Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche beim BDEW-Kongress 2025 Anfang Juni in Berlin
Schwarz-Rot regelt die Energieversorgung neu: mehr Tempo, mehr Flexibilität, mehr Technologieoffenheit. Das sind die ersten Gesetze.
Tilman Weber
Es ist, als ob die Regierungspartner das inhaltliche Abtasten aus ihren hastigen Koalitionsverhandlungen vom Frühjahr 2025 in der Gesetzgebung fortführen. Im Mai würfelten die mit gegensätzlichen Vorstellungen im Wettbewerb stehenden Parteien von CDU/CSU und SPD alles in den Koalitionsvertrag lose hinein, was ihr Ringen übriggelassen hatte. Rund zwei Dutzend Leitideen landeten alleine im halbseitigen Abschnitt unmittelbar zur Energiepolitik: von mehr Transparenz über Kosteneffizienz bis zu mehr Mitgestaltung durch Wirtschaft und Verbraucher.
Ähnlich viele gesetzliche Anstöße haben die Koalitionäre daraus 2025 abgeleitet oder für 2026 auf die Agenda gesetzt, wie Wolfram Axthelm berichtet. Der Geschäftsführer des Bundesverbands Windenergie (BWE) ist Mitgeschäftsführer der Dachorganisation BEE aller Erneuerbaren-Branchen. So zählte er beim „Policy Briefing“ – dem digitalen Live-Schalte-Politprogramm des BWE – alle auf den Erneuerbare-Energien-Ausbau wirkenden Neuregelungen auf. Das erste Gesetzgebungs-Halbjahr mit Bundeskanzler Friedrich Merz und dessen CDU-Parteifreundin Katherina Reiche als Energie- und Wirtschaftsministerin bilanziert Axthelm so: „Die lang erwartete Novelle des EEG ist noch nicht dabei, dafür viele andere Regelungen, die zeigen, dass diese Bundesregierung etwas auf den Weg bringt.“
12 Gigawatt (GW) neue Kraftwerkskapazität soll die erste Ausschreibung zur Kraftwerksstrategie der Bundesregierung für 2031 als Sicherheitsleistung bereitstellen. Erdgaskraftwerke mit 10 GW gehören dazu. Notwendig – oder ein neuer fossiler Pfad?
Energiewende-Neuregelungen in der Breite
Fehlt noch die klare Ausrichtung. So geben mehrere in den Vertrag geschriebene Prüfaufträge vor, den Bedarf an Grünstromanlagen neu zu testen und bis 2030 den Bau von bis zu 20 Gigawatt (GW) an Gaskraftwerken „technologieoffen anreizen“ zu wollen. Diese sollen vielleicht auch auf Basis von Bioenergie über einen sogenannten finanziellen Kapazitätsmechanismus dezentral die wetterabhängige Grünstromerzeugung ergänzen.
Das bisher Verabschiedete mutet wie das Ergebnis einer Ziehung aus einem Lostopf an:
Beschleunigungsgebiete für Windparks an Land, um die RED III gelabelte Erneuerbare-Energien-Richtlinie der Europäischen Union (EU) von 2023 zur einen Hälfte umzusetzen: Umweltverträglichkeitsprüfungen – kurz UVP – entfallen für die meisten Windparkprojekte, Projektierende bekommen einheitliche Anlaufstellen für die Genehmigungen, die in rein elektronisch organisierten Verfahren erfolgen. Ab 2024 hinzugekommene Eignungsgebiete gelten immer als Beschleunigungsgebiete, wo keine Naturschutzflächen dagegenstehen. Für Projekte im Beschleunigungsgebiet müssen Behörden binnen 30 Tagen die Vollständigkeit der Genehmigungsanträge geprüft und bestätigt haben oder Dokumente nachfordern. Sie prüfen bloß mit vorhandenen aktuellen Daten, ob an geplanten Turbinenstandorten erhebliche Nachteile für die Umwelt drohen. Dies muss in erneut 45 Tagen passieren. Kataloge für Minderungsmaßnahmen legen fest, wie sich im Windpark der Vogelschutz beachten lässt. Genehmigungen zum Austausch alter gegen leistungsstärkere Anlagen, das Repowering, und für Batterien zum Speichern überschüssigen Windstroms dürfen sechs Monate dauern. Sobald Bundesländer so viel Windkraftfläche ausweisen, wie für sie vorgeschrieben, entfällt außerhalb dieser Flächen das Vorzugsbaurecht für Windparks.
Geändertes CO2-Speichergesetz: Industrieunternehmen, die das Ausstoßen des Klimagases Kohlendioxid (CO2) etwa in der Zement-, Glas- oder Kalkproduktion nicht vermeiden können, und Erdgaskraftwerke dürfen CO2 abscheiden und unterirdisch und speziell unter der Nordsee einspeichern. Auswirkungen auf den Erneuerbaren-Ausbau könnten in längerer Erdgasverstromung bestehen.
Das Geothermiebeschleunigungsgesetz definiert Erdwärme so wie bisher nur Grünstromanlagen als von überragendem öffentlichem Interesse, ebenso Wärmepumpen oder Wärmeleitungen.
Neue Regeln im Energiewirtschaftsgesetz ermöglichen das Energy-Sharing, das Teilen von Strom zwischen Energieerzeugern und Nachbarn. Außerdem dürfen dank dreijähriger Übergangsregelung sogenannte Kundenanlagen weiterhin Mieter oder Industrie mit Strom beliefern, und trotz Transports der Elektrizität durch örtliche Leitungen fällt dafür kein Netzentgelt an. Um den Einsatz von Smart Metern zu beschleunigen, dürfen Messstellenbetreiber kooperieren. Solche intelligenten digitalen Stromzähler ermöglichen den flexibleren Verbrauch von Elektrizität im Einklang mit der Grünstromerzeugung – und sie lassen somit mehr Stromversorgung durch örtliche Photovoltaik (PV) zu. Wärme- und unterirdische Wasserstoffspeicher bekommen einfachere Bauplanverfahren, um Strom aus Sonne und Wind auch für Energieverbrauchssektoren wie Verkehr oder Heizen zu nutzen.
Beschleunigungsregeln für Offshore-Energie setzen Teil zwei der RED-III-Richtlinie der EU um. Zu Beschleunigungsgebieten erklärte Seezonen und ihre Stromnetzanbindungen brauchen keine UVP und keine anderen Verträglichkeits- und Naturschutzprüfungen. Zudem erlaubt eine Änderung im Windenergie-auf-See-Gesetz, 2026 nur 2.500 Megawatt (MW) Seewindkraft auszuschreiben. Das ist zwar nicht das von der Branche gewollte Komplettverschieben der Auktion, um vorab die benötigte Wettbewerbsreform zu ändern: 2025 scheiterte erstmals ein Tender, weil sich kein Bieter für die Flächen N-10.1 und N-10.2 fand. Aber immerhin wird die Bundesnetzagentur (BNetzA) 2026 wohl nur diese 500 und 2.000 MW erneut ausschreiben. Und 2027 wird ein von der EU verlangtes neues Vergütungssystem greifen, worauf sich 3.500 MW aus 2026 verschieben. Bei Parkerrichtungen erhalten die Baufirmen ein halbes Jahr mehr Zeit.
5 Cent pro Kilowattstunde für die Hälfte der in energieintensiver Produktion verbrauchten Elektrizität. Das ist der garantierte Industriestrompreis, den die Koalition vorsieht. Firmen können die Förderung rückwirkend zum 1. Januar abrechnen und müssen sie halb in Dekarbonisierung reinvestieren. Die Regierung bereitet die Förderrichtlinie vor.
Flexible Heim-PV, Biogas und Infrastruktur
Auch greift die Merz-Energiepolitik zurück auf drei Beschlüsse von CDU/CSU mit der Minderheitsregierung aus SPD und Grünen vor der Kanzlerwahl von Friedrich Merz:
Mit dem Stromspitzengesetz vom Februar gewannen kleine PV-Anlagen in Häusern, Heimspeicher und Ladepunkte für Elektroautos an Flexibilität – auch um die Stabilität des Stromnetzbetriebs zu stärken. So erhalten auch kleine Dachsolaranlagen ab zwei Kilowatt Spitzenleistung (kW) bei negativen Strompreisen, verursacht oft bei einer Sonnenstromschwemme, keine Einspeisevergütung – doch um diese Zeiten verlängert sich ihr 20-jähriger Förderzeitraum. Ohne Smart Meter dürfen sie nur mit bis zu 60 Prozent der Spitzenleistung einspeisen. Dafür dürfen die Betreiber die Stromspeicher flexibler nutzen: Bisher gab es für ins Netz abgegebenen Speicherstrom nur EEG-Förderung, wenn die Speicher einzig Solarstrom laden. Nun können sie auch Graustrom bei Niedrigstpreisen aus dem Netz laden und zum Hochhandelspreis zurückspeisen – und Solarstrommengen pauschal oder genau berechnet fördern lassen. Auch können ab 2026 Ladepunkte für Elektroautos bidirektional Strom liefern. Die BNetzA arbeitet allerdings noch an Messvorschriften.
Das Biomassepaket von Ende Januar erhöhte die Ausschreibungen für Biogasanlagen für 2025 von 400 auf 1.300 MW und für 2026 von 300 auf mindestens 1.126 MW. Damit können ältere Biogasanlagen nach dem Ende ihrer EEG-Vergütung eine Anschlussförderung erhalten, deren Betreiber sie sonst als unwirtschaftlich abgeschaltet hätten. Zudem erhöhte das Paket den Flexibilitätszuschlag von 65 auf 100 Euro pro installiertes Kilowatt (kW) und Jahr. Der Zuschlag belohnt, wenn Biogasverstromung dem Bedarf des Netzbetriebs folgt. Anlagen mit mehr als 350 kW sollen das Dreifache der bezuschlagten Leistung ans Netz bringen und bekommen bis zu ein Drittel des Jahres als förderfähige Betriebszeit vergütet. Im September ging eine EU-Genehmigung nur für den Zeitraum bis Ende 2026 ein, somit steht eine Neuregelung noch an.
Eine „Sondervermögen für Infrastruktur“ getaufte Kreditermächtigung von 500 Milliarden Euro für zwölf Jahre – eine Grundgesetzänderung lockerte im März dafür die staatliche Schuldenbremse. 300 Milliarden Euro sollen vor allem für Verkehrswege oder Schulen, aber auch für Stromnetze fließen, 100 Milliarden Euro unter anderem kommunale Fernwärmenetze fördern. 100 Milliarden sind für den Klima- und Transformationsfonds, der EEG-Vergütungen sowie Anreize zu Elektromobilität oder Batteriefabrikansiedlungen finanziert.
Die EEG-Novelle ist noch nicht da, dafür Regeln, die zeigen, dass die Regierung etwas auf den Weg bringt.
Militärflugverkehr bleibt ohne Vetorecht
Mitte Januar änderte nun der Bundestag auch das Luftverkehrsgesetz. Es wertet Luftverteidigungsradare als grundsätzlich schutzbedürftig gegen nahe geplante Windturbinen und lässt Armeeflugplätze schneller zu. Unabhängige Gutachten sollen Störgefahren aufzeigen. Ist die Flugsicherungsaufsicht deshalb gegen einzelne Anlagen, muss das Wirtschaftsministerium das Verkleinern des Eignungsgebietes als vertretbar einstufen. Bereits im Dezember ließ der Bundesrat noch das Standortfördergesetz zu, das Zugriffsmöglichkeiten für Fonds und Kapitalgesellschaften auf Erneuerbare-Energien-Projekte erleichtert. Ein neuer Deutschlandfonds mit 30 Milliarden Euro Staatsgeld soll private Investitionen anreizen – etwa durch Garantien für Fündigkeitsrisiken bei Geothermie-Erkundungsbohrungen.
Auch ein Industriestrompreis von nur 5 Cent pro kWh für die Hälfte des Stromverbrauchs durch energieintensive Produktion ist in Vorbereitung. Die Unternehmen müssen den halben Zuschuss in ihre Dekarbonisierung reinvestieren – um Emissionen zu senken. Inwiefern dies mit PPA-Grünstromvermarktungen als bereits üblichem Mittel der Dekarbonisierung zusammenpasst, war noch unklar: PPAs sind Grünstrom-Lieferverträge zwischen Erzeugern von Wind- oder Solarstrom und Industrie.
CfD-Vergütung und Kapazitätskraftwerke
Und im Sommer muss der Bundestag die Vergütungen neuer EEG-Projekte auf See und an Land auf Differenzverträge (Kürzel: CfD) umstellen. Das verlangt die EU: Ab 2027 müssen Bieter in den Ausschreibungen auf eine realistische Einschätzung des Strompreises der Projekte setzen. Sobald im Betrieb die Erlöse aus dem Stromhandel höher ausfallen, schöpft der Staat die Überschusseinnahmen ab.
Als Kern der Merz-Energiepolitik sieht der Koalitionsvertrag „einen systemischen Ansatz durch das Zusammenspiel aus dem Ausbau der Erneuerbaren Energien, einer Kraftwerksstrategie, dem gezielten und systemdienlichen Netz- und Speicherausbau, mehr Flexibilitäten und einem effizienten Netzbetrieb“ vor. Im besten Fall zielt Schwarz-Rot also auf eine ganzheitliche Energiewende im Gleichklang. Oder verdeckt die Formel unvereinbare Ziele?
Am 15. Januar gab die Bundeswirtschaftsministerin ihre Kraftwerksstrategie bekannt. Demnach will die Bundesregierung 2026 die ersten 12 GW neue steuerbare Kapazität ausschreiben, die spätestens 2031 in Dienst gehen sollen. Der staatlichen Förderung dazu habe die EU-Kommission im Prinzip grünes Licht erteilt. Davon 10 GW sollen mehrere Stunden lang ununterbrochen Strom liefern können, was für Erdgastechnik spricht. Während das Volumen noch den 2023 von der Vorgängerregierung mit der EU geklärten Wunschkapazitäten entspricht, kündigt Reiche weitere Ausschreibungen für 2027 und 2029 an – um bis 2031 noch mehr Kapazitäten zu sichern. Hier könnten bestehende Anlagen, Batterien oder Biogasanlagen zum Zuge kommen. Anders als in den Plänen von 2023 müssen die Kraftwerke nicht schon nach acht Jahren zur Hälfte auf CO2-freien Betrieb mit grünem Wasserstoff (H2) umstellen. Eine Extraausschreibung soll 2027 eine Anreizvergütung ausloben, durch die 2041 und 2043 jeweils 2 GW auf H2 umgestellt werden sollen. Der Umweltschutzverein DUH veröffentlichte aber ein ihm zugespieltes Arbeitspapier, das aus dem Ministerium stammen soll und Kapazitäten von 41 GW vorsieht statt gemäß SPD-Wunsch nur maximal 20 GW Gaskraftwerksleistung. Im Ministerium heißt es, das Volumen sei noch offen, die Tender 2027 und 2029 würden fast nur bestehende Anlagen einbeziehen.
Auf der Energieministerkonferenz am 5. Dezember hatten die Kolleginnen und Kollegen Reiches aus den Ländern eine Grüngasquote oder die Entwicklung grüner Leitmärkte angemahnt. Das soll Biogas sowie Elektrolyse mit Grünstrom und die Nutzung grünen Wasserstoffs als Alternative zu Erdgas schneller wirtschaftlich machen.
Regelungen geplant
Infrastruktur-Zukunftsgesetz/Naturflächenbedarfsgesetz Projektierer können für verbrauchte Natur künftig Ersatzflächen beschaffen oder Ausgleich zahlen. Kabinett sieht Wahlmöglichkeit nicht für Wind- und Solar-, nur für Gaskraftwerke vor. Erneuerbaren-Verbände wollen Korrektur im Parlament und schlagen Flächenfonds vor, der das Ausgleichsgeld in großflächige Naturschutzvorhaben gibt.
Wasserstoffbeschleunigungsgesetz, überragendes öffentliches Interesse für Elektrolyse mit Grünstrom zur Herstellung des emissionsfreien Energieträgers Wasserstoff (H2) und wie Gasleitungen auf H2 umzustellen sind.
Foto: TÜV SÜD
Jetzt weiterlesen und profitieren.
+ ERE E-Paper-Ausgabe – jeden Monat neu + Kostenfreien Zugang zu unserem Online-Archiv + Fokus ERE: Sonderhefte (PDF) + Webinare und Veranstaltungen mit Rabatten uvm.