetzagentur schicken.

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