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Kommentar

Regeln zu China und Versorgungssicherheit – bitte nicht ohne EEG!

China geht immer. Und Sicherheit wie nun die Versorgungssicherheit, zumal gemixt mit dem Versprechen von Beschleunigung und Flexibilität, auch. Wer derzeit den regierenden energiepolitischen Akteuren in der Europäischen Union und insbesondere in Deutschland auf die Finger schaut, sollte deren Vermeidungsstrategie erkennen. Sie besteht darin, mit vermeintlichen oder echten Maßnahmen für scheinbar unumstrittene Ziele und gegen klare Gegner gut dazustehen, ohne Energiewendpolitik zu wagen.

Aber der Reihe nach. Bevor es um diesen strategischen Ansatz geht, sei auf das aktuell größte energiepolitische Versäumnis in Deutschland – und letztlich auch in Europa hingewiesen: Bundeskanzler Friedrich Merz mit seinem Kabinett und der darin mit der Energiepolitik betrauten Parteifreundin Katherina Reiche können sich auf eine Fortsetzung der Energiewende kaum noch einigen. Die zwei wichtigsten Gesetzespakete – a) zum Netzausbau mitsamt der Zugangs- und Einspeiserechte von Erneuerbare-Energien-Anlagen sowie b) das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) – sind möglicherweise auch beim nächsten Treffen der wöchentlichen Minister-und-Kanzler-Runde zu Mitte Juli noch nicht einigungsfähig. Sie stehen noch in keiner der geleakten mutmaßlichen Tagesordnungen des Kabinetts für einen der drei noch übrigen Termine vor der Sommerpause, weder am 15., noch am 22. oder 29. Juli. Und der Bundestag befasst sich in der am Mittwoch gestarteten Sitzungsserie bis Freitag mangels Kabinettsentwurf noch nicht damit, obwohl dann schon die Parlamentsferien beginnen.

Damit es ab 2027 wirkt: Grünen-Antrag im Bundestag für kleines EEG 

Tilman Weber

Nicole Weinhold

Tilman Weber

Fast noch nicht: Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen brachte für die Parlamentssitzung am Donnerstag einen eigenen Entwurf für ein kleines EEG auf die Tagesordnung. Der Antrag sieht vor, das für die Energiewende wichtigste Gesetz und dessen Reform noch 2027 zu ermöglichen und dabei die EU und deren Chefbehörde EU-Kommission es noch bis Jahresende beihilferechtlich genehmigen zu lassen. Denn ohne beihilferechtlich freigegebenes EEG kann die zuständige Bundesnetzagentur (BNetzA) Anfang 2027 keine weiteren Ausschreibungsrunden für Vergütungszuschläge an neue geplante Windkraft- und Photovoltaik-Kapazitäten in Deutschland ankündigen. Erst Recht kann sie dann vorerst keinen Zubau neuer Grünstromanlagenprojekten durch Zuschläge mehr anstoßen. Der deutschen Energiewende droht der sprichwörtliche Fadenriss. Das EEG light, das die obersten deutschen Parlamentarier der Energiewendepartei mit ihrem Antrag anvisieren, sieht überwiegend nur das Erfüllen zweier EU-Vorgaben für die Mitgliedsstaaten vor. Auch die deutsche BNetzA soll künftig Vergütungsrechte im Rahmen sogenannter Contracts for Difference (CFD) ausschreiben: Anbieter insbesondere von Wind- und Solarparks sollen den Zubau für eine noch knapp rentable Mindestvergütung anbieten, die auch die Maximalvergütung sein wird. Zu Zeiten von Stromhandelspreisen oberhalb des CFD-Zuschlagwertes erhalten sie die Mindereinnahmen durch Zuschuss ausgeglichen, bei höheren Stromhandelspreisen geben sie überschüssige Strommarkteinnahmen an den Staat oder die Netzunternehmen zurück. Das soll spekulative Ausschreibungsgebote verhindern und dennoch sinkende wettbewerbsfähige Grünstrompreise bewirken. Langfristig sollen die Projektierenden so die Projekte mit Stromabnahmeverträgen an Unternehmen vermarkten, so dass der Förderbedarf entfällt.

Auch getrennte „Resilienzausschreibungen“ sieht der Grünenentwurf vor, um die zweite EU-Vorgabe zu erfüllen: Diese Ausschreibungsrunden lassen nur qualifizierte Anbieter von Erneuerbaren-Projekten teilnehmen. Sie müssen mehr Wertschöpfung in Europa oder auch eine gute Ausbildung europäischen Personals garantieren. Und sie müssen ausschließen, dass ihre Anlagen seltene Rohstoffe oder Datenverarbeitungstechnik ausländischer Exportnationen wie insbesondere China nutzen und diesen ungewollt Datenzugriffe oder auch durch eigene Abhängigkeit in der Lieferkette eine Monopolposition ermöglichen. Das EU-Gesetz dafür heißt Net Zero Industry Act (NZIA). Und der Grünenvorstoß folgt einem auch vom Bundesverband Windenergie aufgestellten Fahrplan: Demnach muss das Bundesparlament spätestens in der zweiten Septemberwoche sich mit der EEG-Reform beschäftigen. Das könnte ein Kabinettsentwurf noch im Juli oder zumindest das EEG light noch zulassen.

Bundeskabinett und EU-Kommission: Lieber Symbolik als echte Energiewenderegelung

Das Bundeskabinett und die EU-Kommission als Führung in der EU dürften die Zeitproblematik kennen. Doch mehr Wert als auf die pünktliche Einigung über eine nächste Phase der Energiewendepolitik mit mehr Flexibilität für die Vermarktung, für die Erzeugung und für die Einspeisung legen die Akteure offenbar auf Signale, die bestenfalls nur Symbolik sind – schlimmstenfalls aber Märkte und Investoren stören.

Das „Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA“, kurz das StromVKG, steht am Donnerstag für die vielleicht abschließende Debatte im Bundestag auf der Tagesordnung. Was sich Versorgungssicherheit nennt, zielt auf einen neuen teuren Kapazitätsmarkt mit der Vergütung speziell neuer Erdgaskraftwerke nur dafür vor, dass diese ihre Kapazitäten für Phasen mit wenig Grünstromerzeugung vorhalten. Das StromVKG lässt durch kurzfristige Ausschreibungen bis 2031 Gaskraftwerke mit neun Gigawatt (GW) in Betrieb gehen bei wohl hohem Vergütungsbedarf.

Die Versorgungssicherheit im Namen trägt auch der am 15. Juli wohl im Kabinett zur Diskussion anstehenden „Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit“. Die Verbändeanhörung stand bereits an, das Kabinett könnte Anregungen der Branchenvertretenden aufgenommen haben. Demnach würden nicht nur die neuen Gaskraftwerke schneller zu planen sein, wie das Flexibilitätsbeschleunigungsgesetz im ersten Entwurf es vorsah, sondern auch Verteilnetze, Speicher oder Erneuerbare-Anlagen. Und das neue Gesetz könnte die für die Versorgungssicherheit ebenso wichtigen Offshore-Windparkprojekte künftig schneller an neue Hafenverlade- und Logistikinfrastruktur zum Bau weiterer Meereswindparks gelangen lassen.

Vielleicht ist das so, vielleicht aber auch nicht. Ob die beiden Regelungen im Zusammenspiel tatsächlich der Versorgungssicherheit beim Strom dienen, mag je nach Ausführung dahingestellt sein.

Maßnahme gegen China-Wechselrichter ist vor allem: Manöver, um echte Energiewendepolitik zu vermeiden

Sie zeigen aber genauso wie ein unlängst erfolgtes neues Manöver der EU-Kommission und begleitende Äußerungen aus der Bundesregierung gegen das Regenerativenergien-Technik-Exportland China, wie hier eine schlichte Strategie vor allem der Vermeidung echter Energiewendepolitik dient: Die EU-Kommission hat angekündigt, sofort keine Photovoltaik mit chinesischen Wechselrichtern mehr europäisch fördern zu lassen. Begründet hat sie dies damit, dass Wechselrichter als Bauteile für intelligente Steuerung als Einfallstor für chinesischen Zugriff auf Daten europäischer Energieversorgung die Cybersicherheit gefährden könnten. Aus der Bundesregierung war sofort zu hören, dass auf chinesische Wechselrichter wohl bald zu verzichten sei. Zumal eine wie bestellt gerade fertig gestellte Studie nun ergab, dass europäische Wechselrichterhersteller heute genügend dieser Komponenten selbst herstellen könnten.

Doch Angst vor China, Angst auch vor unlauterem Wettbewerb durch sehr günstig in großen Massen produzierende Unternehmen aus Fernost, bewaffnet mit staatlichem Kreditkapital – oder Angst um die Versorgungssicherheit: Sie vernebelt den Blick. Denn ohne ein gutes EEG oder ähnliche gesetzliche Pendants in anderen EU-Ländern, bei unlauterem Wettbewerb durch heimische Gaskraftwerke, bei zudem wie am Mittwoch bekannt gewordenem plötzlichen Förderstopp für die Wärmepumpen als Abnehmern des grünen Überschussstroms gibt es keine Energiewende mehr. Bestenfalls gibt es noch eine mit nicht geförderten Anlagen. Paradoxerweise bleiben die dann vielleicht nur noch durch günstige chinesische Bauteile wirtschaftlich.

Branche braucht verlässliche Rahmenbedingungen und klare Gesetze

Die Energiewende und die Erneuerbare-Energien-Akteure brauchen, wie es Branchenverteter gebetsmühlengleich wiederholen, verlässliche Rahmenbedingungen, klare Gesetze. Das NZIA mag unlauteren Wettbewerb vermeiden, heimische Wertschöpfung stärken und Datensicherheit fördern – wenn es klare Regeln vorgibt. In den Ausschreibungen muss es marktwirtschaftlichen Wettbewerb zulassen und vermeiden, die Auktionen entweder abzuwürgen oder umgekehrt darin zu taktischen und unrealistischen Niedrigstgeboten zu verleiten, wenn plötzliche Eingriffe wie in den Komponentenmarkt die Wirtschaftlichkeitsberechnungen umwerfen.

Aber ist nicht das Ziel „Versorgungssicherheit“ wenigstens ein Garant, irgendwann die Energiewende zu vollenden? Nicht ohne gleichberechtigten Netzzugang der Erneuerbaren, den das Netzpaket des Reiche-Ministeriums zu beenden droht, nicht ohne EEG: Es braucht Gesetze, die eine Versorgungssicherheit gezielt auf Basis einer neuen flexibilisierten Erneuerbare-Energien-Welt aufbaut. Sie dienen auch den weiteren Zielen der Energiewende: einer sauberen Umwelt, der Beteiligung der Bürger an der Energieversorgung und zur Unabhängigkeit von großen Energiekonzernen.