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Photovoltaikförderung in Großbritannien

Energieministerium wagt neuen Anlauf

Das britische Energieministerium (Department of Energy and Climate Change - DECC) legt dem Parlament einen neuen Vorschlag für die Absenkung der Einspeisetarife für Strom aus Photovoltaikanlagen vor. Die Beratungen im Unterhaus sollen bis zum 9. Februar abgeschlossen sein.

Den ursprünglichen Plan, die Tarife bereits am 12. Dezember letzten Jahres zu senken, vereitelte der Oberste Gerichtshof in London. Der urteilte, dass die Tarifsenkungen zu diesem Zeitpunkt unrechtmäßig seien, da sie noch vor dem offiziellen Ende der Beratungen in Kraft treten sollten. Der neue Vorschlag des DECC knüpft an die alten Pläne an, da die Höhe der Degression gleich bleibt, und nur der Termin des Inkrafttretens auf den 3. März 2012 verschoben wird. Spätestens ab diesem Zeitpunkt bekommen die Betreiber von neuen Solarstromanlagen den geringeren Einspeisetarif ausbezahlt, auch wenn das Inkrafttreten des Gesetzes erst zum 1. April 2012 vorgesehen ist.

Große Anlagen bleiben verschont

Dennoch geht das Chaos um die Solarstromförderung auf der Insel erst einmal weiter, auch wenn es jetzt bis April begrenzt ist. Die Schuld daran gibt Energieminister Greg Barker dem Gericht. „Ich weiß, dass dies eine schwierige Zeit für die Solarindustrie ist und ich möchte alles tun, was ich kann, um die gegenwärtige Unsicherheit zu beenden, die durch die gerichtliche Ablehnung hervorgerufen wurde”, erklärt er. Doch das DECC hat seinen Plan noch nicht aufgegeben, gegen das Urteil des Obersten Gerichtshofes in Berufung zu gehen. Sollte es mit seinem Widerstand gegen die Gerichtsentscheidung Erfolg haben, bekommen alle Anlagen, die seit dem 12. Dezember 2011 ans Netz gingen, nur die geringere Einspeisevergütung. Das ist erheblich, da die Absenkungen der Tarife bis zu 50 Prozent betragen. Je kleiner die Anlage ist, desto heftiger fällt die Tarifabsenkung aus. So bekommen Anlagen, die eine Leistung von vier Kilowatt nicht übersteigen, zukünftig nur noch 21 Pence (25,1 Cent) statt bisher 37,8 Pence (45,17 Cent) pro Kilowattstunde. Für Anlagen zwischen vier und zehn Kilowatt Leistung sinkt der Tarif von 37,8 (45,17 Cent) auf 16,8 Pence (20,1 Cent) und bei Solarstromgeneratoren mit einer Gesamtleistung zwischen zehn und 50 Kilowatt zahlt London nur noch 15,2 (18,17 Cent) statt bisher 32,9 Pence (39,32 Cent) pro eingespeiste Kilowattstunde. Anlagen zwischen 50 und 250 Kilowatt Leistung werden in Zukunft zusammengefasst. Strom aus diesen Systemen vergütet die britische Regierung dann nur noch mit 12,9 Pence (15,42 Cent). Bisher gab es 15 bzw. 19 Pence (17,92 bzw. 22,7 Cent). Nur Anlagen mit einer Leistung ab 250 Kilowatt und Freiflächenanlagen bleiben von den Kürzungen verschont. Für sie gilt auch weiterhin eine Einspeisevergütung in Höhe von 8,5 Pence (10,16 Cent).

Preise an neue Vergütungssätze angepasst

Derweil sorgte die Förderdebatte für Verwirrung auf dem Modulmarkt, wie das britische Marktforschungsunternehmen IMS Research vermeldet. Die Preise in der Wertschöpfungskette scheinen demnach in dem Maße zu schwanken, wie die Debatte sich verbreitet. „Obwohl die Kürzung im Dezember einige dazu zwangen, überhöhte Preise zu bezahlen, um sich ihre Module bei den Händlern noch vor Ablauf der Frist zu sichern, sanken die Durchschnittspreise für Module, die direkt beim Hersteller gekauft wurden, seit November um sechs Prozent“, schreibt Sam Wilkinson, Chefanalyst für Photovoltaik bei IMS Research. „Der Einbruch kam, als die Preise an die geplanten neuen Vergütungssätze angepasst wurden. Lieferanten und Großhändler bauten ihre Lagerbestände ab, da sie damit rechneten, dass die Nachfrage nach der Kürzung zusammenbricht.“ Die Anbieter wollten ihre Vorräte oft zu niedrigen Preisen loswerden. Aber nach der Verkündung des Gerichtsurteils war das Chaos perfekt. „Die Verwirrung darüber, was die Entscheidung für die Industrie bedeutet, vermischt mit der niedrigen Nachfrage während der Weihnachtsferien, haben dazu geführt, dass die Preise bisher noch keine Chance hatten, sich an die Neuigkeit anzupassen, dass die vorherigen üppigeren Kaufanreize weiterhin gelten – vorerst.“ (Sven Ullrich)