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Offshore Wind: Koalition folgt Branche und will Tender aussetzen – bloß warum?

Laut einem ERNEUERBARE ENERGIEN vorliegenden Papier zum Kabinettsbeschluss am Mittwoch beschlossen die Minister der Bundesregierung von Friedrich Merz auf Antrag der Koalition von CDU/CSU und SPD, dass die Nordsee-Windfelder N-10.1 und N-10.2 erst 2027 wieder in die Ausschreibung gelangen. Zuvor hatte der Bundesverband Windenergie Offshore (BWO) gefordert, die für Juni 2026 vorgesehene Ausschreibung von 2,5 Gigawatt (GW) Seewindkraft auf 2027 zu verschieben, um Zeit zu gewinnen und vor der nächsten Ausschreibung das Ausschreibungssystem reformieren zu können. Der BWO lobte am Mittwoch, er begrüße den gleichfalls am Mittwoch erfolgten entsprechenden Kabinettsbeschluss.

„Der BWO hat sich frühzeitig und wiederholt für eine Verschiebung der Auktionen ausgesprochen. Dass das Kabinett dieser Einschätzung nun folgt, ist ein richtiges Signal“, sagt dazu Hans Sohn, der Leiter der BWO-Stabsstelle Politik und Kommunikation. „Aus unserer Sicht wäre eine weitere Auktion der beiden Flächen nach den bisherigen Regeln sehr riskant gewesen.“ Entscheidend sei nun, „die Zeit bis zur nächsten Ausschreibung zu nutzen, um Flächen und Rahmenbedingungen realisierungsfähig und investitionssicher auszugestalten“, betonte der BWO zudem in einer Pressemitteilung. Die vom Kabinett nun angestrebte Pause in den Ausschreibungen müsse dazu genutzt werden, so ließ der BWO wissen, „Perspektiven, Planungssicherheit und ein reformiertes Auktionsdesign mit zweiseitigen Contracts for Difference“ vor den nächsten Ausschreibungen bereitzustellen.

Koalition verschob schon im Dezember weitere Ausschreibungen für 3,5 Gigawatt auf 2027

Im August 2025 war ein Tender zur Ausschreibung der beiden staatlich voruntersuchten Flächen in der Nordsee gescheitert, weil sich keine Bieter gemäß der geltenden Ausschreibungs- und Wettbewerbsregeln für die beiden Flächen fanden. Noch im Dezember hatte der Bundestag dann die Wiederholung der gescheiterten Ausschreibungsrunde für Offshore-Windparks auf den Nordseeflächen N-10.1 und N-10.2 zeitlich fürs Folgejahr 2026 festgelegt. Im Rahmen eines Beschlusses neuer Beschleunigungsregeln für den Offshore-Windkraftausbau in Deutschland, mit denen die Bundesregierung die noch nicht erfüllten Teile der RED III gelabelten Erneuerbare-Energien-Richtlinie der Europäischen Union umsetzte, stimmten die Abgeordneten für eine Senkung des Mindestvolumens der im Jahr 2026 auszuschreibenden Meereswindpark-Erzeugungskapazitäten. Statt für mindestens 3.000 Megawatt (MW) dürfen seither 2026 nur Entwicklungsrechte für 2.500 MW geplanter Windstrom-Erzeugungskapazitäten in Nord- und Ostsee ausgelobt werden.

Das Seeflächen-Bundesamt BSH änderte in einem abgestimmten Verfahren sogleich den Entwurf des Flächenentwicklungsplans für Nord- und Ostsee FEP 2025. Darin setzte das BSH eine Wiederholung der N-10.1/N-10.2-Auktion für zwei Windparkprojekte mit 2.000 und 500 MW im Jahr 2026 an. Die bisher für 2026 geplanten Ausschreibungen von vier Windkraftfeldern mit zusammen 3.500 MW verschob das BSH im Entwurf des FEP 2025 auf 2027 und setzte für 2028 und 2029 jeweils Ausschreibungen von noch 3.000 und 2.000 MW an. Kurz nach der im gescheiterten Ausschreibungsrunde hatten mehrere Windenergieorganisationen eine Verschiebung aller Ausschreibungen für neue Offshore-Windparks auf frühestens Herbst 2026 oder besser auch erst 2027 verlangt, verknüpft mit der Forderung an die Bundesregierung dann 2026 schon ein reformiertes Ausschreibungssystem mit zweiseitigen sogenannten Differenzstromlieferverträgen einzuführen (international gebräuchliches Kürzel: CfD – Contracts for Difference). Allerdings liegt bislang noch kein Referentenentwurf eines neuen Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) vor.  

Auch die EU verlangt von den Mitgliedsstaaten, ab 2027 die CfD-Ausschreibungen zu veranstalten. Deren Prinzip soll dazu führen, dass die Ausschreibungen nicht mehr – wie überall in Europa und auch in Deutschland in den jüngsten Jahren vorgekommen – mit hohen angebotenen Zahlungen sich die Windparkentwicklungsrechte zu erkaufen. Stattdessen sollen CFD die Bietenden realistisch eigene Kosten veranschlagen lassen. Bei einem Zuschlag eines Gebots bekommt das siegreiche Projekt gemäß den CFD-Regeln in Zeiten tiefer Stromhandelspreise im kurzfristigen Tages- und im vortägigen Strommengenhandel die Differenz bis zum höheren Gebotspreis als Zuschuss ausgezahlt. Sind die Stromhandelspreise höher als der bezuschlagte Gebotspreis, müssen die Windparkbetreibenden ihre hierbei erzielten Stromhandelsüberschüsse an den Staat abgeben.

Kabinett will an Ausbauzeitplänen festhalten

Der Kabinettsbeschluss sieht vor, die Verschiebung der Ausschreibung mit dem demnächst bevorstehenden Wasserstoffbeschleunigungsgesetz zu regeln. Dieses Gesetz soll ansonsten den schnelleren Ausbau einer Ökostrom nutzenden Produktion grünen Wasserstoffs als emissionsfreier Energieträger anschieben. Trotz der geplanten Verschiebung der N-10.1/N10.2-Ausschreibung darf dies gemäß der Kabinettsvorlage am Ausbauplan von zunächst 30 GW errichteter Offshore-Windstrom-Erzeugungskapazität nichts ändern. Allerdings führten Verzögerungen bei aktuellen Projekten schon dazu, dass die 30 GW nicht wie geplant 2030, sondern erst 2032 zu erreichen sein werden. Nicht zuletzt war eine Ursache dafür, dass infolge von Lieferengpässen das Umspannwerk für den Windpark Borkum Riffgrund  um ein Jahr verspätet erst 2025 bereitstand. Der Windpark mit 959 MW kommt daher erst 2026 vollständig ans Netz.

Außerdem stellt der Kabinettsbeschluss nun in Aussicht, ab 2027 jährlich 4.000 MW auszuschreiben. Das würde das Ausschreibungsvolumen bis 2029 im Vergleich zum FEP-Entwurf um 1.000 MW erhöhen.

Begründung für Verschiebung irritiert

Über eine Reform des Auktionsdesigns, die der BWO als dringend noch vor der nächsten Ausschreibungsrunde zu erledigende Hausaufgabe ansieht, verliert die Kabinettsbeschlussvorlage allerdings kein Wort. Stattdessen ist darin von neuen Lieferproblemen einer Umspannplattform für eine der beiden Ausschreibungszonen N-10.1 oder N-10.2 als Begründung der Gesetzesinitiative die Rede. Die spanische Dragados-Werft scheine nicht rechtzeitig liefern zu können. Daher sei eine Ausschreibung schon 2026 ohnehin nicht sinnvoll, so habe es das Bundeswirtschaftsministerium erfahren.

Weil von neuen Lieferproblemen und drohenden Verzögerungen beim Netzausbau bisher öffentlich nicht die Rede war, warnt der BWO in einer Stellungnahme, es benötige nun für „die Offshore-Wind-Branche frühzeitige und transparente Informationen über Verzögerungen bei zentralen Netzinfrastrukturen. Nur so können Risiken realistisch bewertet und Fehlentwicklungen bei Ausschreibungen vermieden werden“. Zudem müsse die Regierung die „nächste Ausschreibung so schnell wie möglich stattfinden lassen. Eine generelle Verschiebung auf 2027 ist ein Signal der Verzögerung, das Unsicherheit in die Wertschöpfungskette bringt.“

BWO: Auch Flächenneuzuschnitt mit weniger Windschatten muss vor nächster Ausschreibung erfolgen

Als Grund für das Scheitern der August-Ausschreibung gilt auch die sehr hohe Leistungsdichte und ein erwarteter starker Windschatten durch nahe stehende Nachbarwindparks. Die Leistungsdichte durch die in der Ausschreibung bisher vorgegebenen Nennleistungen für die beiden Windparkentwicklungsflächen hätte sehr hohe 13,7 MW pro Quadratkilometer betragen. Die Offshore-Windkraft-Organisationen forderten zuletzt bereits eine Neuauslegung der Ausschreibungsflächen auf wirtschaftlichere höchstens 10 MW pro Quadratkilometer, die eine deutlich bessere Vollauslastung der Windenergieanlagen versprächen. Auch wegen des Windschattens erwarteten das Windenergieinstitut Fraunhofer Iwes für N-10.1 und N-10.2 nur eine Auslastung von 2.700 bis knapp 3.000 Volllaststunden im Vergleich zu in der Nordsee erreichbaren deutlich mehr als 4.000 Volllaststunden.

So forderte der BWO in Reaktion auf den Kabinettsbeschluss nun zusätzlich zu einer schnellen Reform hin zu einem CFD-Ausschreibungssystem noch, dass die Bundesregierung im Flächenentwicklungsplan des BSH ebenfalls noch vorab die Flächen neu festlegen müssen: „Gleichzeitig müssen die betroffenen Offshore-Windflächen N-10.1 und N-10.2 optimiert werden, um bessere Ertragsaussichten zu bieten. Die Zahl der zu erwartenden Volllaststunden ist bei der bisherigen Planung zu gering. Dies beraubt der Technologie ihrer eigentlichen Stärke: der sehr stetigen Stromproduktion.“