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Offshore

Schnellfahrplan aus Vilnius zur Meereswindkraft

Der westlichste der drei baltischen Staaten soll nach den jetzt eingeleiteten Reformen kurz nach dem Nachbarland Polen die Offshore-Windstromerzeugung beginnen. So stimmte die litauische Regierung nun für Reformen an den Gesetzen für erneuerbare Energien-Gesetz und für die Elektrizitätsversorgung, mit denen sie die Ausschreibungsbedingungen für einen zweiten nationalen 700 Megawatt (MW) leistenden Windpark in der Ostsee festlegen will. Das litauische Parlament muss noch zustimmen. Wird es die Reformen verabschieden, soll das siegreiche bietende Unternehmen den Offshore-Windpark selbst ans Stromnetz an Land anbinden, die Auswirkungen von dessen Stromeinspeisung auf die Netzstabilität beheben. Außerdem soll das Projektierungsunternehmen nach dem Willen der Regierung die Voruntersuchungen über Umweltauswirkungen und weitere Forschungen und Vorbereitungen selbst übernehmen. Anders als bei der im Frühjahr schon beschlossenen Ausschreibung eines ersten 700-MW-Windparks soll der Staat die Projektierer nicht um Vergütungstarife bieten lassen sondern um die Höhe zu bezahlender Gebühren für die Projektierungsrechte. Statt staatlicher Unterstützung durch eine garantierte Vergütungshöhe würde das Unternehmen für das Recht zur Nutzung der Meeresfläche, der Windstromerzeugung, der Netzeinspeisung und der Vermarktung des Stroms eine Projektentwicklungsabgabe bezahlen.

Am 31. März hatte das litauische Parlament bereits den Ausschreibungsregeln für einen 700-MW-Windpark vor der Küste des Landes zugestimmt, die gemäß dem Beschluss 2023 in der zweiten Jahreshälfte stattfinden wird. Der Windpark soll 2028 fertig sein und ins Netz einspeisen. Das wäre höchstens drei Jahre nach der ersten Offshore-Windpark-Installation im benachbarten Polen.

Auch die jetzt vom Kabinett eingeleitete Ausschreibung eines zweiten Offshore-Windparks des Landes soll nach dem Willen der Regierung schon 2028 am Netz sein. Die Regierung setzt bei diesem ambitionierten Zeitplan auf eine nur einige Tage zuvor Anfang November auf den Weg gebrachte Regelung, wonach sich die einzelnen Tender schneller organisieren lassen – mit einer Registrierungsphase, einer Qualifizierungsphase und einer Gebotephase.

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