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Strompreisbremse

Scholz tadelt EEG-Gesprächsführung

„Es kommt nicht darauf an, dass sich fünf Minister einigen. Es muss auch noch gehen“, erklärte jetzt Hamburgs Erster Bürgermeister anlässlich der Eröffnung eines Hansestadtbüros der auf Energierecht spezialisierten Großkanzlei Becker, Büttner, Held. „Man muss einigermaßen klug über die Dinge reden, und man muss miteinander darüber sprechen“, betonte der Sozialdemokrat. Aus einzelnen Staatskanzleien sowie aus dem Umfeld der Verhandelnden erfuhr ERNEUERBARE ENERGIEN bereits in der vergangenen Woche, dass in der vom Kanzleramt geführten Politikerrunde möglicherweise kaum noch konkret über Mindestmaßnahmen zur Eindämmung der Strompreise diskutiert wurde. Es seien nur bekannte Standpunkte ausgetauscht worden, hieß es. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Kelber monierte, das Kabinett habe sich „nicht einigungsfähig“ gezeigt zu den von den Ländern vertretenen Gegenvorschlägen.

Scholz bekräftigte das Ziel der Hansestadt, Hamburg als Standort für „führende Forschungs- und Demonstrationsprojekte“ zur Energieeffizienz und zur vollständigen Integration von erneuerbaren Energien in die örtliche Versorgung auszubauen. Dazu gehörten die bereits angeleierten Vorhaben einer Power-to-Gas-Anlage sowie eines neuartigen Gas- und Dampfkraftwerks. Beide agieren als Speicher, sobald mehr Windstrom eingespeist wird als von Hamburgs Bürgern und der Wirtschaft gerade benötigt. Während die Power-to-Gas-Anlage überschüssigen Windstrom in Wasserstoff als Energieträger umwandelt, soll das Gas- und Dampfkraftwerk mit Windstrom das Wasser seines Erzeugungskreislaufes aufheizen.

"Richtiges, nicht höchstes Reformtempo zählt"

Scholz sprach die ursprünglich sehr weitreichenden Forderungen von Altmaier und Rösler für eine vorgezogene EEG-Novelle nicht direkt an. Er betonte aber, es funktioniere„nicht, dass wir einen zehn Jahre dauernden Umbau unserer Energieversorgung sofort lösen wollen“. Die Privilegierung der Industrie bei den Strompreisen müsse grundsätzlich beibehalten werden.

Viele Wirtschaftsunternehmen sind in Deutschland von der so genannten EEG-Umlage befreit. Bei dieser Umlage handelt es sich um einen bundesweiten Aufschlag auf den Stromhandelspreis. Dieser Aufschlag soll den Netzbetreibern die Mehrkosten durch den Handel mit EEG-Strom ausgleichen. Die Stromhändler wälzen die EEG-Umlage, derzeit 5,3 Cent pro Kilowattstunde, auf alle Stromkunden um. Ausgenommen sind viele Industrieunternehmen. Die Ausnahmen erhöhen allerdings die Umlage, weil die Kosten damit auf weniger Verbraucher verteilt werden. Ohne die Privilegierung müssten Unternehmen der deutschen Grundstoffindustrie wie Aluminiumhütten am nächsten Tag „abschalten“.

(Tilman Weber)