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Deutsche Meereswindkraft-Branche fordert Sicherheit ohne Förderabhängigkeit

Die Meereswindkraftbranche könne „politisch gewollt sein, und trotzdem kann sie wirtschaftlich scheitern“, mahnte der Geschäftsführer des Bundesverband Windenergie Offshore (BWO), Stefan Thimm, auf der jährlichen Branchenzusammenkunft Zukunft Offshore am Mittwoch in Berlin. Die Branche brauche künftig ein „Sicherheitsventil“, in Form eines geordneten Rückgabemechanismus, sagte er mit Blick auf mit Milliarden-Euro-Abgaben an den Staat verbundene Windparkprojekte vor der deutschen Küste, für die sich von 2023 bis 2025 Investoren und Projektierungsunternehmen verpflichtet hatten. Kurz zuvor hatte der BWO einen eigenen Vorschlag für einen Rückgabemechanismus an die Energieministerkonferenz der Bundesländer geschickt, die am selben Tag tagten. Entscheidend für einen guten Rückgabemechanismus müsse sein, sagte Thimm, dass er nicht falsche Prognosen und Kalkulationen der Investoren belohne und dennoch eine Schadensbegrenzung im Fall von unvorhersehbaren Risiken für die Investoren erlaube.

Für die bei den Ausschreibungen aus dem vom BWO in den Blick genommenen Zeitraum siegreichen Projekte kamen bislang großenteils keine abschließenden Finanzierungsbeschlüsse zustande. In der Windenergiebranche und in der Politik wächst die Sorge, dass ausbleibende Investorenentscheidungen die Glaubwürdigkeit der Ausschreibungen von Offshore-Windkraft-Flächen in Deutschland erschüttern und Bieter wie zuletzt im Herbst 2025 überhaupt nicht mehr teilnehmen. Das facht nun neue Diskussionen über das geplante künftige Ausschreibungssystem in Deutschland für Offshore-Windkraft im Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) an, wie sich in mehreren Diskussionsbeiträgen der Tagung in Berlin zeigte.

Der Vorschlag des BWO setzt auf ein einmaliges Rückgaberecht für die allermeisten der in dem Dreijahreszeitraum in Ausschreibungen vergebenen 14 Offshore-Windpark-Entwicklungszonen. Nach Rückgabe von Projektrechten sollen die Unternehmen ihre hinterlegten finanziellen Sicherheiten zurückbekommen. Für die Flächen soll es schnell neue Ausschreibungen geben. Rund 16 Gigawatt (GW) der in diesen jüngsten Ausschreibungen insgesamt bezuschlagten 17,8 GW Erzeugungskapazität seien betroffen, heißt es beim BWO. In den Ausschreibungen sagten die Bieter ihre Zahlungen von insgesamt mindestens 16,6 Milliarden Euro zu. Diese Zahlungsverpflichtungen kamen in Ausschreibungsrunden für nicht zentral staatlich voruntersuchte Flächen zustande. Aus den Ausschreibungen zentral voruntersuchter Flächen, für die weniger kostentreibende Wettbewerbsregeln aus Sicht der Bieter gelten, sind indes die Zahlungsverpflichtungen der bezuschlagten Projekte nicht öffentlich bekannt.

Als Auslöser der Debatte gelten vor allen anderen die beiden Ölkonzerne BP und Total Energies, die alleine in einer Ausschreibungsrunde für vier Flächen mit einem Potenzial für 7 GW 12,6 Milliarden Euro zusagten. Die auf der BWO-Tagung als impulsgebende Startrednerin geladene Klimaaktivistin Lisa Neubauer wandte sich allerdings gegen eine Rückgabe der Flächen und forderte insbesondere die Ölunternehmen dazu auf, die Windparks zu bauen. Nach einem bereinigten Quartalsgewinn zwischen fünf und sechs Milliarden Euro sei Total Energies zweifellos in der Lage, für eingehandelte Risiken zu zahlen. Politik und Branche müssten ein Zeichen gegen das spekulative oder gar blockierende Belegen von Seeflächen setzen, die diese Unternehmen dann im Nachhinein nicht bräuchten. Jüngste neue Entscheidungen auch bei Total Energies für die Ausbeutung frischer Lagerstätten fossiler Rohstoffe ließen nicht erkennen, dass diese Unternehmen von selbst bisher noch nicht die Unausweichlichkeit der Energiewende erkennen.

Der Direktor für Geschäftsentwicklung der Offshore-Windkraft-Sparte bei Total Energies, Stefan Kansy, widersprach der Klimaaktivistin und erneuerte den Anspruch des französischen Konzerns auf eine starke aktive Rolle im Ausbau der deutschen Meereswindkraft. Sein Unternehmen habe „die feste Absicht mit starkem Engagement zur Entwicklung beizutragen. Wir sind Teil des Teams“, sagte Kansy. Im Hinblick auf die bevorstehende Ausschreibungsreform im WindSeeG und mit Verweis auf eine durch militärische Nutzung von Flächen neu verursachte Verzögerung des Netzanschlusses zählte Kansy allerdings mögliche Gründe auf für einen Rückzug von den Projekten.

Bauchschmerzen macht offenbar insbesondere der beabsichtigte Wechsel hin zu einem Ausschreibungssystem mit Differenzverträgen, von denen sich künftige Investoren und Projektierungsunternehmen finanziell besser kalkulierbare Windkraftwerke erhoffen.  Die in Großbritannien bereits seit mehr als zehn Jahren angewandten Contracts for Difference (CFD) sollen nach dem Willen der Europäischen Kommission als Wettbewerbsbehörde der Europäischen Union (EU) ab 2027 in allen Mitgliedsländern zur Geltung kommen. Die CFD bestimmen über die Vergütungsrechte-Auktion einen Referenzpreis, der über die staatlichen oder von Netzbetreibern getragenen Zuschüsse auf den am freien Strommarkt erzielten Verkaufspreis für den Offshore-Windstrom bestimmt. Ist der Strommarkthandelspreis tiefer als der Referenzpreis, bekommen die Windparkbetreibenden künftig einen Aufschlag zur Deckung der Differenz. Ist er höher, müssen sie den Überschuss zurückzahlen. CFD sollen somit Bieter in Offshore-Windpark-Auktionen zu realistischen Geboten bewegen – und riskantes Bieten unterbinden.

Allerdings könnte die Einführung der CFD dazu führen, dass die Windparkbetreibenden mit derart geförderten Windfeldern ihren Strom günstiger anbieten können, als die im jüngsten System bezuschlagten förderfeien Anlagenparks. Das bringen die Ölunternehmen nun in die Diskussion ein. Ihre ungeförderten Vorhaben seien bekanntlich auf langfristige Stromlieferverträge – international: PPA – als Einnahmequelle angewiesen, argumentieren Unternehmen wie Total Energies. Künftig könnten Betreibende CFD-geförderter Windparks durch Billigverkauf ihres Stroms die PPA-Preise so unter Druck setzen, dass es die Wirtschaftlichkeit der förderfreien Projekte gefährde, deutete Kansy: Hier müsse ein „Vertrauensschutz der förderfreien Projekte mitgedacht werden“, wenn die Regierung das neue CFD beschließe.    

Sowohl Kansy für Total Energies, als auch Vertreter anderer Offshore-Windkraft-Unternehmen, verlangen vom künftigen CFD-Design in Deutschland für die Meereswindparks mehrere Sicherheitsgarantien. Dazu gehört eine Indexierung der Preise der geplanten Investitionen beim Bau des Windparks sowie auch des Windparkbetriebs. So soll die Vergütung in der Zeit zwischen dem Zuschlag und dem tatsächlichen Windparkbaubeginn im Tempo der Baukosteninflation ansteigen. Auch die Betriebskosten-Steigerung ließe sich dann über einen Mechanismus im WindSeeG anteilig durch eine mitansteigende Vergütung ausgleichen.

Auch ein neues Windparkflächendesign mit einer geringeren vorgegebenen Zahl an Anlagen als bisher von der Seeflächennutzungsbehörde BSH geplant gilt es zu prüfen. So sorgte die vom BSH geplante Turbinendichte zuletzt für ausgeschriebene Flächen mit einer nur noch zu erwartenden jährlichen Auslastung von rechnerisch sogar unter 3.000 Volllaststunden im Jahr. 4.000 Volllaststunden im Jahr, also alle Erzeugungszeiten zusammengerechnet, gelten als normal gutes Ergebnis für Nordseewindparks. Der Entwurf des Flächenentwicklungsplan 2025 des BSH steht deshalb seit vielen Monaten im Zentrum von Diskussionen. Würden die Flächen weniger eng beplant, müsste die Gesetzgebung allerdings benachbarte Flächen jenseits der deutschen Grenzen dazu nehmen. So ließen sich die deutschen Klimaschutzziele beim Offshore-Windkraftausbau von bis 2030 geplanten 30 GW und bis 2035 geplanten 40 GW doch noch erreichen.  

Die Leiterin des Referats „Windenergie auf See“ im Bundeswirtschaftsministerium Anna Wallbrecht deutete an, dass die Reformarbeit am WindSeeG noch einiges zu klären habe. So müssten verschiedene Interessen in Einklang gebracht werden, von volkswirtschaftlichen Zielen bis hin zu unterschiedlichen unternehmerischen Perspektiven. Außerdem werde der Gesetzgeber dafür sorgen, dass „mit dem nächsten Flächenentwicklungsplan die Flächenkulisse attraktiv bleibt“: die nächsten Windparkentwicklungsfelder auf See also möglicherweise weniger Windschatten-belegt sind. Auf Nachfrage von ERNEUERBARE ENERGIEN am Rande der Veranstaltung, sagte die Referatsleiterin, mit Sicherheit werde die Regierung ihrer Meinung nach noch in diesem Jahr wie geplant das WindSeeG durchs Parlament bis zu einer Verabschiedung im Bundestag bringen, damit es ab 2027 wirken kann.

Hinter vorgehaltener Hand wurden allerdings unter Teilnehmenden der Offshore-Windkraft-Tagung genau daran Zweifel laut. Nicht nur dürfte das komplexe Aushandeln der Interessen einige Zeit kosten. Weil bisherige CFD-Entwürfe aus dem Ministerium kaum auf Ausschreibungskriterien zugunsten europäischer Wertschöpfung setzten, könne es zu Genehmigungsschwierigkeiten bei der EU-Kommission kommen. Die EU fordert in einem NZIA abgekürzten Gesetz die Einführung solcher Kriterien, die nicht zuletzt chinesische Wettberber vom europäischen Markt fernzuhalten. Außerdem sei womöglich ein Nebeneinander von förderfreien und CFD-abgesicherten Auktionssystemen erforderlich.